Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
419/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.             Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2016 zur Kenntnis.

 

2.             Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der Fassung vom 15.09.2017 sowie die Zuführung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 4.893.806,50 € zur Ausgleichsrücklage.

 

3.             Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2016 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.


Begründung:

 

Gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss in der Fassung vom 15.09.2017 durch Beschluss fest.

 

Der Prüfungsumfang und –inhalt des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss richtet sich nach den Bestimmungen des § 101 GO NRW. In Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Dabei ist gem. § 101 GO NRW zu prüfen, ob

  • der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und
  • die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 18.10.2017 die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert. Das Ergebnis der Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden, vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden unterzeichneten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Bestätigungsvermerk bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2016 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

Ebenso beschließt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der in 2016 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 4.893.806,50 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2016

Anlage 2: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2016