Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat der
Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2016 zur Kenntnis.
2.
Der Rat der
Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses
2016 in der Fassung vom 15.09.2017 sowie die Zuführung des ausgewiesenen
Jahresüberschusses in Höhe von 4.893.806,50 € zur Ausgleichsrücklage.
3.
Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung
für den Jahresabschluss 2016 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO
NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss
in der Fassung vom 15.09.2017 durch Beschluss fest.
Der Prüfungsumfang und
–inhalt des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss richtet sich
nach den Bestimmungen des § 101 GO NRW. In Gemeinden, in denen eine Örtliche
Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung
der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.
Dabei ist gem. § 101 GO
NRW zu prüfen, ob
- der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt
und
- die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.
Zusätzlich ist zu prüfen,
ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 18.10.2017
die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert. Das Ergebnis
der Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden, vom stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden unterzeichneten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Dieser Bestätigungsvermerk bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an
den Rat, den Jahresabschluss 2016 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96
Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Ebenso beschließt der Rat
gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW über die Verwendung des Jahresüberschusses oder
die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der in 2016 ausgewiesene Jahresüberschuss
in Höhe von 4.893.806,50 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss
der Stadt Rheine zum 31.12.2016
Anlage 2:
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2016