Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt folgende (Aufhebungs-)Satzung:
Satzung vom
________________ über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer
für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in
Einrichtungen (Wettbürosteuersatzung) vom 14. Dezember 2016
Aufgrund der §§ 1 bis 3
und §§ 17 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit den §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1
Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der
Stadt Rheine durch Beschluss vom _______________ folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Satzung über die
Erhebung einer Steuer für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und
Sportwetten in Einrichtungen (Wettbürosteuersatzung) vom 14. Dezember 2016 wird
aufgehoben.
§ 2
Diese Aufhebungssatzung
tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
Begründung:
Für die Aufhebung einer
Satzung wird eine (Aufhebungs-)Satzung benötigt. Dieses Formerfordernis wird
mit der Ergänzungsvorlage erfüllt.
Inhaltlich bleibt es bei
dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.11.2017, es
wird daher auf die Ursprungsvorlage verwiesen.