Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter
der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den
vorgestellten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH für
das Jahr 2018 zu beschließen und den Finanzplan 2019 – 2022 zur Kenntnis zu
nehmen.
Begründung:
Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages der Kloster
Bentlage gGmbH ist der Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung vor
Beginn des Geschäftsjahres zu beschließen.
Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung
der Kloster Bentlage gGmbH. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgsplan, den
Vermögensplan und den Stellenplan.
Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019
bis 2021 ist eine auf Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsjahres entwickelte
Vorschau im Bereich des Erfolgs- und Vermögensplans. Sie ist der Gesellschafterversammlung
zur Kenntnis zu geben.
Der Finanzplan für die Jahre 2019 – 2022 wird wie
in der Vergangenheit lediglich zur Kenntnis genommen. Da der Aufsichtsrat der
Kloster Bentlage gGmbH am 15.11.2017 den Beschluss fasste, den Pachtvertrag zum
31.12.2018 auslaufen zu lassen, besteht ab 2019 keine Verpflichtung zur Zahlung
eines Betriebskostenzuschusses von Seiten der Stadt. Dies ist im vorliegenden
Finanzplan der gGmbH bereits berücksichtigt. Begründet ist dies in den
Überlegungen zu einer künftigen alternativen Betriebsform des Klosters im
Hinblick auf die aktuelle Umsatzsteuerproblematik.
Da der Aufsichtsratsbeschluss nach der Erstellung
Haushaltsplanentwurf 2018 gefasst wurde, beinhaltet die städtische
Finanzplanung noch Mittel für den Betrieb nach 2018. Da auch in einer neuen
Betriebsform eine finanzielle Unterstützung des Klosters Bentlage erforderlich
sein wird, sollten diese Gelder im Haushaltsplan 2018 verbleiben. Über die
tatsächliche Verwendung ist dann im Zuge der Haushaltsplanberatung 2019 zu entscheiden.
Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der GmbH
im kommenden Jahr reicht der vorliegende Wirtschaftsplan aus.
Es ist nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109
der Gemeindeordnung (GO) verfahren worden.
Der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage
gGmbH hat in seiner Sitzung am 15.11.2017 den Wirtschaftsplan 2018 und
Finanzplan 2019 – 2022 beraten und folgenden Beschluss gefasst:
Der Aufsichtsrat
empfiehlt der Gesellschafterversammlung einstimmig, den Wirtschaftsplan der
Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2018 in der vorgestellten Form zu beschließen
und die Finanzplanung für die Jahre 2019-2022 zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan
2018 und Finanzplan 2019 – 2022 der Kloster Bentlage gGmbH
Anlage 2: Stellenplan der
Kloster Bentlage gGmbH