Betreff
Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 und die Finanzplanung 2019 - 2022 und den Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH
Vorlage
422/17
Aktenzeichen
BdB-06-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgestellten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2018 zu beschließen und den Finanzplan 2019 – 2022 zur Kenntnis zu nehmen.


Begründung:

 

Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages der Kloster Bentlage gGmbH ist der Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres zu beschließen.

Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgsplan, den Vermögensplan und den Stellenplan.

 

Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 ist eine auf Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsjahres entwickelte Vorschau im Bereich des Erfolgs- und Vermögensplans. Sie ist der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

Der Finanzplan für die Jahre 2019 – 2022 wird wie in der Vergangenheit lediglich zur Kenntnis genommen. Da der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH am 15.11.2017 den Beschluss fasste, den Pachtvertrag zum 31.12.2018 auslaufen zu lassen, besteht ab 2019 keine Verpflichtung zur Zahlung eines Betriebskostenzuschusses von Seiten der Stadt. Dies ist im vorliegenden Finanzplan der gGmbH bereits berücksichtigt. Begründet ist dies in den Überlegungen zu einer künftigen alternativen Betriebsform des Klosters im Hinblick auf die aktuelle Umsatzsteuerproblematik.

 

Da der Aufsichtsratsbeschluss nach der Erstellung Haushaltsplanentwurf 2018 gefasst wurde, beinhaltet die städtische Finanzplanung noch Mittel für den Betrieb nach 2018. Da auch in einer neuen Betriebsform eine finanzielle Unterstützung des Klosters Bentlage erforderlich sein wird, sollten diese Gelder im Haushaltsplan 2018 verbleiben. Über die tatsächliche Verwendung ist dann im Zuge der Haushaltsplanberatung 2019 zu entscheiden.

 

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der GmbH im kommenden Jahr reicht der vorliegende Wirtschaftsplan aus.

 

Es ist nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 der Gemeindeordnung (GO)  verfahren worden.

 

Der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH hat in seiner Sitzung am 15.11.2017 den Wirtschaftsplan 2018 und Finanzplan 2019 – 2022 beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung einstimmig, den Wirtschaftsplan der Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2018 in der vorgestellten Form zu beschließen und die Finanzplanung für die Jahre 2019-2022 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2018 und Finanzplan 2019 – 2022 der Kloster Bentlage gGmbH

Anlage 2: Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH