Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Rat der Stadt Rheine beschließt abweichend vom Ratsbeschluss
11.07.2017 (Vorlage Nr. 218/17), die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute
Schule 2020“ (GS 2020) für den Erwerb eines mobilen Raumsystems sowie die
Umsetzung des Medienentwicklungsplanes einzusetzen. Soweit die Fördermittel
aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ unterjährig nicht im Rahmen des
Medienentwicklungsplanes verwendet werden können, sollen diese für die
Umsetzung von Schulbauunterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Die Haushaltsansätze
für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes werden für gegenseitig
deckungsfähig erklärt.
- Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Mittel aus der
Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) für die
Umsetzung des Programms Grundschuloffensive „Standardisierung der
Raumsituation an den Grundschulen“ einzusetzen.
- Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die sich aus
den Ziffern 1 und 2 ergebenen Änderungen in den Haushaltsplan 2018
einzuarbeiten.
Begründung:
Zu 1) Förderprogramm
Gute Schule 2020 (GS 2020)
Die Stadt Rheine erhält
aus dem Förderprogramm in den Jahren 2017-2020 jährlich jeweils rd. 1,750 Mio.
€, also insgesamt rd. 7 Mio. €. Es werden grundsätzlich alle Investitionen
sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen
und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen
finanziert. Ziel des Programms ist auch die Förderung von Investitionen in die
digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der
Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Nicht förderfähig sind Investitionen
und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine
Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.
Für 2017 wurden die
Mittel für die Erweiterung der Euregio-Gesamtschule (rd. 1,3 Mio. €) und die
Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule (450 T€) eingesetzt (Vorl.Nr. 053/17).
In 2018 sollen die Mittel
abweichend vom Ratsbeschluss 11.07.2017 (Vorlage Nr. 218/17; s. Begründung zu 2)
für den Erwerb eines mobilen Raumsystems an der Sekundarschule am Hassenbrock
(760 T€) und für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (990 T€) eingesetzt
werden.
Informationen zum mobilen
Raumsystem
Der Rat der Stadt Rheine hat mit der Entscheidung vom
02.10.2012 die Errichtung von zwei Sekundarschulen bei gleichzeitigem Auslaufen
der beiden Haupt- und einer Realschule beschlossen. Als Standort wurde sich
unter anderem für die Don-Bosco-Schule in Rheine- Mesum entschieden. Bei der
Sekundarschule am Hassenbrock handelt es sich um eine Schulform des längeren
gemeinsamen Lernens mit gymnasialen Standards im teilintegrierten System. Des
Weiteren wurde die Sekundarschule als Schule des gemeinsamen Lernens bestimmt.
Der Raumbedarf einer (dreizügigen) Sekundarschule unterscheidet sich,
insbesondere auf Grund der Fach- und Binnendifferenzierung, von dem einer
Hauptschule. Insoweit stellt sich der
Raumbedarf für eine dreizügige Sekundarschule mit den o.a. Differenzierungsbedarfen
wie folgt dar:
- 18 Klassenräume
- 6
Differenzierungsräume für die Betreuung von Schülern/innen mit sonderpädagogischen
Förderbedarf (GL-Schüler/innen)
- 4 Differenzierungsräume für die
Fachdifferenzierung (G und E Kurse)
- 6 Fachräume
Das Gebäude der
Sekundarschule am Hassenbrock (ehemals Don-Bosco-Schule) verfügt aktuell tatsächlich
über:
- 15 Klassenräume
- 4
Differenzierungsräume zur Förderung von Schülern/innen mit sonderpädagogischen
Förderbedarf (GL-Schüler/innen)
- 6 Fachräume
- 1 Raum für den Ganztag
Raum |
Soll |
Ist |
Differenz |
Klassenraum |
18 |
15 |
-3 |
Differenzierungsraum
GL (klein) |
6 |
4 |
-2 |
Differenzierungsraum
G und E Kurs |
4 |
0 |
-4 |
Fachraum |
6 |
6 |
0 |
Ganztag |
0 |
1 |
+1 |
Die Möglichkeit einer multifunktionalen Nutzung der Fachräume wurde seitens der Schule bestätigt, so dass ein mobiles Raumsystem mit sechs Räumen in Klassenraumgröße (je 72 qm) den Raumbedarf für den Vollbetrieb der Schule abdeckt.
Die Sekundarschule läuft im Schuljahr 2018/19 erstmalig in allen Jahrgängen dreizügig, so dass der beschriebene Raumbedarf vom Schulträger zu gewährleisten ist. Eine kurzfristige Sicherstellung kann nur durch die Bereitstellung eines mobilen Raumsystems erfolgen. In dem Zusammenhang wurden sowohl die Anmietung für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren sowie ein Kauf geprüft.
Die Mietkosten inklusive aller Nebenkosten für Auf- und Abbau betragen 875 T€. Für einen Ankauf würden Kosten in Höhe von 760 T€ anfallen. Allein aufgrund der geringeren Kosten sollte das mobile Raumsystem käuflich erworben werden.
Sofern der Raumbedarf an der Sekundarschule am Hassenbrock langfristig durch bauliche Erweiterungsmaßnahmen sicherzustellen ist, würde ebenfalls eine Folgenutzung an anderen städtischen Schulen ermöglicht werden.
Informationen zum
Medienentwicklungsplan
Nähere Angaben zum
Medienentwicklungsplan können der Vorlage Nr. 257/17 entnommen werden.
Für 2018 sollen die
Mittel aus GS 2020 in den Bereichen Bereitstellung schulischer Einrichtungen
(Produkt 230) und Gebäudewirtschaft (Produktgruppe 52) mit 490 T€ konsumtiv und
1,260 Mio. € investiv eingeplant für werden. Um eine optimale Umsetzung
erzielen zu können, sollen die Haushaltsansätze für diesen Zweck für
gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
In 2018 sollen die
Planungen für die Umsetzung des Projektes weiter konkretisiert werden, sodass
zum Haushalt 2019 die verbleibenden Fördermittel in Höhe von jährlich
1,750 Mio € dann entsprechend veranschlagt werden.
Zu 2) Aufstockung
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG II)
Die Stadt Rheine erhält
aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 4.122.652 €
Zuwendungen aus Bundesmitteln. Der Eigenanteil beträgt 10 % (= 412.265 €),
sodass das Volumen insgesamt 4.534.917 € beträgt. Das
Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme liegt bei 40.000 €. Förderzeitraum ist
der 01.07.2017 bis zum 31.12.2022.
Zum KInvFG II liegt noch
kein Landesgesetz zur Umsetzung vor. Nach einer Presseinformation des Landes
vom 29.08.2017 sind im Rahmen des KInvFG II Investitionen für die Sanierung,
den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch der Ersatzbau von
Schulgebäuden förderfähig. Zu den Schulgebäuden können auch Schulsporthallen,
Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten sowie Labore und sanitäre
Anlagen zählen. Dringend notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit baulichen
Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion sowie im
Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern werden damit
ermöglicht.
Die Mittel aus dem KInvFG
II sollen für die Grundschuloffensive „Standardisierung Raumsituation an den
Grundschulen“ eingesetzt werden.
Die Planungen für die
Umsetzung der Grundschuloffensive laufen noch. Für 2018 sollen zunächst
1.000.000 € (Fördermittel 900.000 €) für Planungs- und Bauleistungen eingesetzt
werden. In 2018 sollen die Planungen für die Umsetzung des Projektes weiter
konkretisiert werden, sodass zum Haushalt 2019 die verbleibenden Fördermittel
in Höhe von 3.222.652 € dann entsprechend veranschlagt werden.
Am 11.07.2017 hatte der
Rat der Stadt Rheine beschlossen, die Mittel aus dem Förderprogramm Gute Schule
2020 für die Grundschuloffensive „Standardisierung Raumsituation an den Grundschulen“
zu beantragen (Vorlage Nr. 218/17).
Zu diesem Zeitpunkt war
noch nicht absehbar, dass die Stadt Rheine Mittel aus der Aufstockung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes erhält. Durch die Vorgaben der
Förderbereiche für die beiden Programme kann der Medienentwicklungsplan mit dem
Förderprogramm Gute Schule 2020 und die Grundschuloffensive mit beiden
Förderprogrammen gefördert werden. Mit einer Änderung der Zuordnung des
Förderprogrammes Gute Schule 2020 zum Medienentwicklungsplan können die
Förderprogramme effektiver eingesetzt werden. Aus diesem Grund soll der
Ratsbeschluss vom 11.07.2017 mit dieser Vorlage geändert werden.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
– Teil I (KInvFG I)
Für die Verwendung der
Mittel aus dem KInvFG I wird auf die Ratsvorlage Nr. 313/17 verwiesen.
Gegenüber den damaligen Beschlüssen ergeben sich keine Änderungen.
Zu 3) Veranschlagung
im Haushalt
Die Planung und
Ausführung der Programme Medienentwicklungsplan und Grundschuloffensive
erfolgen über einheitliche Projektnummern in den entsprechenden Budgets
Gebäudemanagement (Produktgruppe 52) und Bereitstellung schulischer Leistungen (Produkt
230) mit den Endungen „-10xxx“ (5-stellig) für Medienentwicklungsplan und
Endungen „-11xxx“ (5-stellig) für die Grundschuloffensive.
Für den Haushaltsplan
2018 sind folgende Veranschlagungen vorgesehen:
Medienentwicklungsplan
(Projektnummern mit Endung -10xxx)
230-10000
(Medienentwicklungsplan – Bereich Schulen)
Ergebnisplan:
Erträge (GS 2020) 450.000 €
Aufwendungen 450.000 €
Verminderung
Eigenkapital 0 €
Investitionsplan
Einzahlungen (GS
2020) 500.000 €
Auszahlungen: 550.000 €
Eigenanteil 50.000 €
Es wird ein
Eigenanteil in Höhe von 50.000 € eingeplant, der für den Erwerb nicht förderfähiger
geringwertiger Wirtschaftsgüter notwendig ist.
5202-10000 (Medienentwicklungsplan
– Bereich Gebäudewirtschaft)
Ergebnisplan:
Erträge (GS 2020) 39.639 €
Aufwendungen 39.639 €
Verminderung
Eigenkapital 0 €
Erwerb mobiles
Raumsystem:
5202-703
(Sekundarschule am Hassenbrock – mobiles Raumsystem)
Investitionsplan:
Einzahlungen (GS
2020) 760.000 €
Auszahlungen 760.000 €
Eigenanteil 0 €
Die Abwicklung
erfolgt nach Vorgaben des Fördergebers über Liquiditäts- und Investitionskredite.
Diese werden entsprechend im Budget 9010 veranschlagt.
Grundschuloffensive
(Projektnummern mit Endung – 11xxx)
5201-11000 (Grundschuloffensive
– Bereich Gebäudewirtschaft)
Ergebnisplan:
Erträge: 900.000
€
Aufwendungen 1.000.000 €
Verminderung
Eigenkapital 100.000 €
Ggf. können einzelne
Planungs- und Bauleistungen in der Ausführung auch investiv gebucht werden.