Betreff
Maßnahmen aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und Aufstockung Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Vorlage
429/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt abweichend vom Ratsbeschluss 11.07.2017 (Vorlage Nr. 218/17), die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ (GS 2020) für den Erwerb eines mobilen Raumsystems sowie die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes einzusetzen. Soweit die Fördermittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ unterjährig nicht im Rahmen des Medienentwicklungsplanes verwendet werden können, sollen diese für die Umsetzung von Schulbauunterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Die Haushaltsansätze für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Mittel aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) für die Umsetzung des Programms Grundschuloffensive „Standardisierung der Raumsituation an den Grundschulen“ einzusetzen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die sich aus den Ziffern 1 und 2 ergebenen Änderungen in den Haushaltsplan 2018 einzuarbeiten.

Begründung:

 

Zu 1) Förderprogramm Gute Schule 2020 (GS 2020)

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm in den Jahren 2017-2020 jährlich jeweils rd. 1,750 Mio. €, also insgesamt rd. 7 Mio. €. Es werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert. Ziel des Programms ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.

 

Für 2017 wurden die Mittel für die Erweiterung der Euregio-Gesamtschule (rd. 1,3 Mio. €) und die Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule (450 T€) eingesetzt (Vorl.Nr. 053/17).

 

In 2018 sollen die Mittel abweichend vom Ratsbeschluss 11.07.2017 (Vorlage Nr. 218/17; s. Begründung zu 2) für den Erwerb eines mobilen Raumsystems an der Sekundarschule am Hassenbrock (760 T€) und für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (990 T€) eingesetzt werden.

 

Informationen zum mobilen Raumsystem

Der Rat der Stadt Rheine hat mit der Entscheidung vom 02.10.2012 die Errichtung von zwei Sekundarschulen bei gleichzeitigem Auslaufen der beiden Haupt- und einer Realschule beschlossen. Als Standort wurde sich unter anderem für die Don-Bosco-Schule in Rheine- Mesum entschieden. Bei der Sekundarschule am Hassenbrock handelt es sich um eine Schulform des längeren gemeinsamen Lernens mit gymnasialen Standards im teilintegrierten System. Des Weiteren wurde die Sekundarschule als Schule des gemeinsamen Lernens bestimmt. Der Raumbedarf einer (dreizügigen) Sekundarschule unterscheidet sich, insbesondere auf Grund der Fach- und Binnendifferenzierung, von dem einer Hauptschule. Insoweit stellt sich der Raumbedarf für eine dreizügige Sekundarschule mit den o.a. Differenzierungsbedarfen wie folgt dar:

 

-           18 Klassenräume

-           6 Differenzierungsräume für die Betreuung von Schülern/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf (GL-Schüler/innen)

-           4 Differenzierungsräume für die Fachdifferenzierung (G und E Kurse)

-           6 Fachräume

 

Das Gebäude der Sekundarschule am Hassenbrock (ehemals Don-Bosco-Schule) verfügt aktuell tatsächlich über:

 

-           15 Klassenräume

-           4 Differenzierungsräume zur Förderung von Schülern/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf (GL-Schüler/innen)

-           6 Fachräume

-           1 Raum für den Ganztag

 

Raum

Soll

Ist

Differenz

Klassenraum

18

15

-3

Differenzierungsraum GL (klein)

6

4

-2

Differenzierungsraum G und E Kurs

4

0

-4

Fachraum

6

6

0

Ganztag

0

1

+1

 

Die Möglichkeit einer multifunktionalen Nutzung der Fachräume wurde seitens der Schule bestätigt, so dass ein mobiles Raumsystem mit sechs Räumen in Klassenraumgröße (je 72 qm) den Raumbedarf für den Vollbetrieb der Schule abdeckt.

Die Sekundarschule läuft im Schuljahr 2018/19 erstmalig in allen Jahrgängen dreizügig, so dass der beschriebene Raumbedarf vom Schulträger zu gewährleisten ist. Eine kurzfristige Sicherstellung kann nur durch die Bereitstellung eines mobilen Raumsystems erfolgen. In dem Zusammenhang wurden sowohl die Anmietung für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren sowie ein Kauf geprüft.

Die Mietkosten inklusive aller Nebenkosten für Auf- und Abbau betragen 875 T€. Für einen Ankauf würden Kosten in Höhe von 760 T€ anfallen. Allein aufgrund der geringeren Kosten sollte das mobile Raumsystem käuflich erworben werden.

Sofern der Raumbedarf an der Sekundarschule am Hassenbrock langfristig durch bauliche Erweiterungsmaßnahmen sicherzustellen ist, würde ebenfalls eine Folgenutzung an anderen städtischen Schulen ermöglicht werden.

 

Informationen zum Medienentwicklungsplan

Nähere Angaben zum Medienentwicklungsplan können der Vorlage Nr. 257/17 entnommen werden.

 

Für 2018 sollen die Mittel aus GS 2020 in den Bereichen Bereitstellung schulischer Einrichtungen (Produkt 230) und Gebäudewirtschaft (Produktgruppe 52) mit 490 T€ konsumtiv und 1,260 Mio. € investiv eingeplant für werden. Um eine optimale Umsetzung erzielen zu können, sollen die Haushaltsansätze für diesen Zweck für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

 

In 2018 sollen die Planungen für die Umsetzung des Projektes weiter konkretisiert werden, sodass zum Haushalt 2019 die verbleibenden Fördermittel in Höhe von jährlich 1,750 Mio € dann entsprechend veranschlagt werden.

 

 

Zu 2) Aufstockung Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG II)

 

Die Stadt Rheine erhält aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 4.122.652 € Zuwendungen aus Bundesmitteln. Der Eigenanteil beträgt 10 % (= 412.265 €), sodass das Volumen insgesamt 4.534.917 € beträgt. Das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme liegt bei 40.000 €. Förderzeitraum ist der 01.07.2017 bis zum 31.12.2022.

 

Zum KInvFG II liegt noch kein Landesgesetz zur Umsetzung vor. Nach einer Presseinformation des Landes vom 29.08.2017 sind im Rahmen des KInvFG II Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch der Ersatzbau von Schulgebäuden förderfähig. Zu den Schulgebäuden können auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten sowie Labore und sanitäre Anlagen zählen. Dringend notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit baulichen Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion sowie im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern werden damit ermöglicht.

 

Die Mittel aus dem KInvFG II sollen für die Grundschuloffensive „Standardisierung Raumsituation an den Grundschulen“ eingesetzt werden.

 

Die Planungen für die Umsetzung der Grundschuloffensive laufen noch. Für 2018 sollen zunächst 1.000.000 € (Fördermittel 900.000 €) für Planungs- und Bauleistungen eingesetzt werden. In 2018 sollen die Planungen für die Umsetzung des Projektes weiter konkretisiert werden, sodass zum Haushalt 2019 die verbleibenden Fördermittel in Höhe von 3.222.652 € dann entsprechend veranschlagt werden.

 

Am 11.07.2017 hatte der Rat der Stadt Rheine beschlossen, die Mittel aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 für die Grundschuloffensive „Standardisierung Raumsituation an den Grundschulen“ zu beantragen (Vorlage Nr. 218/17).

Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht absehbar, dass die Stadt Rheine Mittel aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes erhält. Durch die Vorgaben der Förderbereiche für die beiden Programme kann der Medienentwicklungsplan mit dem Förderprogramm Gute Schule 2020 und die Grundschuloffensive mit beiden Förderprogrammen gefördert werden. Mit einer Änderung der Zuordnung des Förderprogrammes Gute Schule 2020 zum Medienentwicklungsplan können die Förderprogramme effektiver eingesetzt werden. Aus diesem Grund soll der Ratsbeschluss vom 11.07.2017 mit dieser Vorlage geändert werden.

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Teil I (KInvFG I)

Für die Verwendung der Mittel aus dem KInvFG I wird auf die Ratsvorlage Nr. 313/17 verwiesen. Gegenüber den damaligen Beschlüssen ergeben sich keine Änderungen.

 

 

Zu 3) Veranschlagung im Haushalt

 

Die Planung und Ausführung der Programme Medienentwicklungsplan und Grundschuloffensive erfolgen über einheitliche Projektnummern in den entsprechenden Budgets Gebäudemanagement (Produktgruppe 52) und Bereitstellung schulischer Leistungen (Produkt 230) mit den Endungen „-10xxx“ (5-stellig) für Medienentwicklungsplan und Endungen „-11xxx“ (5-stellig) für die Grundschuloffensive.

 

Für den Haushaltsplan 2018 sind folgende Veranschlagungen vorgesehen:

 

Medienentwicklungsplan (Projektnummern mit Endung -10xxx)

 

230-10000 (Medienentwicklungsplan – Bereich Schulen)

Ergebnisplan:

Erträge (GS 2020)                   450.000 €

Aufwendungen                        450.000 €

Verminderung Eigenkapital               0 €

 

Investitionsplan

Einzahlungen (GS 2020)         500.000 €

Auszahlungen:                        550.000 €

Eigenanteil                                50.000 €

 

Es wird ein Eigenanteil in Höhe von 50.000 € eingeplant, der für den Erwerb nicht förderfähiger geringwertiger Wirtschaftsgüter notwendig ist.

 

5202-10000 (Medienentwicklungsplan – Bereich Gebäudewirtschaft)

Ergebnisplan:

Erträge (GS 2020)                      39.639 €

Aufwendungen                           39.639 €

Verminderung Eigenkapital               0 €

 

Erwerb mobiles Raumsystem:

 

5202-703 (Sekundarschule am Hassenbrock – mobiles Raumsystem)

Investitionsplan:

Einzahlungen (GS 2020)            760.000 €

Auszahlungen                            760.000 €

Eigenanteil                                            0 €

 

Die Abwicklung erfolgt nach Vorgaben des Fördergebers über Liquiditäts- und Investitionskredite. Diese werden entsprechend im Budget 9010 veranschlagt.

 

Grundschuloffensive (Projektnummern mit Endung – 11xxx)

 

5201-11000 (Grundschuloffensive – Bereich Gebäudewirtschaft)

Ergebnisplan:                                     

Erträge:                                     900.000 €

Aufwendungen                        1.000.000 €

Verminderung Eigenkapital     100.000 €

 

Ggf. können einzelne Planungs- und Bauleistungen in der Ausführung auch investiv gebucht werden.