Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den Vertreter der Stadt Rheine in
der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann,
nachfolgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Rheine GmbH wird gemäß Anlage 1 vollständig
neu gefasst.
2.
Die
Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass
der/die Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung
Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung
Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH
und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst/fassen:
a)
Der Gesellschaftsvertrag der
Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird gemäß Anlage 2 vollständig neu
gefasst.
b)
Der Gesellschaftsvertrag der
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird gemäß Anlage 3 vollständig neu
gefasst.
c)
Der Gesellschaftsvertrag der
Rheiner Bäder GmbH wird gemäß Anlage 4 vollständig neu gefasst.
d)
Der Gesellschaftsvertrag der
RheiNet GmbH wird gemäß Anlage 5 vollständig neu gefasst.
Begründung:
Der Gesellschaftsvertrag
der Stadtwerke Rheine GmbH und die Gesellschaftsverträge der Tochtergesellschaften
Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt
Rheine mbH, Rheiner Bäder GmbH und der Enkelgesellschaft RheiNet GmbH sind weitgehend
identisch und liegen jeweils in der Fassung vom 04.04.2006 vor.
Durch gesetzliche
Änderungen ist eine Änderung der Gesellschaftsverträge und der nachgelagerten
Geschäftsordnungen erforderlich geworden. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom
04.09.2014 wurde ein entsprechender Beschluss zur Ausarbeitung von
Änderungsvorschlägen gefasst.
Als Anlage 6 sind die
Neuregelungen den bisherigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages
gegenübergestellt. Abweichungen sind dabei farbig markiert.
Die Änderungsvorschläge
wurden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und abschließend vom städtischen
Beteiligungsmanagement mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die sich hieraus ergebenden
Änderungsempfehlungen wurden entsprechend eingearbeitet.
Das Ergebnis wurde dem
Aufsichtsrat am 19.10.2017 zur Beratung vorgelegt und - mit einem
entsprechenden Empfehlungsbeschluss - an den Rat der Stadt Rheine zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die abschließende Beschlussfassung hat dann in den
jeweiligen Gesellschafterversammlungen zu erfolgen.
Gemäß § 12 Buchstabe
h des Gesellschaftsvertrages (in der Fassung vom 04.04.2006) entscheidet die
Gesellschafterversammlung über Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich
Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Gesellschaftsvertrag
Stadtwerke Rheine GmbH
Anlage 2: Entwurf Gesellschaftsvertrag Energie- und Wasserversorgung Rheine
GmbH
Anlage 3: Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsgesellschaft der Stadt
Rheine mbH
Anlage 4: Entwurf Gesellschaftsvertrag Rheiner Bäder GmbH
Anlage 5: Entwurf Gesellschaftsvertrag RheiNet GmbH
Anlage 6: Gegenüberstellung: aktueller Gesellschaftsvertrag / Entwurf 2017
Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Rheine GmbH