Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Rheine GmbH wird gemäß Anlage 1 vollständig neu gefasst.

 

2.      Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der/die Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst/fassen:

 

a)      Der Gesellschaftsvertrag der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird gemäß Anlage 2 vollständig neu gefasst.

 

b)      Der Gesellschaftsvertrag der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird gemäß Anlage 3 vollständig neu gefasst.

 

c)      Der Gesellschaftsvertrag der Rheiner Bäder GmbH wird gemäß Anlage 4 vollständig neu gefasst.

 

d)      Der Gesellschaftsvertrag der RheiNet GmbH wird gemäß Anlage 5 vollständig neu gefasst.


Begründung:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Rheine GmbH und die Gesellschaftsverträge der Tochtergesellschaften Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Rheiner Bäder GmbH und der Enkelgesellschaft RheiNet GmbH sind weitgehend identisch und liegen jeweils in der Fassung vom 04.04.2006 vor.

 

Durch gesetzliche Änderungen ist eine Änderung der Gesellschaftsverträge und der nachgelagerten Geschäftsordnungen erforderlich geworden. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 04.09.2014 wurde ein entsprechender Beschluss zur Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen gefasst.

 

Als Anlage 6 sind die Neuregelungen den bisherigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages gegenübergestellt. Abweichungen sind dabei farbig markiert.

 

Die Änderungsvorschläge wurden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und abschließend vom städtischen Beteiligungsmanagement mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die sich hieraus ergebenden Änderungsempfehlungen wurden entsprechend eingearbeitet.

 

Das Ergebnis wurde dem Aufsichtsrat am 19.10.2017 zur Beratung vorgelegt und - mit einem entsprechenden Empfehlungsbeschluss - an den Rat der Stadt Rheine zur Beschlussfassung vorgelegt. Die abschließende Beschlussfassung hat dann in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen zu erfolgen.

 

Gemäß § 12 Buchstabe h des Gesellschaftsvertrages (in der Fassung vom 04.04.2006) entscheidet die Gesellschafterversammlung über Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen.


Anlagen:

 

Anlage 1:    Entwurf Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Rheine GmbH

Anlage 2:    Entwurf Gesellschaftsvertrag Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH

Anlage 3:    Entwurf Gesellschaftsvertrag Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

Anlage 4:    Entwurf Gesellschaftsvertrag Rheiner Bäder GmbH

Anlage 5:    Entwurf Gesellschaftsvertrag RheiNet GmbH

Anlage 6:    Gegenüberstellung: aktueller Gesellschaftsvertrag / Entwurf 2017 Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Rheine GmbH