Betreff
EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH - Feststellung Wirtschaftsplan 2018
Vorlage
432/17
Aktenzeichen
II-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.      beschließt die Einlage in die Kapitalrücklage der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH für das Jahr 2018 auf 1.04 Mio. € und für die Jahre 2019 – 2021 auf jährlich 1.0 Mio. € zu deckeln.

 

2.      beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2018 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.


Begründung:

 

Gemäß § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Wirtschaftsplan vor einer Feststellung durch die Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat beraten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 30. November 2017 dem als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan zugestimmt.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 Absatz 1 Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.

 

Über die Bereitstellung der bisher im Haushalt der Stadt Rheine nicht gesicherten Finanzierungsbeträge ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018-2021 zu entscheiden.

 

Da zurzeit noch keine Ergebnisse des laufenden Strategieprozesses „Wirtschaftsförderung 2025“ vorliegen, können diese frühestens in den Wirtschaftsplan 2019 einfließen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die im Haushaltsplan-Entwurf 2018 festgelegten Beträge nicht anzupassen. Über eine Anpassung soll im Rahmen der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2019 beraten werden.

 

 

bisher bereitgestellt

(HH-Plan-Entwurf 2018)

Wirtschaftsplan 2018


Differenz


2018

1.000.000,00

1.040.000,00

-40.000,00

2019

1.000.000,00

1.279.884,00

-279.884,00

2020

1.000.000,00

1.312.558,00

-312.558,00

2021

1.000.000,00

1.351.335,00

-351.335,00

 

Grundlage für die im Haushaltsplan-Entwurf 2018 „gedeckelte“ Gesellschaftereinlage ist die Entwicklung der Jahresfehlbeträge der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH in den letzten zehn Jahren. Diese lagen mit Ausnahme des Jahres 2014 immer unter 1.0 Mio. € und durchschnittlich bei rd. 800 T€. Da die Gesellschaftereinlagen in den letzten Jahren durchschnittlich bei rd. 940 T€ lagen, konnte die Gesellschaft eine Kapitalrücklage von 2.676.026,05 € (Stand: 31.12.2016) ausweisen.


Anlagen:

 

Anlage 1:         Wirtschaftsplan 2018

Anlage 2:         mittelfristige Wirtschaftsplanung 2018 – 2021

Anlage 3:         Organigramm EWG