Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1.
beschließt die
Einlage in die Kapitalrücklage der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für Rheine mbH für das Jahr 2018 auf 1.04 Mio. € und für die Jahre 2019 – 2021
auf jährlich 1.0 Mio. € zu deckeln.
2.
beauftragt auf
Empfehlung des Aufsichtsrates der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für Rheine mbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EWG
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Herrn Dr.
Peter Lüttmann, den als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2018 der EWG
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 Absatz
10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß
§ 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die
Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13 Absatz 1 des
Gesellschaftsvertrages wird der Wirtschaftsplan vor einer Feststellung durch
die Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat beraten. Der Aufsichtsrat hat in
seiner Sitzung am 30. November 2017 dem als Anlage 1 beigefügten
Wirtschaftsplan zugestimmt.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es gemäß § 113 Absatz 1 Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates
der Stadt Rheine.
Über
die Bereitstellung der bisher im Haushalt der Stadt Rheine nicht gesicherten
Finanzierungsbeträge ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018-2021 zu
entscheiden.
Da zurzeit noch keine Ergebnisse des laufenden Strategieprozesses
„Wirtschaftsförderung 2025“ vorliegen, können diese frühestens in den
Wirtschaftsplan 2019 einfließen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung
vor, die im Haushaltsplan-Entwurf 2018 festgelegten Beträge nicht anzupassen.
Über eine Anpassung soll im Rahmen der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans
2019 beraten werden.
|
bisher bereitgestellt (HH-Plan-Entwurf 2018) |
Wirtschaftsplan 2018 |
Differenz |
2018 |
1.000.000,00 |
1.040.000,00 |
-40.000,00 |
2019 |
1.000.000,00 |
1.279.884,00 |
-279.884,00 |
2020 |
1.000.000,00 |
1.312.558,00 |
-312.558,00 |
2021 |
1.000.000,00 |
1.351.335,00 |
-351.335,00 |
Grundlage für die im
Haushaltsplan-Entwurf 2018 „gedeckelte“ Gesellschaftereinlage ist die
Entwicklung der Jahresfehlbeträge der EWG Entwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH in den letzten zehn Jahren.
Diese lagen mit Ausnahme des Jahres 2014 immer unter 1.0 Mio. € und
durchschnittlich bei rd. 800 T€. Da die Gesellschaftereinlagen in den letzten
Jahren durchschnittlich bei rd. 940 T€ lagen, konnte die Gesellschaft eine
Kapitalrücklage von 2.676.026,05 € (Stand: 31.12.2016) ausweisen.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2018
Anlage 2: mittelfristige Wirtschaftsplanung 2018
– 2021
Anlage 3: Organigramm EWG