Betreff
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine - Entwässerungssatzung -
Vorlage
434/17
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 14.12.2017 die „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine - Entwässerungssatzung - “ zu beschließen.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates § 114a (7) Satz 4 GO NRW.

 

Die „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine - Entwässerungssatzung -“ ist am 17.12.2008 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 die „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine - Entwässerungssatzung -“ beraten und mit der Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 14.12.2017 vollzogen werden.


Anlagen:

 

Anlage 1: Beschlussvorschlag TOP 4 Verwaltungsrat TBR AöR vom 28.09.2017 „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine - Entwässerungssatzung -“