Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
beauftragt, auf Empfehlung des Aufsichtsrates, den Vertreter der Stadt Rheine
in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter
Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2018 - 2021 der Stadtwerke Rheine GmbH
gem. § 12 Abs. 1 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 12 Abs. 1
Buchstabe b stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest.
Nach § 13 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den
Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der
Stadtwerke Rheine GmbH hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 2017 den
Wirtschaftsplan beschlossen.
Für die Beschlussfassung
des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es
gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt
Rheine.
Anlagen:
Anlage 1: Kaufmännische
Unternehmensplanung 2018 - 2021