Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt die beigefügte Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Rheine.
Begründung:
Die
Gesamtabschlussrichtlinie beinhaltet die grundsätzlichen Anweisungen und Regelungen
im „Konzern Stadt Rheine“. Die vorliegende Fassung ist mit der örtlichen
Rechnungsprüfung abgestimmt worden. Sie ist für die Kernverwaltung als auch für
die gem. § 116 Abs. 2 GO NRW zu konsolidierenden verselbstständigten
Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form verbindlich
(§ 118 GO NRW).
Neben einleitenden
Angaben zu den rechtlichen Grundlagen wird zunächst auf Aufgabe, Zweck und
Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie eingegangen. Ferner werden die
notwendigen Bestandteile des Gesamtabschlusses mit entsprechenden Erläuterungen
zu den Positionen der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, zum
Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht mit entsprechenden
Anlagen aufgeführt.
Der Gesamtabschluss hat
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-
und Finanzgesamtlage des „Konzerns Stadt Rheine“ zu vermitteln. Regelungslücken
in den haushalts- bzw. handelsrechtlichen Vorschriften sind unter Hinzuziehung
der Grund-sätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung auszulegen, die in der
Gesamtabschlussrichtlinie ausführlich dargestellt sind.
Im Hinblick auf
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wurden konkrete und klare Festlegungen
und Abgrenzungen vorgenommen. Von besonderer Bedeutung ist des Weiteren der
Aufgaben- und Terminplan, der vom Buchungsstopp für die internen Leistungsbeziehungen
über Abgabetermine der Konzernbilanzen der voll zu konsolidierenden
Aufgabenbereiche bis hin zur Aufstellung und Bestätigung des Abschlusses
sämtliche Termine vorgibt.
Daneben werden
Informationen zu den konzerninternen Abstimmungen, zum Formularwesen und zur
technischen Unterstützung des Gesamtabschlusses durch Einsatz einer Konsolidierungssoftware
gegeben.
Ein weiterer zentraler
Punkt ist die Aufstellung/Abgrenzung des Konsolidierungskreises (Vollkonsolidierung,
Equity-Methode) der Stadt Rheine, wobei ebenfalls eine entsprechende grafische
Darstellung als Anlage der Gesamtabschlussrichtlinie beigefügt ist.
Weiterhin wurden im
Rahmen der Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung Informationen
zum Ablauf vom Einzelabschluss bis hin zum Summenabschluss gegeben und Regelungen/Aussagen
in Bezug auf einheitliche Abschlussstichtage und Währung sowie den einheitlichen
Ausweis (Festlegung eines örtlichen Positionenplans) Ansatz und Bewertung getroffen.
Die Anlagen zur
Gesamtabschlussrichtlinie werden dem Rat erstmalig zur Kenntnis gegeben und im
Bedarfsfall von der Verwaltung angepasst.
Zusätzlich wurden Angaben
zu den Konsolidierungsarten und -methoden und Hinweise zur Prüfung und
Offenlegung des Gesamtabschlusses mit aufgenommen.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtabschlussrichtlinie
der Stadt Rheine