Betreff
Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Rheine
Vorlage
442/17
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die beigefügte Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Die Gesamtabschlussrichtlinie beinhaltet die grundsätzlichen Anweisungen und Regelungen im „Konzern Stadt Rheine“. Die vorliegende Fassung ist mit der örtlichen Rechnungsprüfung abgestimmt worden. Sie ist für die Kernverwaltung als auch für die gem. § 116 Abs. 2 GO NRW zu konsolidierenden verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form verbindlich (§ 118 GO NRW).

 

Neben einleitenden Angaben zu den rechtlichen Grundlagen wird zunächst auf Aufgabe, Zweck und Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie eingegangen. Ferner werden die notwendigen Bestandteile des Gesamtabschlusses mit entsprechenden Erläuterungen zu den Positionen der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, zum Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht mit entsprechenden Anlagen aufgeführt.

 

Der Gesamtabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns Stadt Rheine“ zu vermitteln. Regelungslücken in den haushalts- bzw. handelsrechtlichen Vorschriften sind unter Hinzuziehung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung auszulegen, die in der Gesamtabschlussrichtlinie ausführlich dargestellt sind.

 

Im Hinblick auf Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wurden konkrete und klare Festlegungen und Abgrenzungen vorgenommen. Von besonderer Bedeutung ist des Weiteren der Aufgaben- und Terminplan, der vom Buchungsstopp für die internen Leistungsbeziehungen über Abgabetermine der Konzernbilanzen der voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche bis hin zur Aufstellung und Bestätigung des Abschlusses sämtliche Termine vorgibt.

 

Daneben werden Informationen zu den konzerninternen Abstimmungen, zum Formularwesen und zur technischen Unterstützung des Gesamtabschlusses durch Einsatz einer Konsolidierungssoftware gegeben.

 

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Aufstellung/Abgrenzung des Konsolidierungskreises (Vollkonsolidierung, Equity-Methode) der Stadt Rheine, wobei ebenfalls eine entsprechende grafische Darstellung als Anlage der Gesamtabschlussrichtlinie beigefügt ist.

 

Weiterhin wurden im Rahmen der Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung Informationen zum Ablauf vom Einzelabschluss bis hin zum Summenabschluss gegeben und Regelungen/Aussagen in Bezug auf einheitliche Abschlussstichtage und Währung sowie den einheitlichen Ausweis (Festlegung eines örtlichen Positionenplans) Ansatz und Bewertung getroffen.

 

Die Anlagen zur Gesamtabschlussrichtlinie werden dem Rat erstmalig zur Kenntnis gegeben und im Bedarfsfall von der Verwaltung angepasst.

 

Zusätzlich wurden Angaben zu den Konsolidierungsarten und -methoden und Hinweise zur Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses mit aufgenommen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Rheine