Betreff
Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine zum 31.12.2016
Vorlage
443/17
Aktenzeichen
III-4202-ks
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt

 

1.      den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses 2016 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) weiter.

 

2.      den als Anlage 2 beigefügten Entwurf für die zukünftige Gestaltung des Beteiligungsberichtes zur Kenntnis.


Begründung:

 

zu 1.

Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW i. V. m. § 49 Gemeidehaushaltsverordnung NRW für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller wesentlichen verselbständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus einer Gesamtbilanz, einer Gesamtergebnisrechnung, einem Gesamtanhang und einem Gesamtlagebericht. Dem Gesamtabschluss ist ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Mit dem Gesamtabschluss verfolgt der Gesetzgeber die Zielsetzung, einen zusammenfassenden und vollständigen Vermögens- und Schuldenstatus einer Gebietskörperschaft bereitzustellen und damit die politische Steuerung zu unterstützen.

 

Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Rheine und ihrer einbezogenen Konzernorganisationen so darzustellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handeln würde (Einheitsgrundsatz).

 

Demzufolge werden alle Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge und Aufwendungen der einbezogenen Konzernorganisationen in den Gesamtabschluss übernommen. Die konzerninternen Beziehungen werden im Rahmen von Konsolidierungsbuchungen (Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung) eliminiert. Die im Gesamtabschluss dargestellten Daten spiegeln die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns Stadt Rheine mit Dritten wider.

 

zu 2.

Die Gemeinde ist gemäß § 117 GO NRW verpflichtet, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Die derzeitige Gestaltung des Beteiligungsberichtes ist über zehn Jahre alt. In Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Rheine GmbH wurde nach einer neuen Darstellungsform mit höherem Informationsgehalt gesucht. Der als Anlage 2 beigefügte Bericht „Beteiligungssteuerung durch die Stadt Rheine anhand von Zielen am Beispiel der Stadtwerke Rheine GmbH“ stellt einen Entwurf für die zukünftige Gestaltung dar.


Anlagen:

 

Anlage 1:    Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine zum 31.12.2016

Anlage 2:    Beteiligungssteuerung durch die Stadt Rheine anhand von Zielen am Beispiel der Stadtwerke Rheine GmbH