Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt
1.
den als Anlage
1 beigefügten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses 2016 zur Kenntnis und leitet
diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) weiter.
2.
den als Anlage
2 beigefügten Entwurf für die zukünftige Gestaltung des Beteiligungsberichtes
zur Kenntnis.
Begründung:
zu 1.
Die Gemeinde hat gemäß §
116 GO NRW i. V. m. § 49 Gemeidehaushaltsverordnung NRW für den Schluss eines
jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die
Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse
des gleichen Geschäftsjahres aller wesentlichen verselbständigten
Aufgabenbereiche zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus einer Gesamtbilanz,
einer Gesamtergebnisrechnung, einem Gesamtanhang und einem Gesamtlagebericht.
Dem Gesamtabschluss ist ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Mit dem Gesamtabschluss
verfolgt der Gesetzgeber die Zielsetzung, einen zusammenfassenden und
vollständigen Vermögens- und Schuldenstatus einer Gebietskörperschaft bereitzustellen
und damit die politische Steuerung zu unterstützen.
Im Gesamtabschluss ist
die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Rheine und
ihrer einbezogenen Konzernorganisationen so darzustellen, als ob es sich um
eine wirtschaftliche Einheit handeln würde (Einheitsgrundsatz).
Demzufolge werden alle
Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge und Aufwendungen der einbezogenen
Konzernorganisationen in den Gesamtabschluss übernommen. Die konzerninternen
Beziehungen werden im Rahmen von Konsolidierungsbuchungen (Kapital-, Schulden-,
Aufwands- und Ertragskonsolidierung) eliminiert. Die im Gesamtabschluss
dargestellten Daten spiegeln die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage aus der
Geschäftstätigkeit des Konzerns Stadt Rheine mit Dritten wider.
zu 2.
Die Gemeinde ist gemäß §
117 GO NRW verpflichtet, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Die derzeitige
Gestaltung des Beteiligungsberichtes ist über zehn Jahre alt. In Zusammenarbeit
mit der Stadtwerke Rheine GmbH wurde nach einer neuen Darstellungsform mit
höherem Informationsgehalt gesucht. Der als Anlage 2 beigefügte Bericht
„Beteiligungssteuerung durch die Stadt Rheine anhand von Zielen am Beispiel der
Stadtwerke Rheine GmbH“ stellt einen Entwurf für die zukünftige Gestaltung dar.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf des
Gesamtabschlusses der Stadt Rheine zum 31.12.2016
Anlage 2: Beteiligungssteuerung
durch die Stadt Rheine anhand von Zielen am Beispiel der Stadtwerke Rheine GmbH