A 2.7 Umbau Bustreff
Änderungsbeschluss zur Vorlage 109/15
Erweiterung der Verglasung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt, dass der nördliche Teil der Überdachung am ZOB eine Verglasung
erhalten soll und dass die zusätzlichen Kosten in die Kosten- und
Finanzierungsplanung des Rahmenplans Innenstadt einzubinden sind unter der
Bedingung, dass diese anteilig von der Städtebauförderung finanziert werden.
Für diesen Fall beauftragt der Rat die Verwaltung, diese zusätzlichen Kosten in
einen der Förderanträge aufzunehmen.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die mit dieser Vorlage beschlossene Änderung zum Sonderprojekt
„Rahmenplan Innenstadt“ in den Haushaltsplan 2018 aufzunehmen.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die Folgekosten zu ermitteln und diese im Fertigstellungsjahr zu
veranschlagen.
Begründung:
Der Zentrale
Omnibus-Bahnhof wurde am 4. November 2017 feierlich eingeweiht. Bei durchgehend
positiver Bewertung wurde dennoch wiederholt das Thema der Verglasung
angesprochen.
Die Vorlage Nr. 109/15
wurde am 19.03.2015 im Bauausschuss beraten. Darin wurden u. a. die
Entwurfsplanung und das Finanzierungskonzept für den ZOB Matthiasstraße
beraten.
Zur Senkung der Kosten wurde
seinerzeit die Einkürzung der Überdachung um 11 m auf der südlichen Seite
beschlossen, sowie der Verzicht auf eine Glaseindeckung der nördlichen Seite außerhalb
des Bussteiges. Hierdurch sollte eine Kosteneinsparung iHv 160.000 € brutto
erreicht werden.
Das Fehlen dieser
Überdachung ist zwar funktional unproblematisch. Optisch und gestalterisch ist
die fehlende Verglasung aber für den Nutzer nicht unbedingt nachvollziehbar.
Entgegen der
seinerzeitigen Kostenschätzung hat eine Abfrage der Kosten für eine
nachträgliche Verglasung der nördlichen Überdachung bei den beteiligten Firmen
im Vergleich zur seinerzeitigen Kostenschätzung ergeben, dass die nachträgliche
Beauftragung der Ausführung Kosten iHv 85.000
€ auslösen würde.
Im Vergleich zur
Kostenersparnis / städtebauliche Wirkung wird deshalb die Aufhebung des Beschlusses
vom November 2015 in Hinsicht der Glaseindeckung vorgeschlagen.
Die zusätzlichen Kosten
dürfen erst nach entsprechender Beschlussfassung im Haushalt und in kommenden
Förderanträgen Berücksichtigung finden. Sie sind daher noch nicht im Gesamtkostenrahmen
für den Rahmenplan Innenstadt, der im Bauausschuss (Vorlage Nr. 405/17) im November
beraten wurde enthalten.