Betreff
Rahmenplan Innenstadt
A 2.7 Umbau Bustreff
Änderungsbeschluss zur Vorlage 109/15
Erweiterung der Verglasung
Vorlage
456/17
Aktenzeichen
I-5.21-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass der nördliche Teil der Überdachung am ZOB eine Verglasung erhalten soll und dass die zusätzlichen Kosten in die Kosten- und Finanzierungsplanung des Rahmenplans Innenstadt einzubinden sind unter der Bedingung, dass diese anteilig von der Städtebauförderung finanziert werden. Für diesen Fall beauftragt der Rat die Verwaltung, diese zusätzlichen Kosten in einen der Förderanträge aufzunehmen.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die mit dieser Vorlage beschlossene Änderung zum Sonderprojekt „Rahmenplan Innenstadt“ in den Haushaltsplan 2018 aufzunehmen.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Folgekosten zu ermitteln und diese im Fertigstellungsjahr zu veranschlagen.


Begründung:

 

Der Zentrale Omnibus-Bahnhof wurde am 4. November 2017 feierlich eingeweiht. Bei durchgehend positiver Bewertung wurde dennoch wiederholt das Thema der Verglasung angesprochen.

 

Die Vorlage Nr. 109/15 wurde am 19.03.2015 im Bauausschuss beraten. Darin wurden u. a. die Entwurfsplanung und das Finanzierungskonzept für den ZOB Matthiasstraße beraten.

Zur Senkung der Kosten wurde seinerzeit die Einkürzung der Überdachung um 11 m auf der südlichen Seite beschlossen, sowie der Verzicht auf eine Glaseindeckung der nördlichen Seite außerhalb des Bussteiges. Hierdurch sollte eine Kosteneinsparung iHv 160.000 € brutto erreicht werden.

 

Das Fehlen dieser Überdachung ist zwar funktional unproblematisch. Optisch und gestalterisch ist die fehlende Verglasung aber für den Nutzer nicht unbedingt nachvollziehbar.

 

Entgegen der seinerzeitigen Kostenschätzung hat eine Abfrage der Kosten für eine nachträgliche Verglasung der nördlichen Überdachung bei den beteiligten Firmen im Vergleich zur seinerzeitigen Kostenschätzung ergeben, dass die nachträgliche Beauftragung der Ausführung Kosten iHv 85.000 € auslösen würde.

 

Im Vergleich zur Kostenersparnis / städtebauliche Wirkung wird deshalb die Aufhebung des Beschlusses vom November 2015 in Hinsicht der Glaseindeckung vorgeschlagen.

 

Die zusätzlichen Kosten dürfen erst nach entsprechender Beschlussfassung im Haushalt und in kommenden Förderanträgen Berücksichtigung finden. Sie sind daher noch nicht im Gesamtkostenrahmen für den Rahmenplan Innenstadt, der im Bauausschuss (Vorlage Nr. 405/17) im November beraten wurde enthalten.