Betreff
Grundschuloffensive der Stadt Rheine
Vorlage
054/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden 6 Machbarkeitsstudien im Rahmen der Grundschuloffensive zur Kenntnis.

2.      Der Schulausschuss empfiehlt dem Bauausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudien die Vorplanung und Entwurfsplanung für die Johannesschule Eschendorf und die Edith-Stein-Schule zu veranlassen.

 


Begründung:

 

Am 26. April 2017 wurde im Schulausschuss die Standardisierung der Raumsituation an den Grundschulen als Grundschuloffensive beraten. Der Schulausschuss nahm die durch das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW konkretisierte Fördersumme in Höhe von 6,998 Mio. € für die Jahre 2017 bis 2020 zur Kenntnis. Weiter nahm er den Soll-Zustand des Raumprogramms für Grundschulen in Rheine zur Kenntnis und beschloss die beschriebenen räumlichen Mindeststandards der Schulstandorte.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, bauliche Machbarkeitsstudien an den Grundschulstandorten durchzuführen. Diese Studien sollen in der architektonischen und späteren baulichen Umnutzung einen hohen Grad an Flexibilität gewährleisten, um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen wie der Anzahl der Benutzer, neuen Unterrichtsfächern, neuen didaktischen Methoden, Öffnung und Verankerung von Schulen in den Sozialraum Möglichkeiten anbieten zu können.

 

Am 12.12.2017 wurde im Rat der Stadt Rheine beschlossen, die Mittel aus „Gute Schule 2020“ für die Maßnahmen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes zu verwenden und die Grundschuloffensive aus der Aufstockung Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG II) zu finanzieren.

 

Für die Stadt Rheine liegt der Fokus insbesondere auch im Bereich der Inklusion und des Offenen Ganztags.

 

Für diesen Schwerpunkt sind zusätzliche Differenzierungsräume im Unterrichtsbereich notwendig. Jede Schule benötigt eine räumliche Ausstattung für den Ganztags-/Betreuungsbetrieb, Räume für individuelle Angebote im inklusiven Unterricht, einen Mehrzweckraum, die Errichtung einer Bibliothek und eines Selbstlernzentrums mit der erforderlichen Ausstattung (PCs, Internetanschluss, Leseecken usw.), einen Speiseraum und eine/n Aula/Forum/Eingangsbereich, der die Funktion eines Treffpunktes der Schulanlage übernimmt.

 

Folgende 6 Grundschulen, die den größten zusätzlichen Raumbedarf aufweisen, sollten zunächst auf Erweiterungsmöglichkeiten der Raumkapazitäten untersucht werden:

 

·         Edith-Stein-Schule

·         Gertrudenschule

·         Johannesschule Eschendorf

·         Marienschule Hauenhorst

·         Michaelschule

·         Paul-Gerhardt-Schule

 

3 Architekturbüros aus Rheine wurden beauftragt, für jeweils 2 Standorte Machbarkeitsstudien bis zum 15. Januar 2018 durchzuführen. Die Machbarkeitsstudien liegen vor, die in der heutigen Ausschusssitzung vorgestellt werden können.

 

Die Machbarkeitsstudien für die weiteren 8 Grundschulen werden im Anschluss veranlasst.

 

Vom Planungsbüro Borowski und Sasse wurden die Michaelschule und die Edith-Stein-Schule untersucht.

 

Michaelschule (siehe Anlage 1):

 

Die Michaelschule wurde an diesem Standort 1972 errichtet und 2005/07/09 umgebaut. Es werden 2 Standorte mit mobilen Raumsystemen betrieben. Die weitere Nutzung dieser war u. a. in dieser Machbarkeitsstudie zu überprüfen. Es fehlen an diesem Standort Differenzierungsräume und Räume für die Betreuung. Die Schule ist eine 3-zügige Grundschule, im Schuljahr 2018/19 werden 4 Eingangsklassen gebildet.

 

In der Machbarkeitsstudie vom Büro Borowski und Sasse werden beide mobilen Raumsysteme abgebrochen. Im Bestand finden kaum Umnutzungen statt. Die Planung nimmt die Höhenentwicklung des Geländes geschickt auf, indem sie erdgeschossig von der Frankenburgstraße die vorhandene überdachte Pausenhalle zur geschlossenen Aula qualifiziert. Hier wird die lichte Höhe des Foyers bei der weiteren Planung näher zu beplanen sein. Der Kubus des Neubaus beinhaltet im Erdgeschoss die Bibliothek und einen Mehrzweckraum. Im Untergeschoss dieses Kubus sind der Speiseraum/Mensa mit Küche und ein Teil der Betreuung untergebracht. Durch den Geländeversprung ist dieses Untergeschoss zum Schulhof zur Sutrumer Straße ebenfalls ebenerdig zu erreichen.

Durch diesen zentral angeordneten Neubau erhält die Schule einen neuen Mittelpunkt als Treffpunkt. Das Flursystem zum Neubau umschließt ein zentral liegendes Amphitheater, einen nach oben offenen, aber allseitig umschlossenen Innenhof, der die Höhenentwicklung aufnimmt. Die Beeinträchtigung der an diesem Innenhof liegenden Unterrichts- und Differenzierungsräume ist bei einer weiteren Planung zu prüfen. Die Verbindung der unteren Schulhoffläche und des Foyers erfolgt zum einen in dem Gebäude durch einen recht schmalen Flurbereich oder über eine Außentreppe zwischen Neubau und Sporthalle.

 

Der Neubau bildet zwar einen neuen Mittelpunkt, reduziert aber auch die Schulhoffläche. Alternativ könnte die Schule nach Westen erweitert werden.

 

Edith-Stein-Schule (siehe Anlage 2):

 

Die Edith-Stein-Schule wurde 1961 gebaut. Sie entstand als damals moderner Pavillon-Typ, bei dem jeder Klasse ein eigener 1-geschossiger trapezförmiger Pavillon mit entsprechender Außenfläche zugeordnet wurde. Lediglich zur Bühnertstraße entstand ein 2-geschossiger Baukörper, der durch ein repräsentatives, auch nach außen markantes Treppenhaus betont wird.

 

Zurzeit sind die Raumkapazitäten der Schule voll ausgeschöpft. Es gibt eine Doppelnutzung für die Offene Ganztagsschule und die Übermittagsbetreuung. Die Schule ist 2-zügig.

 

Die Machbarkeitsstudie vom Büro Borowski und Sasse sieht eine Erweiterung dieses 2-geschossigen Baukörpers nach Norden in Richtung Bühnertstraße vor. Dabei rückt er jedoch sehr nahe an das vorhandene und bauprägende Treppenhaus heran und beeinträchtigt die vorhandene Baustruktur. In drei Geschossen werden die erforderlichen Nutzungen nachgewiesen. Dafür wird aber auch die Erweiterung des Untergeschosses erforderlich. Zur Belichtung muss die Außenfläche vor den Klassen- und Differenzierungsräumen abgegraben werden.

 

In der weiteren Planung sollte man versuchen, die vorgeschlagene Erweiterung weiter vom Treppenhaus abzurücken oder die Erweiterung in Verlängerung der Turnhalle in einer anlagentypischen Bauform fortzuführen.

 

Vom Architekturbüro Achterkamp wurden die Marienschule Hauenhorst und die Johannesschule Eschendorf untersucht.

 

Marienschule Hauenhorst (siehe Anlage 3):

 

Die Marienschule Hauenhorst ist 2-zügig. Der ältere Teil stammt aus dem Jahr 1924 und orientiert sich zur Hauptstraße. Die Erweiterung aus den 60-er Jahren ordnet sich nördlich an den älteren Teil an.

 

Die geplante Erweiterung führt in einer selbstverständlichen Art das bestehende Gebäude aus den 60-er Jahren nach Nord-Osten fort und nimmt in Kubatur und Dachform das bestehende Gebäude auf. In dem Erweiterungsgebäude entstehen 4 neue Unterrichtsräume und 4 neue Differenzierungsräume in 2 Geschossen. Durch die Erweiterung in Fortführung der vorhandenen Klassen entsteht ein kompaktes „Lernhaus“. In dem Bauteil aus den 60-er Jahren werden Verwaltung, Mensa, Mehrzweckraum; Musik- und Kunstraum untergebracht. Die vorhandene Lage von Mensa und Lehrerbereich wird „gewechselt“. Die Fluchtwegsituation wird um ein 2. Fluchttreppenhaus komplettiert. Der bisher separat liegende Toilettenblock wird abgebrochen und in das Gebäude integriert. Eine Aufzugsanlage wird hier nicht geplant, da organisatorisch alle Raumnutzungen im Erdgeschoss barrierefrei erreichbar sind.

 

Das historische Erscheinungsbild zur Hauptstraße wird durch die Erweiterung nicht beeinträchtigt.

 

Johannesschule Eschendorf (siehe Anlage 4):

 

Der ältere Teil der Johannesschule entstand im Jahr 1940 und wurde 1962 erweitert. Die Schule ist grds. eine 2-zügige Grundschule. Ab dem Schuljahr 2018/19 ist sie durchgängig 3-zügig.

 

Die beiden langgestreckten Baukörper erstrecken sich entlang der Osnabrücker Straße. Im mittleren Verbindungstrakt im Bestand sind im Erdgeschoss die WC-Anlagen untergebracht, die nur von außen zugänglich sind. Im 1. Obergeschoss wird dieser Mittelteil in Form eines Durchgangsraumes als Mehrzweckraum genutzt.

 

In der geplanten Erweiterung wird dieser Mitteltrakt ersetzt durch einen dreigeschossigen Bauteil, der die beiden vorhandenen Baukörper verbindet und ein neues Kommunikationszentrum bildet. Das Erdgeschoss dient als Foyer/Aula mit seitlich eingeordneten WC-Bereichen. In den beiden oberen Geschossen sind Lehrerbereich und Bibliothek untergebracht.

 

Der OGS-Bereich bleibt im Dachgeschoss konzentriert. Die vorhandenen Unterrichtsräume verbleiben an den bisherigen Standorten.

 

Durch zwei neue Treppenhäuser in Ergänzung zu dem vorhandenen historischen Treppenhaus wird das gesamte Gebäude brandschutztechnisch und fluchtwegetechnisch ertüchtigt.

 

In der Planung ist die Lage der Lehrerbereiche zu überdenken (Schulleitung und Lehrerzimmer).

 

Vom Architekturbüro Terhechte und Höfker wurden die Gertrudenschule und die Paul-Gerhardt-Schule untersucht.

 

Gertrudenschule (siehe Anlage 5 ):

 

Die Getrudenschule wurde 1953 als Josefschule erbaut und wurde später in Gertrudenschule umbenannt. Die Schule wird als 2-zügige Grundschule geführt.

 

Die einbündige Anlage zieht sich entlang des Randelbachweges und bildet ein Stichgebäude Richtung Schulhof aus.

 

Die Planung für eine Erweiterung bildet aus der einbündigen eine zweibündige Anlage aus, indem die vorhandenen Flurbereiche zur Erschließung genutzt werden. Die 8 Unterrichtsräume verbleiben komplett im Bestandsgebäude. Im Erdgeschoss und zum Teil im 1. Obergeschoss des Neubaus wird die Betreuung untergebracht. Hier befinden sich auch die jeweils 2 Klassen zugeordneten Differenzierungsräume. Die zurzeit im Kellergeschoss nicht befriedigend untergebrachte Küche mit Speiseraum verlegt die Planung ins Erdgeschoss. Der bislang dort untergebrachte Lehrerbereich wird in das 1. Obergeschoss verlegt. Die neuen WC-Bereiche werden den beiden Geschossen zugeordnet.

 

Das 1. Obergeschoss mit der Dachkonstruktion des zum Schulhof ausgerichteten Bestandsgebäudes wird abgebrochen. Hier entsteht eine neue Aula. Die Erweiterung erhält komplett ein Flachdach.

 

Eine neue Aufzugsanlage erschließt die Geschosse.

 

Paul-Gerhardt-Schule (siehe Anlage 6):

 

Die Paul-Gerhardt-Schule wurde 1961 als evangelische Schule gebaut. Im Bestand verbindet ein mittig liegendes Treppenhaus einen einbündigen und einen zweibündigen Baukörper. Die Schule wird als 2-zügige Grundschule geführt.

 

Die neue Planung bildet den einbündigen Bauteil als zweibündige Anlage aus, indem vorhandene Räume als Flurbereich genutzt werden, um die 2. Achse zu erschließen. Die geforderten 8 Klassenräume sind im 1. Obergeschoss sowohl im Altbau, als auch im Neubau untergebracht und werden zum Teil durch kleine Stichflure erschlossen. Die Differenzierungsräume liegen zum Teil in größerer Entfernung zu den Klassen.

 

Die Aula/Pausenhalle wird im Erdgeschoss durch den Zusammenschluss von 2 Klassenräumen mit der Pausenhalle gebildet. Hier ist die lichte Höhe zu prüfen. Speiseraum, Betreuung und Bibliothek liegen im Neubau des Erdgeschosses, während der Lehrerbereich im vorhandenen Bauteil zusammengeführt wird.

 

Im vorhandenen Treppenhausbereich wird eine Aufzugsanlage integriert. Der WC-Bereich verbleibt in der bisherigen Lage.

 

Flächenvergleich: Ist-Soll-Machbarkeitsstudie (siehe Anlagen)

 

Zu den 6 Grundschulen wurde als Grundlage der Machbarkeitsstudien der Mindeststandard für das Raumprogramm in Form des Soll-Werts (Anzahl Räume und m²) bezogen auf die Zügigkeit der Schule festgelegt. Diesem Wert wurde der Ist-Zustand gegenübergestellt. Aus dieser Differenz ergab sich der Raum-, bzw. m²-Bedarf an den jeweiligen Grundschulstandorten. Die Auflistungen wurden ergänzt durch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien. Die Listen zu den jeweiligen Schulen liegen der Vorlage als Anlagen bei.

 

Um die Planungen mit dem Bestand vergleichen zu können, wurden die Grundrisse aller Geschosse gegenübergestellt und die neuen Bauteile, bzw. Änderungen im Bestand in „rot“ dargestellt.

 

Die geforderten m²-Angaben lassen sich in einer Entwurfsstudie nicht exakt einhalten, da die vorhandene Gebäudestruktur und die sinnvollen Erweiterungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen.

 

Die Bedarfslisten wurden in 2016 aufgestellt. Seitdem hat es bereits wieder einen steigenden Bedarf an Flächen gegeben.

 

Vorhandene mobile Raumsysteme wurden als zeitlich begrenzte Lösung betrachtet. Es wurden in den Machbarkeitsstudien Ersatzflächen geplant.

 

Die Entwicklung an den einzelnen Grundschulstandorten ist zum Teil nur schwer vorhersehbar durch z. B. die Entstehung neuer Wohngebiete, Entwicklung des OGS, etc. Um eine Zukunftsfähigkeit der vorgeschlagenen Entwurfsstudien gewährleisten zu können, wurden daher gebäudestrukturabhängige größere Flächenansätze entwickelt.

 

Die Machbarkeitsstudien sollen die Grundlage für die weiteren Planungen darstellen. Sie zeigen an den einzelnen Standorten die Machbarkeit einer Erweiterung auf. In einer folgenden Vorplanung werden die Raumstrukturen und jeweiligen Zuordnungen verfeinert werden müssen.

 

Kosten:

 

Zu den vorliegenden 6 Machbarkeitsstudien für die Erweiterungen wurden von den 3 Planungsbüros Kostenermittlungen erstellt. Da hier sehr unterschiedliche Kostenermittlungsstände erarbeitet wurden, sind diese nicht direkt miteinander vergleichbar.

 

Die Kosten liegen für die 6 Schulen jeweils zwischen ca. 2 und 3 Mio. €.

 

Haushalt:

 

Im Haushalt 2018 sind für die Umsetzung für das Jahr 2018 im Ergebnishaushalt im Budget Gebäudewirtschaft (Produktgruppe 52) Erträge in Höhe von 900.000 € und Aufwendungen in Höhe von 1.000.000 € bereitgestellt.

 

Die Grundschuloffensive soll mit Mitteln aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) unterstützt werden (s. o). Die Stadt Rheine erhält aus dem KInvFG II insgesamt 4.122.652 €. Im Haushalt 2018 sind 900.000 € im Bereich Gebäudewirtschaft eingestellt.

 

In 2018 sollen einzelne Maßnahmen weiter konkretisiert werden. Im Haushaltsplan 2019 sollen diese entsprechend veranschlagt werden. Die restlichen Fördermittel sollen in diesem Zuge ebenfalls veranschlagt werden. Der Förderzeitraum für das KInvFG II endet am 31.12.2022.

 

Fazit:

 

Eine Erweiterung der 6 untersuchten Grundschulen um die erforderlichen Räume/m² ist an allen 6 Schulstandorten möglich.

 

Nach der Wertung der Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen zeigen die Standorte

 

·         Johannesschule Eschendorf

·         Edith-Stein-Schule

 

den größten Bedarf.

 

Die Johannesschule Eschendorf ist grundsätzlich eine 2-zügige Grundschule. Aufgrund des großen Einzugsgebietes ist sie ab dem Schuljahr 2018/19 durchgängig 3-zügig. Ebenfalls die Betreuungsformen (Offener Ganztag und zusätzliche Betreuung) sind an dieser Schule sehr gefragt. Im kommenden Schuljahr ist eine Darstellung von 3 Eingangsklassen nur durch Bildung einer reinen OGS- Klasse und multifunktionalen Nutzung von Klassenräumen möglich. Dies kann nur eine Übergangslösung darstellen. Da davon auszugehen ist, dass die Johannesschule dauerhaft als 3-zügige Grundschule geführt wird, ist eine Baumaßnahme dringend notwendig.

 

Die Edith-Stein-Schule ist eine 2-zügige Grundschule. Aufgrund der knappen Raumkapazitäten, ist es der Schule nicht möglich Räume als Mehrzweckräume (wie z. B. Computerräume) zu nutzen. Die Edith-Stein-Schule betreut unter anderem eine hohe Zahl von Schülern/innen ohne Deutschkenntnisse. Die für den Deutschunterricht erforderlichen Differenzierungsräume sind nicht im vorhandenen Raumbestand darstellbar. Auch an dieser Schule sind die Betreuungsmöglichkeiten sehr gefragt. Um kurzzeitig Entlastung zu schaffen, wurde im vergangenen Jahr die Hausmeisterwohnung für den Offenen Ganztag ausgebaut. Es zeigt sich jedoch, dass diese Räumlichkeiten nicht ausreichend sind.

 

Für diese beiden Schulstandorte soll daher in 2018 die Planung erstellt werden, so dass ab 2019 die Umsetzung der beiden Baumaßnahmen erfolgen kann. Die weiteren 4 Schulen folgen in späteren Maßnahmen. Die Priorisierung ist erst dann festzulegen.

 

Die aus der Förderung „Gute Schule 2020“ zu finanzierende Umsetzung des Medienentwicklungsplanes soll parallel zu den Baumaßnahmen an den jeweiligen Grundschulstandorten erfolgen und wird in die Umbaumaßnahmen integriert.


Anlagen:

 

Anlage 1 - 6: Machbarkeitsstudien zu den Schulstandorten