Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die nachstehenden Informationen zur Kenntnis.
Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und die CDU-Fraktion haben mit Datum vom 30. November 2017
einen Antrag (Anlage 1) mit dem Ziel der Reduzierung der Umsatzsteuerbelastung
in den Rat der Stadt Rheine eingebracht.
Bereits in der Sitzung
des Rates am 11. Dezember 2017 hat die Verwaltung mit der Vorlage 427/17 über
das Ergebnis der Außenprüfung der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage
gGmbH (Kloster gGmbH) berichtet und der Rat der Stadt Rheine hat die Verwaltung
beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Kloster gGmbH alternative
Konzepte für eine umsatzsteuerbefreite Betriebsform zu erarbeiten.
Zwischenzeitlich wurde in
mehreren Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Geschäftsführung der
Kloster gGmbH an einem Konzept gearbeitet. Eine Grundsatzentscheidung wird für
die nächste Sitzung des Rates vorbereitet. Sofern dem Konzept gefolgt wird, ist
eine Umsetzung noch im Laufe des Jahres 2018 vorgesehen.
Da der „Druck“ bei der
Kloster gGmbH aktuell am größten ist, soll die Prüfung, ob eine Wiedereingliederung
für die anderen verselbständigten Aufgabenbereiche (EWG Entwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH und Technische Betriebe Rheine
AöR) sinnvoll ist, im Anschluss erfolgen.
Bei der Technische
Betriebe Rheine AöR wird nach aktueller Planung die sich aus dem § 27 Abs. 22
Umsatzsteuergesetz ergebende Möglichkeit die alte Rechtslage bis zum 31. Dezember
2020 weiter anwenden zu können, Gebrauch gemacht werden. In dieser Zeit besteht
kein umsatzsteuerliches Risiko.
Aussagen zu den
vorbereitenden Maßnahmen und in welchem Zeitraum diese durchgeführt werden
müssen, lassen sich erst nach einer ersten Prüfung der einzelnen
Aufgabenbereiche treffen. Der für die Bearbeitung der umsatzsteuerlichen
Fragestellungen zuständige Mitarbeiter hat erst zum 1. Februar 2018 seinen
Dienst bei der Stadt Rheine antreten können, so dass die Verwaltung davon
ausgeht, dass erste Prüfungen im Laufe des Jahres erfolgen und ein Konzept
erarbeitet werden können.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 30. November
2017