Betreff
Reduzierung der Umsatzsteuerbelastung - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion
Vorlage
066/18
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die nachstehenden Informationen zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die CDU-Fraktion haben mit Datum vom 30. November 2017 einen Antrag (Anlage 1) mit dem Ziel der Reduzierung der Umsatzsteuerbelastung in den Rat der Stadt Rheine eingebracht.

 

Bereits in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2017 hat die Verwaltung mit der Vorlage 427/17 über das Ergebnis der Außenprüfung der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH (Kloster gGmbH) berichtet und der Rat der Stadt Rheine hat die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Kloster gGmbH alternative Konzepte für eine umsatzsteuerbefreite Betriebsform zu erarbeiten.

 

Zwischenzeitlich wurde in mehreren Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Geschäftsführung der Kloster gGmbH an einem Konzept gearbeitet. Eine Grundsatzentscheidung wird für die nächste Sitzung des Rates vorbereitet. Sofern dem Konzept gefolgt wird, ist eine Umsetzung noch im Laufe des Jahres 2018 vorgesehen.

 

Da der „Druck“ bei der Kloster gGmbH aktuell am größten ist, soll die Prüfung, ob eine Wiedereingliederung für die anderen verselbständigten Aufgabenbereiche (EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH und Technische Betriebe Rheine AöR) sinnvoll ist, im Anschluss erfolgen.

 

Bei der Technische Betriebe Rheine AöR wird nach aktueller Planung die sich aus dem § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz ergebende Möglichkeit die alte Rechtslage bis zum 31. Dezember 2020 weiter anwenden zu können, Gebrauch gemacht werden. In dieser Zeit besteht kein umsatzsteuerliches Risiko.

 

Aussagen zu den vorbereitenden Maßnahmen und in welchem Zeitraum diese durchgeführt werden müssen, lassen sich erst nach einer ersten Prüfung der einzelnen Aufgabenbereiche treffen. Der für die Bearbeitung der umsatzsteuerlichen Fragestellungen zuständige Mitarbeiter hat erst zum 1. Februar 2018 seinen Dienst bei der Stadt Rheine antreten können, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass erste Prüfungen im Laufe des Jahres erfolgen und ein Konzept erarbeitet werden können.


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 30. November 2017