Betreff
Begegnungszentrum Dorenkamp, Nutzungs- und Betriebskonzept
Vorlage
068/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss stimmt der Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes in der Variante 3 sowie der Entwicklung eines Nutzungs- und Betriebskonzeptes in der beschriebenen Form zu.


Begründung:

 

Auf die Vorlage 273/17 (Stadtentwicklungsausschuss) Soziale Stadt – Sonderprojekt Begegnungszentrum Dorenkamp sowie die Vorlage 001/17 (Sozialausschuss) Begegnungszentrum Dorenkamp wird verwiesen.

 

Unter Moderation des Büros StadtRaumKonzept, Dortmund, wurden im Jahr 2017 verschiedene Workshops und Gesprächsrunden mit potentiellen Nutzern des Begegnungszentrums Dorenkamp durchgeführt. Verschiedene Vereine und Gruppen mit und ohne Stadtteilbezug haben ihr Nutzungsinteresse bekundet, welches jedoch abhängig ist von den finanziellen Verpflichtungen, die sie bei dauerhafter oder temporärer Nutzung eingehen müssen.

 

Inhaltlicher Schwerpunkt des Begegnungszentrums werden die Themen Begegnung, Beratung und Bildung sein, Zielgruppen des Zentrums sind insbesondere neu zugewanderte Menschen wie auch „alte“ und „neue“ Stadtteilbewohner und Akteure im Sinne der Verstetigung des Projektes „Soziale Stadt Dorenkamp“. Ziel ist es u.a. im Begegnungszentrum ein möglichst breites Angebot vorzuhalten, die Angebote miteinander zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.

 

Anker ist das Stadtteilbüro Dorenkamp des Fachbereichs Soziales, Migration und Integration, das aktuell an der Catenhorner Str. 12 untergebracht ist und dorthin umziehen wird. Sämtliche Räume werden möglichst multifunktional eingerichtet und sind dadurch von unterschiedlichen Gruppen gemeinsam nutzbar.

 

Träger des Begegnungszentrums ist die Stadt Rheine, Fachbereich Soziales, Migration und Integration, mit einer 0,5 Stelle, zunächst befristet auf den Zeitraum von 2 Jahren (siehe Vorlage 001/17).

Entwickeln kann sich in dieser Zeit sowohl die Gründung eines Trägerverbundes mit den Hauptnutzern und Stadtteilakteuren sowie die Verstetigung einer sog. „Dachträgerlösung“, wobei dabei sowohl die kommunale Trägerschaft fortbestehen kann wie auch eine gemeinnützige oder kommerzielle Trägerschaft denkbar wäre. Bei beiden Modellen ist die Gründung eines Beirates für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzeption möglich.

 

 

Zeitplan zur Entwicklung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes

 

Zeitschiene

Themen

März bis April 2018

Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes auf Basis der nach dem Umbau zum Begegnungszentrum entstehenden Folgekosten / Bauabschnitt I und Teilmaßnahmen Bauabschnitt II

Mai 2018

Beteiligung der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer:

-          Vorstellung des Finanzierungskonzeptes

-          Rahmenbedingungen für die Nutzung durch Dritte

-          Nutzerinnen und Nutzer führen die für sie notwendigen Beschlüsse herbei (z. B. Beteiligung der Vereinsvorstände)

12. Juni 2018, Sozialausschuss

Beschluss des Finanzierungskonzeptes

Juni bis September 2018

Abschluss der Verträge mit den Nutzerinnen und Nutzern zu den festgelegten Rahmenbedingungen

Gemeinsame Entwicklung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes

18. September 2018

Verabschiedung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes für das Begegnungszentrum/Bauabschnitt I und Teilbereiche Bauabschnitt II

Januar 2019

Eröffnung des Begegnungszentrums Dorenkamp

Aufbauphase

 

 

Finanzierungsmodelle

 

Variante 1:

 

Sämtliche Betriebskosten (Personal, Gebäudeunterhaltung, Abschreibungen) sind durch Einnahmen aus Nutzungsentschädigungen bzw. durch Vermietung zu erzielen.

 

Beurteilung:

Begegnungszentren als sozio-kulturelle Zentren sind Kristallisationspunkte für Aktivitäten von Vereinen, fördern die Selbst- und Nachbarschaftshilfe und bieten Raum für stadtteilbezogene Aktivitäten. Die finanzielle Leistungsfähigkeit von Vereinen, selbstorganisierten Gruppen und Treffs ist begrenzt. Ein kostenneutraler Betrieb des Begegnungszentrums ausschließlich auf der Basis von Nutzungsentschädigungen und Mieteinnahmen wird nicht möglich sein.

 

 

Variante 2

 

Die Stadt Rheine übernimmt die Betriebskosten in voller Höhe.

 

Beurteilung:

Aus Gründen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung scheidet diese Variante aus.

 

 

Variante 3:

 

In einer noch festzulegenden Höhe / %-Anteil sind durch Einnahmen aus der Vermietung und durch Nutzungsentschädigung zu erzielen. Die Stadt Rheine übernimmt den Anteil der Betriebskosten bis zu einer noch festzulegenden Höhe / %-Anteil.

Sofern Dritte verbindlich Aufgaben für den Betrieb übernehmen, werden diese in einer in der Gebührenordnung noch festzulegenden Höhe angerechnet. Die verbindliche Aufgabenübernahme ist im Nutzungs- und Betriebskonzept zu regeln.

Variante 3a): Sofern die Einnahmen aus Vermietung und Nutzungsentschädigungen den festgelegten Anteil überschreiten, fließen diese zur Hälfte in einen Verfügungsfonds für die Stadtteilarbeit zu im Sinne der Verstetigung des Projektes Soziale Stadt Dorenkamp. Im Übrigen gelten die Rahmenbedingungen zu Variante 3.

 

Beurteilung:

In der Aufbauphase des Begegnungszentrums ist eine Nutzer- und Angebotsvielfalt sichergestellt und zugleich eine Verbindlichkeit hinsichtlich der notwendigen Vermietungen und Eigenleistungen vorgegeben. Sofern Einnahmen aus Vermietung und Nutzungsentschädigung nicht in der vorgegebenen Höhe erzielt werden können, wird die Stadt Rheine jedoch für den Defizitanteil aufkommen müssen.

Ein Teil der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer hat Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit gemacht. Sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist, kann die Nutzung von Räumlichkeiten an verbindlich zu übernehmende Aufgaben gekoppelt werden, die angerechnet werden. Vorteil dieser Variante ist die Gleichbehandlung der Nutzerinnen und Nutzer. Nachteil ist ein hoher Koordinierungsaufwand sowie die Frage, inwieweit sich Vereine und Gruppen zur verbindlichen Aufgabenübernahme bereiterklären.

 

Durch die Variante 3 a), zusätzliche Einnahmen der Stadtteilarbeit zukommen zu lassen, könnte ein weiterer Anreiz für eine intensive Nutzung entstehen.

 

 

Beurteilung der Varianten:

Die Verwaltung plädiert für eine Entscheidung zugunsten der Variante 3, die sowohl Stadt als auch Dritte in die Pflicht nimmt.

ANMERKUNG: Zur Höhe der Anteile Stadt/Dritte kann von hier aus derzeit noch keine Empfehlung ausgesprochen werden, da die endgültigen Zahlen noch nicht vorliegen. Ggf. erfolgt eine Information unmittelbar in der Sitzung.

 

 

Inhalte des Träger- und Nutzungskonzeptes

 

Träger

Träger des Begegnungszentrums Dorenkamp ist die Stadt Rheine, Fachbereich Soziales, Migration und Integration.

Darüber hinaus sind Einzelheiten zur Einbindung potentieller Hauptnutzer zu definieren, z. B. durch regelmäßige Nutzerversammlungen.

 

Ziele

Hier werden die Ziele des Betriebs des Begegnungszentrums beschrieben. Die Kernthemen Begegnung, Beratung und Bildung sind darin festzuschreiben. Ebenso ist die Weiterentwicklung von Erfolgsfaktoren aus dem Projekt Soziale Stadt Dorenkamp zu definieren. Gemeinsam mit den zukünftigen Hauptnutzern (abhängig vom Finanzierungskonzept) ist der „Charakter“ des Hauses inklusive Namensgebung zu entwickeln.

 

Angebote

 

Zu beschreiben sind die Angebote:

-          Stadtteilbüro des Fachbereichs Soziales, Migration und Integration

-          Angebote der Hauptnutzer

-          Stadtteilbezogene Veranstaltungen

-          Veranstaltungen von Vereinen, Gruppen und Initiativen aus dem Stadtteil

-          Bildungsveranstaltungen

-          etc.

 

Betrieb

 

Unter diesem Punkt werden die Aufgaben des operativen Managements des Begegnungszentrums beschrieben.

 

Es ist eine Gebührenordnung für die Vermietung der Räumlichkeiten des Begegnungszentrums zu entwickeln.

 

Raumbelegung

 

Hier sind Einzelheiten der Raumbelegung und den damit verbundenen Buchungsmodalitäten zu definieren.

 

Befristung

 

Das Träger- und Nutzungskonzept ist befristet bis zum 31.12.2020. Rechtzeitig vor Ablauf des Konzeptes ist im Sinne einer Verstetigung über das Trägermodell sowie das Nutzungs- und Betriebskonzeptes neu durch die Stadt Rheine zu entscheiden.