Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt
die Ausführungen zum Sonderprojekt „Rückkehrmanagement“ zur Kenntnis.
Begründung:
Zur Einführung ein
Überblick über Zahlen, Daten und Entwicklungen:
Veränderungen im Wanderungsgeschehen – die 5 stärksten Bevölkerungsgruppen (Stichtag
31.12., Quelle: AZR-Statistik)
Land |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Kosovo |
416 |
502 |
695 |
583 |
618 |
648 |
674 |
Niederlande |
319 |
335 |
347 |
|
|
|
|
Polen |
|
351 |
428 |
508 |
591 |
632 |
667 |
Portugal |
645 |
654 |
695 |
734 |
727 |
729 |
733 |
Serbien |
304 |
|
|
387 |
|
|
|
Syrien, arab. Republik |
|
|
|
|
510 |
855 |
971 |
Türkei |
859 |
848 |
806 |
786 |
760 |
750 |
752 |
Anzahl Ausländer (Stichtag 01.01.) |
||||||
Jahr |
Anzahl |
Einwohnerzahl
Stadt Rheine |
Ausländeranteil
in % |
|||
2010 |
4.271 |
77.477 |
6 |
|||
2011 |
4.325 |
77.810 |
6 |
|||
2012 |
4.605 |
77.764 |
6 |
|||
2013 |
4.972 |
77.387 |
6 |
|||
2014 |
5.542 |
76.986 |
7 |
|||
2015 |
6.264 |
77.517 |
8 |
|||
2016 |
7.149 |
78.439 |
9 |
|||
2017 |
7.891 |
78.988 |
10 |
|||
2018 |
8.280 |
77.676 |
11 |
|||
Personengruppen/Fälle (Stichtag 31.12.) |
||||||
2015 |
2016 |
2017 |
||||
EU-Ausländer |
3.003 |
3.325 |
3.540 |
|||
Nicht-EU-Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht |
1.529 |
1.566 |
1.586 |
|||
Nicht-EU-Ausländer ohne Daueraufenthaltsrecht |
2.560 |
2.963 |
2.793 |
|||
Asylbewerber |
794 |
541 |
185 |
|||
Duldungsinhaber |
117 |
132 |
176 |
|||
|
||||||
Gruppe der Asylbewerber |
||||||
Bezieher von Asylbewerberleistungen |
779 |
435 |
257 |
|||
davon abrechenbar nach FlüAG ab 2017 |
./. |
./. |
137 |
|||
|
||||||
Rückführungen im Jahr 2017 |
||||||
Abschiebung |
35 |
|||||
freiwillige Ausreisen mit Förderung |
20 |
|||||
freiwillige Ausreisen ohne Förderung |
6 |
|||||
Gesamt |
61 |
Eine monatliche Statistik
wird zurzeit erarbeitet und demnächst regelmäßig im Sozialausschuss
vorgestellt.
Organisationsentwicklung in der städtischen
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde gehörte
seit dem 01.05.2016 nicht mehr zum Fachbereich „Recht und Ordnung“, sondern zunächst
zum Sonderbereich „Fachstelle Migration und Integration“, seit dem 01.06.2017
zum Fachbereich „Soziales, Migration und Integration“. Die Stadtverwaltung
Rheine folgt damit Empfehlungen u.a. der KGSt zugunsten eines ganzheitlichen
Fallmanagements zugewanderter Menschen. Seit der Landtagswahl NRW ist auch das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration auf NRW-Ebene so
aufgestellt.
Aufgrund quantitativ und
qualitativ gestiegener Anforderungen wurde seit dem 01.01.2017 ein interner
Prozess der Organisationsentwicklung initiiert. Bisherige Meilensteine im
Prozess der Organisationsentwicklung:
-
Schaffung von
Grundlagen (Fallzahlen, mittlere Bearbeitungszeiten, Kundenfrequenz während der
Sprechzeiten) für die zukünftige Personalbedarfsbemessung
-
auf Basis der
bereits ermittelten Grundlagen zunächst Einrichtung von 2,0 zusätzlichen
Stellen im Stellenplan 2018 ff.
-
Anpassung der
Ablauforganisation
-
Durchführung
eines Abteilungsworkshops zur Definition eines Selbstverständnisses der
Ausländerbehörde im Spannungsfeld zwischen Integrationsakteur und
Ordnungsbehörde
-
Einführung der
elektronischen Ausländerakte (Projektabschluss voraussichtlich 31.05.2018)
-
Durchführung
des Sonderprojekts Rückkehrmanagement mit einer Laufzeit vom 01.10.2017 bis
30.09.2018
Sonderprojekt Rückkehrmanagement
Damit zwischen
Willkommenskultur und den gesetzlichen Vorgaben des Asylrechts keine Lücken
klaffen, ist ein transparentes Handeln der städtischen Ausländerbehörde
erforderlich, welches an festgelegte Beratungs- und Entscheidungsschritte
gekoppelt ist.
Mit dem Migrations- und
Integrationskonzept hat der Rat der Stadt Rheine Rahmenbedingungen
(Integrationsverständnis), Handlungsfelder und Ziele definiert, die als
Grundlagen für eine möglichst zügige Integration von zugewanderten Menschen
ausgelegt sind. Für die Integration ist die Frage der Bleibeperspektive von
Menschen entscheidend.
Personen, deren
Asylantrag abgelehnt wurde oder wird, sind auch unter dieser Maßgabe zu betreuen
und zu beraten.
Ziele des Sonderprojektes
-
Entwicklung
eines transparenten, zeitnahen und rechtssicheren Verfahrensablaufs für
Personen im Duldungsstatus
-
Aufarbeitung
von Vollzugsdefiziten bei geduldeten Personen zur Klärung der persönlichen
Aufenthalts- und Lebensperspektive
Aktuelle Situation
Mit Stand 15.01.2018
haben in Rheine 151 Personen eine sog. Duldung, d. h. die Abschiebung ist
vorrübergehend aus bestimmten Gründen ausgesetzt. Eine Duldung begründet keinen
rechtmäßigen Aufenthalt, der/die Betroffene ist weiterhin ausreisepflichtig.
Folgende Ausreisehindernisse bestehen:
Fehlende Reisedokumente 26,5 %
Medizinische Gründe 4 %
Humanitäre und sonstige Gründe 69,5 %
Prozess und
Prozessbeteiligte
Projektorganisation
Auftraggeber: Beigeordneter Jugend, Familie, Bildung, Soziales,
Migration und Integration
Projektleitung: Fachbereichsleitung Soziales, Migration und Integration
MA Projektgeschäftsführung, Organisation und Moderation
Zu den ständigen Mitgliedern der Projektgruppe zählen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus den Bereichen:
-
Ausländerbehörde
-
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
-
Team Beratung und Begleitung von Migrantinnen und Migranten
-
Caritasverband Rheine: Migrationsberatung
-
Caritasverband Rheine: Rückkehrberatung
Bei Bedarf können weitere Personen hinzugezogen werden.
Zeitplan
Politische Beteiligung
Im gesamten Prozess ist eine regelmäßige Beteiligung sowohl des
Verwaltungsvorstandes als auch des Integrationsrates und des Sozialausschusses
vorgesehen.