Betreff
Sonderprojekt Rückkehrmanagement
Vorlage
070/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Sonderprojekt „Rückkehrmanagement“ zur Kenntnis.


Begründung:

 

Zur Einführung ein Überblick über Zahlen, Daten und Entwicklungen:

 

Veränderungen im Wanderungsgeschehen – die 5 stärksten Bevölkerungsgruppen (Stichtag 31.12., Quelle: AZR-Statistik)

 

Land

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kosovo

416

502

695

583

618

648

674

Niederlande

319

335

347

 

 

 

 

Polen

 

351

428

508

591

632

667

Portugal

645

654

695

734

727

729

733

Serbien

304

 

 

387

 

 

 

Syrien, arab. Republik

 

 

 

 

510

855

971

Türkei

859

848

806

786

760

750

752

 

 

Anzahl Ausländer (Stichtag 01.01.)

Jahr

Anzahl

Einwohnerzahl Stadt Rheine

Ausländeranteil in %

2010

4.271

77.477

6

2011

4.325

77.810

6

2012

4.605

77.764

6

2013

4.972

77.387

6

2014

5.542

76.986

7

2015

6.264

77.517

8

2016

7.149

78.439

9

2017

7.891

78.988

10

2018

8.280

77.676

11

 


 

Personengruppen/Fälle (Stichtag 31.12.)

2015

2016

2017

EU-Ausländer

3.003

3.325

3.540

Nicht-EU-Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht

1.529

1.566

1.586

Nicht-EU-Ausländer ohne Daueraufenthaltsrecht

2.560

2.963

2.793

Asylbewerber

794

541

185

Duldungsinhaber

117

132

176

 

Gruppe der Asylbewerber

Bezieher von Asylbewerberleistungen

779

435

257

davon abrechenbar nach FlüAG ab 2017

./.

./.

137

 

Rückführungen im Jahr 2017

Abschiebung

35

freiwillige Ausreisen mit Förderung

20

freiwillige Ausreisen ohne Förderung

6

Gesamt

61

 

 

Eine monatliche Statistik wird zurzeit erarbeitet und demnächst regelmäßig im Sozialausschuss vorgestellt.

 

 

Organisationsentwicklung in der städtischen Ausländerbehörde

 

Die Ausländerbehörde gehörte seit dem 01.05.2016 nicht mehr zum Fachbereich „Recht und Ordnung“, sondern zunächst zum Sonderbereich „Fachstelle Migration und Integration“, seit dem 01.06.2017 zum Fachbereich „Soziales, Migration und Integration“. Die Stadtverwaltung Rheine folgt damit Empfehlungen u.a. der KGSt zugunsten eines ganzheitlichen Fallmanagements zugewanderter Menschen. Seit der Landtagswahl NRW ist auch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration auf NRW-Ebene so aufgestellt.

 

Aufgrund quantitativ und qualitativ gestiegener Anforderungen wurde seit dem 01.01.2017 ein interner Prozess der Organisationsentwicklung initiiert. Bisherige Meilensteine im Prozess der Organisationsentwicklung:

 

-          Schaffung von Grundlagen (Fallzahlen, mittlere Bearbeitungszeiten, Kundenfrequenz während der Sprechzeiten) für die zukünftige Personalbedarfsbemessung

-          auf Basis der bereits ermittelten Grundlagen zunächst Einrichtung von 2,0 zusätzlichen Stellen im Stellenplan 2018 ff.

-          Anpassung der Ablauforganisation

-          Durchführung eines Abteilungsworkshops zur Definition eines Selbstverständnisses der Ausländerbehörde im Spannungsfeld zwischen Integrationsakteur und Ordnungsbehörde

-          Einführung der elektronischen Ausländerakte (Projektabschluss voraussichtlich 31.05.2018)

-          Durchführung des Sonderprojekts Rückkehrmanagement mit einer Laufzeit vom 01.10.2017 bis 30.09.2018

 

 

Sonderprojekt Rückkehrmanagement

 

Damit zwischen Willkommenskultur und den gesetzlichen Vorgaben des Asylrechts keine Lücken klaffen, ist ein transparentes Handeln der städtischen Ausländerbehörde erforderlich, welches an festgelegte Beratungs- und Entscheidungsschritte gekoppelt ist.

 

Mit dem Migrations- und Integrationskonzept hat der Rat der Stadt Rheine Rahmenbedingungen (Integrationsverständnis), Handlungsfelder und Ziele definiert, die als Grundlagen für eine möglichst zügige Integration von zugewanderten Menschen ausgelegt sind. Für die Integration ist die Frage der Bleibeperspektive von Menschen entscheidend.

Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder wird, sind auch unter dieser Maßgabe zu betreuen und zu beraten.

 

 

Ziele des Sonderprojektes

 

-          Entwicklung eines transparenten, zeitnahen und rechtssicheren Verfahrensablaufs für Personen im Duldungsstatus

-          Aufarbeitung von Vollzugsdefiziten bei geduldeten Personen zur Klärung der persönlichen Aufenthalts- und Lebensperspektive

 

 

Aktuelle Situation

 

Mit Stand 15.01.2018 haben in Rheine 151 Personen eine sog. Duldung, d. h. die Abschiebung ist vorrübergehend aus bestimmten Gründen ausgesetzt. Eine Duldung begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt, der/die Betroffene ist weiterhin ausreisepflichtig. Folgende Ausreisehindernisse bestehen:

 

Fehlende Reisedokumente                26,5 %

Medizinische Gründe                              4 %

Humanitäre und sonstige Gründe     69,5 %

 

 


Prozess und Prozessbeteiligte

 

 

 

Projektorganisation

 

Auftraggeber: Beigeordneter Jugend, Familie, Bildung, Soziales, Migration und Integration

Projektleitung: Fachbereichsleitung Soziales, Migration und Integration

MA Projektgeschäftsführung, Organisation und Moderation

 

Zu den ständigen Mitgliedern der Projektgruppe zählen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen:

-          Ausländerbehörde

-          Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

-          Team Beratung und Begleitung von Migrantinnen und Migranten

-          Caritasverband Rheine: Migrationsberatung

-          Caritasverband Rheine: Rückkehrberatung

 

Bei Bedarf können weitere Personen hinzugezogen werden.

 

 


Zeitplan

 

 

 

Politische Beteiligung

 

Im gesamten Prozess ist eine regelmäßige Beteiligung sowohl des Verwaltungsvorstandes als auch des Integrationsrates und des Sozialausschusses vorgesehen.