Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt
die Ausführungen zum Grundstücksmarktbericht 2018 zur Kenntnis.
Begründung:
Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte in der Stadt Rheine ist als Einrichtung des Landes ein
neutrales, von der Stadtverwaltung als Behörde weisungsunabhängiges
Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der
Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt;
sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-,
Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den
Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist
ehrenamtlich.
Zur Vorbereitung und
Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses bedient sich der
Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle innerhalb der Stadtverwaltung.
Eine der wesentlichsten
Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für
Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich, bezogen
auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist
ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter
für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B.
Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist
bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet
typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte beziehen
sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Die von den örtlichen
Gutachterausschüssen und dem Oberen Gutachterausschuss jährlich
veröffentlichten Grundstücksmarktberichte tragen wesentlich zur Transparenz der
örtlichen und regionalen Grundstücksmärkte bei. Sie geben einen fundierten
Einblick in das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt, insbesondere über Umsätze,
Preisentwicklungen und Preisniveau in den Teilmärkten. Viele
Grundstücksmarktberichte enthalten auch die für die Wertermittlung
erforderlichen Daten, die für Wertermittlungssachverständige unentbehrliche
Arbeits-grundlage sind.
Die Bodenrichtwerte und
die Grundstücksmarktberichte stehen für ganz NRW kostenfrei auf
www.boris.nrw.de zur Verfügung.
Zur Entwicklung des
Grundstücksmarktes wird in der Sitzung mündlich berichtet.