I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
II. Festlegung des Bauprogrammes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben
Der Bauausschuss nimmt die Anregungen aus der
Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und beschließt die Neugestaltung des
Marktplatzes gemäß der vorgeschlagenen Entwurfsplanung.
Einzelne Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau der Straße:
Marktplatz
Ausbau der Fußgängerzone als niveaugleiche
Verkehrsfläche:
1. Mischfläche
mit Unterbau und einer Decke aus Natursteinpflaster in den Ausführungen
a)
Kleinpflaster für die Außenbereiche des Marktplatzes
b)
Großpflaster für die Intarsie
2. Pflanzung
eines Baumes
3. Verkehrsflächenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
4. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben
Die Neugestaltung des Marktplatzes von Rheine ist
eine wichtige Maßnahme innerhalb des Handlungsfeldes A „Besondere Orte in der
Innenstadt“ im Rahmenplan Innenstadt.
Im Bauausschuss am 24.11.2016 wurden zwei
wesentliche Konzepte für die Umsetzung von Maßnahmen des Rahmenplan Innenstadt
beschlossen, die auch Grundlage für die Neugestaltung des Marktplatzes sind:
Der Gestaltungskatalog und das Lichtraumkonzept für die Innenstadt. Allerdings
wurden hier ausdrücklich Abweichungen für die Plätze der Innenstadt zugelassen.
Als Ausgangspunkt der Entwicklung der
Marktplatzneugestaltung wurde am 29.11.2016 eine Ideenwerkstatt mit
interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, deren Ergebnisse vom
Bauausschuss in seiner Sitzung am 02.02.2017 (Vorlage Nr. 045/17) zur Kenntnis
genommen wurden.
Durch das daran anschließende Verfahren einer
Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von Vorplanungskonzepten für die
Marktplatzgestaltung wurde die planerische Grundlage für eine den Zielsetzungen
des Rahmenplanes entsprechende, qualitätvolle und funktionsgerechte Neugestaltung
des Marktplatzes geschaffen.
Drei Büros entwickelten im Zeitraum Februar bis Mai
2017 Planungsideen, die im Verlauf des Verfahrens den Stand einer Vorplanung
erreichten.
Eine Jury aus Fachleuten hat den Prozess mit
Unterstützung eines Beratungsgremiums aus Vertretern von Politik, EWG, Kirche,
Verkehrsverein und Ordnungsamt begleitet.
Im Ergebnis sprach sich die Jury einstimmig für das
Planungskonzept des Büros scape aus Düsseldorf aus.
Der Bauausschuss fasste auf dieser Grundlage in
seiner Sitzung am 29.06.2017 (Vorlage 220/17) den Beschluss, den Empfehlungen
der Jury zum Verfahren Mehrfachbeauftragung Neugestaltung Marktplatz zu folgen
und das Büro scape aus Düsseldorf auf Grundlage seines Planungskonzeptes und
unter Beachtung der Hinweise und Empfehlungen der Jury mit der weiteren Planung
zu beauftragen.
Zur Wahrung einer durchgehenden Transparenz und
Information der Öffentlichkeit wurde am 21.09.2017 in einer Veranstaltung im
Falkenhof ein Zwischenstand des Planungsprozesses präsentiert und mit den
anwesenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert.
Neben der weiteren Detaillierung der Planung wurden
im Zeitraum Juli bis Oktober 2017 seitens Planungsbüro und Stadtverwaltung
fachliche Abstimmungen mit den einzubindenden Fachämtern und Institutionen
hinsichtlich ihrer Belange durchgeführt, deren Ergebnisse ebenfalls in die zur
im Bauausschuss am 15.11.2017 beschlossenen Offenlage vorliegende
Entwurfsplanung des Büros scape eingeflossen sind.
Während der Offenlage vom 22.1.2018 bis zum 7.2.2018
haben mehrere Bürger Einsicht in die Planunterlagen genommen. Die eingegangenen
Anregungen werden im Folgenden abgewägt:
Eingabe vom
28.01.18 (siehe Anlage 2/ 1 bis 7)
1.1 Einwendungen zur Pflasterung
Der Einwender bemängelt die Wahl des in den
Außenbereichen des Marktplatzes vorgesehenen Kleinpflasters – geglättetes
Natursteinpflaster im Format 6-8 cm, verlegt im Segmentbogenverband -, da es
nach seiner Ansicht nicht für alle Bevölkerungsgruppen – und insbesondere für
„Menschen mit Gehbehinderungen“ (Rollatoren) – gleichermaßen nutzbar und
begehbar sei.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auswahl der
Pflasterung insgesamt und auch des vom Einwender kritisierten Pflasters in den
Außenbereichen des Marktplatzes Ergebnis eines umfangreichen Planungs- und
Abstimungsprozesses unter Einbindung der Öffentlichkeit und besonderer
Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen
ist. Es wurden verschiedene Pflastervarianten geprüft und Musterflächen in der
Örtlichkeit verlegt. Mit den direkt betroffenen Vertretern der Beiräte für
behinderte Menschen und Senioren wurde eine Begehung dieser Musterflächen
durchgeführt, bei der das nunmehr vorgesehene Pflaster gerade aufgrund seiner Begehbarkeit
und Nutzbarkeit einhellig zur Umsetzung empfohlen wurde. Die gewählten Steine
wurden – im Hinblick auf das Material und die Formate - als gelungene Synthese
aus den o. g. Nutzungsanforderungen und den gestalterischen Ansprüchen an den
Marktplatz als lagetechnisch und historisch bedeutsamem Ort in der Innenstadt
bewertet.
Der Bauausschuss ist diesen Empfehlungen mit seinem
Beschluss gefolgt.
Auch sind die vom Einwender angeführten technischen
Bedenken zur Verlegung von Kleinpflaster in Bereichen mit Fahrverkehr nicht
zutreffend. Entscheidend ist hier vielmehr, dass eine nach den Regeln der der
Technik sach- und fachgerechte Verlegung des Pflasters unter Beachtung der
Vorgaben für den Unterbau dieser Flächen und die Fugengestaltung der
Pflasterung erfolgt. Dies ist bei der Ausführung sicherzustellen.
Entsprechend wird empfohlen, den Einwendungen
bezüglich einer Änderung der Pflasterwahl für die Außenflächen des Marktplatzes
nicht zu folgen.
1.2 Einwendungen zu den Spielgeräten
Der Hinweis des Einwenders, dass in den verschiedenen Bürgerwerkstätten
– zur Gestaltung der Innenstadt, zur Historischen Meile und zum Marktplatz
selbst –auch der Wunsch nach einer Verbesserung des Spielangebotes in der
Innenstadt und am Marktplatz geäußert wurde, ist korrekt.
Aufgabe einer ausgewogenen und zukunftsfähigen
Stadtentwicklung ist, die bezüglich eines so zentralen Ortes wie der Innenstadt
insgesamt und des Marktplatzes im Besonderen bestehenden, umfangreichen, zum
Teil auch divergierenden Ansprüche und Interessen so auf einander abzustimmen,
dass man ihnen insgesamt gerecht wird.
Zu diesem Zweck sind zwangsläufig Schwerpunkte zu
setzen und Abwägungsentscheidungen zu treffen, denn es kann nicht Ziel sein,
alle Ansprüche an jedem Ort gleich umzusetzen.
So gibt es in der Innenstadt Bereiche und Orte, die
sich aufgrund ihrer Lage und Zugänglichkeit besonders für bestimmte Nutzungen
und Funktionen anbieten, diese gar erfordern oder im Einzelfall gegenüber
anderen Zielsetzungen als nachrangig zu beurteilen sind.
Vom Marktplatz werden in diesem Zusammenhang eine
Vielzahl von Funktionen erwartet. Zunächst ist er – namensgerecht – der Ort,
auf dem dreimal wöchentlich das Marktgeschehen stattfindet. Ergänzt wird dieses
durch die bereits heute zahlreich vorhandene Gastronomie mit ihren
Außenangeboten auf dem Platz bzw. an seinen Rändern. Aufgrund seiner zentralen
Lage sollen dort zudem viele wichtige periodische und einmalige Veranstaltungen
stattfinden (Stadtfeste, Kirmes, Weihnachtsmarkt etc.). Dies bedingt, dass
ausreichend gut zugängliche, frei nutzbare Flächen zur Verfügung stehen und die
Infrastruktur bezüglich Ver- und Entsorgung umfänglich geregelt ist.
Des Weiteren soll der Marktplatz ein Ort der
Begegnung sein. Entsprechend sind im Abgleich mit den o. g. Flächenansprüchen
ausreichend Angebote für Aufenthaltsmöglichkeiten – in der Planung die
Sitzbänke um die Intarsie, der Brunnen und sein Umfeld sowie der Bereich um den
geplanten Baum – zu schaffen.
Zudem ist der Marktplatz aufgrund seiner Lage Bestandteil
der Hauptradwegeverbindung durch die Innenstadt, die vom eec / Humboldtplatz
rechts der Ems über die Dionysbrücke zum Marktplatz und dann u. a. weiter über
die Klosterstraße und den Borneplatz zum ZOB und zum Bahnhof führt. Diese
Befahrbarkeit wird durch die Planung optimiert, zumal die bestehenden Höhenversprünge
– die bisher auch insgesamt eine freie Zugänglichkeit des Platzes erschwerten –
durch die neue, barrierefreie Gestaltung beseitigt werden.
Neben einer Sicherstellung der Zukunfsfähigkeit des
Platzes als zentralem Ort in der Innenstadt sind auch die historische Bedeutung
des Ortes und der Erhalt seiner historischen Spuren und Zusammenhänge wichtiger
Bestandteil der Marktplatzgestaltung. Dieser Aspekt wird durch die vorgelegte
Planung - Zusammenspiel von Kirchplatz als „grünem“ Platz und Marktplatz als
„steinernem“ Platz, Materialwahl und Gestaltung der Oberflächen und Einbindung
in die umgebende Kulisse der vielen historisch bedeutsdamen, z. T.
denkmalgeschützten Fassaden - besonders gut umgesetzt.
Seine Funktion als „Spielort“ ist diesbezüglich so
ins Verhältnis gesetzt worden, dass eine Grundausstattung in den dafür zur
Verfügung stehenden Bereichen – am Baum und am Brunnen – umgesetzt wird. Im
Bereich des Brunnens ergibt sich diese Möglichkeit bereits durch das Zusammenspiel
aus Bänken, Natursteinelementen und dem Wasserspiel, im Bereich des Baumes
werden Spielgeräte angeordnet, die in Bezug zu der dortigen Aufenthaltsqualität
und den Sitzmöglichkeiten stehen. Hier sind ggf. auch mehr als die im Entwurf
vorgesehenen zwei Spielgeräte möglich. Dies wird im Zuge der
Ausführungsvorbereitung im Rahmen der Planungsvorgaben optimiert. Im Ergebnis
ist das geplante Spielangebot auf dem Marktplatz im Abgleich mit allen dort zu
verortenden privaten und öffentlichen Ansprüchen und Belangen angemessen.
Entsprechend wird empfohlen, den Einwendungen
bezüglich einer Erweiterung der Spielmöglichkeiten und –angebote auf dem
Marktplatz nicht zu folgen.
1.3 Einwendung bezüglich des Brunnens / der
„Wasserspiele“
Der Entwurf für die Gestaltung des Brunnens auf dem
Marktplatz basiert gestalterisch wie funktional auf einer historischen
Herleitung von seiner Ursprungsfunktion als Wasserschöpfstelle hin zu einem
neuen zentralen Aufenthalts- und Kommunikationsort mit stadtweitem Signetcharakter.
Die vom Einwender bemängelten „Aufbauten“ sind als
skulpturale Steinsetzungen integraler Bestandteil dieser Gestaltung.
Wie bereits im Zusammenhang mit den
multifunktionalen Ansprüchen im Abgleich mit den Spielmöglichkeiten
festgestellt, soll die Platzfläche weitgehend für eine flexible Nutzbarkeit freigehalten
werden. Neben dem Aufenthaltsbereich um den Baum und den geplanten Sitzbänken
entlang der Intarsienrahmung kommt dem Brunnen als dreidimensionalem Element auf
dem Platz eine besondere gestalterische Bedeutung zu.
Da die dort vorgesehenen Bänke zum Zwecke der
Multifunktionalität abbaubar/ versetzbar sein sollen, kommt den Steinsetzungen
neben ihrer gestalterischen Qualitäten auch die Funktion einer Sicherung des
Wasserspiels (Anprallschutz) zu.
Die neue Gestaltung des Marktplatzes insgesamt
ermöglicht gegenüber dem Ist-Zustand eine deutlich flexiblere und auch
bezüglich der Freiflächenanteile deutlich umfangreichere Nutzbarkeit. Die vom
Einwender vorgebrachten Bedenken bezüglich „Hindernissen“ und Einschränkungen
der Nutzbarkeit sind auf dieser Grundlage nicht nachvollziehbar.
Entsprechend wird empfohlen, den Einwendungen
bezüglich eines Wegfalles der Steinsetzungen um den Brunnen zur weiteren
Nutzbarkeit der Flächen nicht zu folgen.
1.4 Einwendungen
zu den Sitzgelegenheiten
Die Bedenken des
Einwenders zu den geplanten Sitzgelegenheiten beziehen sich schwerpunktmäßig
auf die geplanten Bänke im Bereich der Intarsienrahmung.
Sein persönlicher
Eindruck, dass die dort geplanten Rückenlehnen „unbequem“ seien, wird nicht
geteilt. Die geplanten Holzauflagen und damit korrespondierenden Rückenlehnen
in Teilbereichen der Bänke ermöglichen eine flexible, gestalterisch ansprechende
und dennoch komfortable Nutzung. Der Verzicht auf Rückenlehnen in Teilbereichen
dieser Bänke ermöglicht zudem eine flexiblere, weniger statische, nicht nur in
eine Richtung orientierte Nutzung. Komforteinschränkungen sind auch hier nicht
zu erkennen.
Richtig ist, dass eine
Sauberhaltung und Reinigung der Sitzbereiche mit einer darunter befindlichen,
massiven Blockform gegenüber „offenen“ Bänken aufwendiger ist. Hier werden zzt.
Alternativen geprüft.
Ein Abräumen oder
Versetzen der Bänke im Bereich der Intarsienrahmung ist nicht vorgesehen und
aus Nutzungs- und Platzgründen auch nicht erforderlich. Es wurde geprüft, dass
auch für besonders raumgreifende Veranstaltungen ausreichend Fläche auf dem
Marktplatz vorhanden ist.
Im Übrigen sind die Bänke
auf dem Marktplatz nicht nur Sitzgelegenheit, sondern auch Entwurfs- und
Gestaltungselement. Eine weitere Verwendung der vorhandenen Bänke an diesem
Standort ist nicht vorgesehen und auch nicht gewollt.
Eine genaue Festlegung der
Bauart ist noch nicht erfolgt. Diese wird im Zuge der Ausführungsvorbereitung
im Rahmen von Bemusterungen stattfinden.
Den weiteren Anregungen
bezüglich Rückenlehen, einer Versetzbarkeit der Bänke und einer
Wiederverwendung der bestehenden Bänke auf dem Marktplatz sollte nicht gefolgt
werden.
1.5 Einwendungen zur Grüngestaltung
Der Vorwurf, die Planung ignoriere die Wünsche
bezüglich Grün aus den Bürgerwerkstätten, wird zurückgewiesen. Wie auch
bezüglich der Anordung von Spielgeräten ist die Planung das Ergebnis eines
Abwägungsprozesses zu den funktionalen und gestalterischen Zielen für den Ort.
Die Herleitung der Funktions- und
Gestaltungsprinzipien für den Marktplatz wird im Erläuterungsbericht zur
Entwurfsplanung ausführlich dargelegt.
Zitate:
·
„Der Marktplatz wird im Kontrast zum grünen, mit Bäumen
überstandenen Kirchhof bewusst als steinerner Stadtplatz in Wert gesetzt.“
·
„Die stufenfreie Ausbildung des Marktplatzes und seine
sparsame Möblierung ermöglichen maximale Nutzungsmöglichkeiten für Wochenmarkt
und Veranstaltungen.“
Im Ergebnis geht es um die Qualität und klare
Gliederung der Marktplatzgestaltung, der dort zu verortenden Nutzungsansprüche
(auch bezüglich einer Nutzung bei bestimmten Wetterlagen wie Regenschutz und
Schattenwurf) und der diesbezüglich einzubindenden Strukturen und Elemente,
nicht um die Menge oder Anzahl bestimmter Einzelelemente, zumal der Einwender
in seiner gesamten Stellungnahme diesbezügliche Konkurrenzen und daraus
resultierende Abwägungs- und Entscheidungserfordernisse nicht darlegt. Aufgabe
einer ausgewogenen und umsetzbaren Planung ist es, genau dieses zu
gewährleisten und auch festzulegen.
1.6 zum Resümee der Einwendungen
Der Einwender weist zurecht auf den weitgehenden
Konsens zur Marktplatzplanung hin.
Durch die mehrfache Einbindung der Öffentlichkeit
wurde auch sichergestellt, dass genügend Raum für Information und Erörterung im
laufenden Planungsprozess vorhanden war.
Die Tatsache, dass lediglich der Einwender die
aufgeführten Bedenken eingebracht hat und in der Offenlage keine weiteren diesbezüglichen
oder anderweitigen Anregungen vorgetragen wurden, macht deutlich, dass die
Belange der von ihm als „normale Bürger“ bezeichnete Öffentlichkeit ausreichend
und erfolgreich eingebunden wurden. Gleiches gilt für die funktionalen Aspekte.
Den von ihm in seinem Resümee noch einmal
zusammengefassten Aspekten - Pflasterung, Spielmöglichkeiten, Aufbauten am
Brunnen, Komfort Sitzgelegenheiten, Grünbelange - wurde ausreichend Gewicht beigemessen.
Eine Übertragbarkeit möglicher Planungs- und
Umsetzungsdefizite in anderen Projekten aus der Vergangenheit ist nicht gegeben
und wird vom Einwender auch nicht inhaltlich begründet.
Es handelt sich keineswegs um eine „Fehlplanung.“
Der Rückschluss, dass seine persönliche Unzufriedenheit
mit den Planungsergebnissen auf Verfahrensfehler oder –unzulänglichkeiten –
insbesondere hinsichtlich der Einbindung von Bürgerwünschen – zurückzuführen
sei, ist nicht statthaft.
Anhaltspunkte dafür, dass die „meisten
Bürger/Bürgerinnen und auswärtige Besucher“ den Entwurf für
nachbesserungsbedürftig halten, haben sich im Verfahren nicht ergeben.
Entsprechend wird empfohlen, den Einwendungen auch
bezüglich des Resümees zu seinen Einschätzungen nicht zu folgen.
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Die für das Bauprogramm vorgeschlagenen
Materialvarianten sind in der Vorlage zur Vorstellung des Entwurfes am
15.11.2017 (Vorlage 402/17) sehr ausführlich beschrieben. An dieser Stelle wird
auf die endgültig ausgewählten Materialien eingegangen.
1. Mischfläche mit Unterbau und einer Decke aus
Natursteinpflaster
Wie im Beschluss des Bauausschusses am 15.11.2017
zur Offenlage festgelegt, soll der Marktplatz durchgehend mit
Natursteinpflaster in ungebundener Bauweise befestigt werden. Neben dem für die
Außenbereiche ausgewählten Kleinpflaster (Kantenlänge etwa 6 bis 8 cm) mit
geschnittener, geflammter Oberfläche und dem für die Intarsie vorgesehenen
Großpflaster mit Kantenlängen von 11 bis 15 cm (ebenfalls geschnitten und
geflammt) werden für die Rahmung der Intarsie großformatige Natursteinplatten
mit einer Breite von 50 cm gewählt.
Im Bereich des Marktplatzes erfolgt die Führung
seheingeschränkter Personen mithilfe der Rahmung der Intarsie in Kombination
mit der dazu kontrastierenden Entwässerungsrinne aus Kleinpflaster, gebunden
verlegt, bzw. der umgebenden Pflasterfläche. Die taktile Führung wird durch die
unterschiedliche Beschaffenheit zwischen Intarsienrahmung (großformatiger Sandstein)
und umgebendem Pflaster (Formate 6 bis 8 cm bzw. 11 bis 15 cm) erreicht.
In den Anschlussbereichen zu den umgebenden Straßen
wird über 30x30 cm große Natursteinplatten ein Anschluss an die dort
weiterführenden Leitlinien bzw. an geeignete Gebäudekanten hergestellt.
Dieses Vorgehen ist in mehreren Terminen mit
Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderung abgestimmt worden.
2. Pflanzung eines Baumes
Der Entwurf sieht im nordwestlichen Bereich des
Marktplatzes die Pflanzung eines Baumes vor. Vorgesehen ist hier eine
Gold-Gleditschie, die als breitkronig gilt und von den Standortbedingungen
anspruchslos ist.
3. Verkehrsflächenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Das Oberflächenwasser wird in 50 cm breiten
Entwässeungsrinnen gesammelt und über Abläufe in den zum Bauzeitpunkt bereits
erneuerten vorhandenen Abwasserkanal eingeleitet. Die Rinne besteht aus
Kleinpflaster in gebundener Bauweise (5-reihig).
Im Bereich des Brunnens werden zusätzlich
Schlitzrinnen zur Ableitung des Oberflächen- und Brunnenwassers hergestellt.
4. Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Es ist vorgesehen auf dem Marktplatz LED-Leuchten
aus einer Produktfamilie einzusetzen, die gewährleistet, dass der gleiche
Leuchtenkopf zur Ausführung kommt. Denn neben den Steelen, die im südlichen
Bereich des Marktplatzes aufgestellt werden, sind auch Mastleuchten vorgesehen.
Während die Steelen mit einer Lichtpunkthöhe von rd.
6 m geplant sind, erhalten die Mastleuchten eine Lichtpunkthöhe von rd. 4,5 m.
Zusätzliche
Informationen:
5. Austattungselemente
Im südlichen und westlichen Bereich des Marktplatzes
werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angeboten. Diese Anlehnbügel aus
Flachstahl entsprechen den Festlegungen im Gestaltungskatalog. Gleiches gilt
für die im Ausbaubereich verwendeten Abfallbehälter.
Spielgeräte sind im Umfeld des Baumes vorgesehen und
ergänzen das Spielangebot, das sich durch die Wasserspielmöglichkeiten im
Brunnenbereich entwickeln wird.
Sitzmöglichkeiten sollen die Aufenthaltsqualität auf
dem Marktplatz im südlichen und westlichen Platzbereich und um den Brunnen
verbessern.
In Abstimmung mit dem Verkehrsverein sind Standorte
für Über- und Unterflurversorgungen zur Bedienung der Stände und Fahrgeschäfte
bei Veranstaltungen festgelegt worden.
Eine genaue Festlegung auf Bauarten und Modelle ist
noch nicht erfolgt. Diese wird im Zuge der Ausführungsvorbereitung im Rahmen
von Bemusterungen stattfinden.
6. Brunnen
Der Brunnen im nordöstlichen Platzbereich ist so
konzipiert, dass über im Boden integrierte Düsen Fontänen entstehen, die für
attraktive Wasserimpressionen und vielfältige Spielmöglichkeiten sorgen. Durch
die um die Fontänen herum konzentrisch angeordneten Pflasterkreise mit
eingebauten Ablaufmöglichkeiten wird das Wasser über ein Pumpensystem im
Kreislauf gehalten. Zusätlich gibt es Ablaufmöglichkeiten, die für die
Flächenentwässerung genutzt werden.
7. Ausbauzeitpunkt
Die Umgestaltung des Marktplatzes ist im Jahr 2019
vorgesehen. Die vorbereitenden Maßnahmen wie Verlegungsarbeiten der Stadtwerke
und Kanalbauarbeiten der TBR werden bereits in 2018 abgewickelt.
8. Projektkosten
Die Durchführung der Maßnahme ist beim Projekt
Rahmenplan Innenstadt beim Projekt A3 Neugestaltung Marktplatz zum „Herz der
Innestadt“ (5941-003) vorgesehen. Die
vorgesehenen Kosten für das Teilprojekt A3 sind dort mit 1.520.000 €
angesetzt.
Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten ist
nicht möglich (s. auch Vorlage 402/17).
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Eingabe eines
Anliegers (2/1 bis 2/7)