Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Maßnahme A3 - Neugestaltung Marktplatz zum "Herz der Innenstadt" (5941-003)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
II. Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
102/18
Aktenzeichen
-TBR/meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben

Der Bauausschuss nimmt die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und beschließt die Neugestaltung des Marktplatzes gemäß der vorgeschlagenen Entwurfsplanung.

Einzelne Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:           Festlegung des Bauprogrammes

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

Marktplatz

Ausbau der Fußgängerzone als niveaugleiche Verkehrsfläche:

1.         Mischfläche mit Unterbau und einer Decke aus Natursteinpflaster in den Ausführungen

            a) Kleinpflaster für die Außenbereiche des Marktplatzes

            b) Großpflaster für die Intarsie

 

2.         Pflanzung eines Baumes

 

3.         Verkehrsflächenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

4.         betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben

 

Die Neugestaltung des Marktplatzes von Rheine ist eine wichtige Maßnahme innerhalb des Handlungsfeldes A „Besondere Orte in der Innenstadt“ im Rahmenplan Innenstadt.

 

Im Bauausschuss am 24.11.2016 wurden zwei wesentliche Konzepte für die Umsetzung von Maßnahmen des Rahmenplan Innenstadt beschlossen, die auch Grundlage für die Neugestaltung des Marktplatzes sind: Der Gestaltungskatalog und das Lichtraumkonzept für die Innenstadt. Allerdings wurden hier ausdrücklich Abweichungen für die Plätze der Innenstadt zugelassen.

 

Als Ausgangspunkt der Entwicklung der Marktplatzneugestaltung wurde am 29.11.2016 eine Ideenwerkstatt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, deren Ergebnisse vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 02.02.2017 (Vorlage Nr. 045/17) zur Kenntnis genommen wurden.

 

Durch das daran anschließende Verfahren einer Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von Vorplanungskonzepten für die Marktplatzgestaltung wurde die planerische Grundlage für eine den Zielsetzungen des Rahmenplanes entsprechende, qualitätvolle und funktionsgerechte Neugestaltung des Marktplatzes geschaffen.

Drei Büros entwickelten im Zeitraum Februar bis Mai 2017 Planungsideen, die im Verlauf des Verfahrens den Stand einer Vorplanung erreichten.

 

Eine Jury aus Fachleuten hat den Prozess mit Unterstützung eines Beratungsgremiums aus Vertretern von Politik, EWG, Kirche, Verkehrsverein und Ordnungsamt begleitet.

Im Ergebnis sprach sich die Jury einstimmig für das Planungskonzept des Büros scape aus Düsseldorf aus.

 

Der Bauausschuss fasste auf dieser Grundlage in seiner Sitzung am 29.06.2017 (Vorlage 220/17) den Beschluss, den Empfehlungen der Jury zum Verfahren Mehrfachbeauftragung Neugestaltung Marktplatz zu folgen und das Büro scape aus Düsseldorf auf Grundlage seines Planungskonzeptes und unter Beachtung der Hinweise und Empfehlungen der Jury mit der weiteren Planung zu beauftragen.

 

Zur Wahrung einer durchgehenden Transparenz und Information der Öffentlichkeit wurde am 21.09.2017 in einer Veranstaltung im Falkenhof ein Zwischenstand des Planungsprozesses präsentiert und mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert.

 

Neben der weiteren Detaillierung der Planung wurden im Zeitraum Juli bis Oktober 2017 seitens Planungsbüro und Stadtverwaltung fachliche Abstimmungen mit den einzubindenden Fachämtern und Institutionen hinsichtlich ihrer Belange durchgeführt, deren Ergebnisse ebenfalls in die zur im Bauausschuss am 15.11.2017 beschlossenen Offenlage vorliegende Entwurfsplanung des Büros scape eingeflossen sind.

 

Während der Offenlage vom 22.1.2018 bis zum 7.2.2018 haben mehrere Bürger Einsicht in die Planunterlagen genommen. Die eingegangenen Anregungen werden im Folgenden abgewägt:

 

 

Eingabe vom 28.01.18 (siehe Anlage 2/ 1 bis 7)

 

1.1     Einwendungen zur Pflasterung

Der Einwender bemängelt die Wahl des in den Außenbereichen des Marktplatzes vorgesehenen Kleinpflasters – geglättetes Natursteinpflaster im Format 6-8 cm, verlegt im Segmentbogenverband -, da es nach seiner Ansicht nicht für alle Bevölkerungsgruppen – und insbesondere für „Menschen mit Gehbehinderungen“ (Rollatoren) – gleichermaßen nutzbar und begehbar sei.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Pflasterung insgesamt und auch des vom Einwender kritisierten Pflasters in den Außenbereichen des Marktplatzes Ergebnis eines umfangreichen Planungs- und Abstimungsprozesses unter Einbindung der Öffentlichkeit und besonderer Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen ist. Es wurden verschiedene Pflastervarianten geprüft und Musterflächen in der Örtlichkeit verlegt. Mit den direkt betroffenen Vertretern der Beiräte für behinderte Menschen und Senioren wurde eine Begehung dieser Musterflächen durchgeführt, bei der das nunmehr vorgesehene Pflaster gerade aufgrund seiner Begehbarkeit und Nutzbarkeit einhellig zur Umsetzung empfohlen wurde. Die gewählten Steine wurden – im Hinblick auf das Material und die Formate - als gelungene Synthese aus den o. g. Nutzungsanforderungen und den gestalterischen Ansprüchen an den Marktplatz als lagetechnisch und historisch bedeutsamem Ort in der Innenstadt bewertet.

Der Bauausschuss ist diesen Empfehlungen mit seinem Beschluss gefolgt.

Auch sind die vom Einwender angeführten technischen Bedenken zur Verlegung von Kleinpflaster in Bereichen mit Fahrverkehr nicht zutreffend. Entscheidend ist hier vielmehr, dass eine nach den Regeln der der Technik sach- und fachgerechte Verlegung des Pflasters unter Beachtung der Vorgaben für den Unterbau dieser Flächen und die Fugengestaltung der Pflasterung erfolgt. Dies ist bei der Ausführung sicherzustellen.

 

Entsprechend wird empfohlen, den Einwendungen bezüglich einer Änderung der Pflasterwahl für die Außenflächen des Marktplatzes nicht zu folgen.

 

 

1.2     Einwendungen zu den Spielgeräten

Der Hinweis des Einwenders, dass in den verschiedenen Bürgerwerkstätten – zur Gestaltung der Innenstadt, zur Historischen Meile und zum Marktplatz selbst –auch der Wunsch nach einer Verbesserung des Spielangebotes in der Innenstadt und am Marktplatz geäußert wurde, ist korrekt.

Aufgabe einer ausgewogenen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung ist, die bezüglich eines so zentralen Ortes wie der Innenstadt insgesamt und des Marktplatzes im Besonderen bestehenden, umfangreichen, zum Teil auch divergierenden Ansprüche und Interessen so auf einander abzustimmen, dass man ihnen insgesamt gerecht wird.

Zu diesem Zweck sind zwangsläufig Schwerpunkte zu setzen und Abwägungsentscheidungen zu treffen, denn es kann nicht Ziel sein, alle Ansprüche an jedem Ort gleich umzusetzen.

So gibt es in der Innenstadt Bereiche und Orte, die sich aufgrund ihrer Lage und Zugänglichkeit besonders für bestimmte Nutzungen und Funktionen anbieten, diese gar erfordern oder im Einzelfall gegenüber anderen Zielsetzungen als nachrangig zu beurteilen sind.

Vom Marktplatz werden in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Funktionen erwartet. Zunächst ist er – namensgerecht – der Ort, auf dem dreimal wöchentlich das Marktgeschehen stattfindet. Ergänzt wird dieses durch die bereits heute zahlreich vorhandene Gastronomie mit ihren Außenangeboten auf dem Platz bzw. an seinen Rändern. Aufgrund seiner zentralen Lage sollen dort zudem viele wichtige periodische und einmalige Veranstaltungen stattfinden (Stadtfeste, Kirmes, Weihnachtsmarkt etc.). Dies bedingt, dass ausreichend gut zugängliche, frei nutzbare Flächen zur Verfügung stehen und die Infrastruktur bezüglich Ver- und Entsorgung umfänglich geregelt ist.

Des Weiteren soll der Marktplatz ein Ort der Begegnung sein. Entsprechend sind im Abgleich mit den o. g. Flächenansprüchen ausreichend Angebote für Aufenthaltsmöglichkeiten – in der Planung die Sitzbänke um die Intarsie, der Brunnen und sein Umfeld sowie der Bereich um den geplanten Baum – zu schaffen.

Zudem ist der Marktplatz aufgrund seiner Lage Bestandteil der Hauptradwegeverbindung durch die Innenstadt, die vom eec / Humboldtplatz rechts der Ems über die Dionysbrücke zum Marktplatz und dann u. a. weiter über die Klosterstraße und den Borneplatz zum ZOB und zum Bahnhof führt. Diese Befahrbarkeit wird durch die Planung optimiert, zumal die bestehenden Höhenversprünge – die bisher auch insgesamt eine freie Zugänglichkeit des Platzes erschwerten – durch die neue, barrierefreie Gestaltung beseitigt werden.

Neben einer Sicherstellung der Zukunfsfähigkeit des Platzes als zentralem Ort in der Innenstadt sind auch die historische Bedeutung des Ortes und der Erhalt seiner historischen Spuren und Zusammenhänge wichtiger Bestandteil der Marktplatzgestaltung. Dieser Aspekt wird durch die vorgelegte Planung - Zusammenspiel von Kirchplatz als „grünem“ Platz und Marktplatz als „steinernem“ Platz, Materialwahl und Gestaltung der Oberflächen und Einbindung in die umgebende Kulisse der vielen historisch bedeutsdamen, z. T. denkmalgeschützten Fassaden - besonders gut umgesetzt.

Seine Funktion als „Spielort“ ist diesbezüglich so ins Verhältnis gesetzt worden, dass eine Grundausstattung in den dafür zur Verfügung stehenden Bereichen – am Baum und am Brunnen – umgesetzt wird. Im Bereich des Brunnens ergibt sich diese Möglichkeit bereits durch das Zusammenspiel aus Bänken, Natursteinelementen und dem Wasserspiel, im Bereich des Baumes werden Spielgeräte angeordnet, die in Bezug zu der dortigen Aufenthaltsqualität und den Sitzmöglichkeiten stehen. Hier sind ggf. auch mehr als die im Entwurf vorgesehenen zwei Spielgeräte möglich. Dies wird im Zuge der Ausführungsvorbereitung im Rahmen der Planungsvorgaben optimiert. Im Ergebnis ist das geplante Spielangebot auf dem Marktplatz im Abgleich mit allen dort zu verortenden privaten und öffentlichen Ansprüchen und Belangen angemessen.

 

Entsprechend wird empfohlen, den Einwendungen bezüglich einer Erweiterung der Spielmöglichkeiten und –angebote auf dem Marktplatz nicht zu folgen.

 

 

1.3     Einwendung bezüglich des Brunnens / der „Wasserspiele“

Der Entwurf für die Gestaltung des Brunnens auf dem Marktplatz basiert gestalterisch wie funktional auf einer historischen Herleitung von seiner Ursprungsfunktion als Wasserschöpfstelle hin zu einem neuen zentralen Aufenthalts- und Kommunikationsort mit stadtweitem Signetcharakter.

Die vom Einwender bemängelten „Aufbauten“ sind als skulpturale Steinsetzungen integraler Bestandteil dieser Gestaltung.

Wie bereits im Zusammenhang mit den multifunktionalen Ansprüchen im Abgleich mit den Spielmöglichkeiten festgestellt, soll die Platzfläche weitgehend für eine flexible Nutzbarkeit freigehalten werden. Neben dem Aufenthaltsbereich um den Baum und den geplanten Sitzbänken entlang der Intarsienrahmung kommt dem Brunnen als dreidimensionalem Element auf dem Platz eine besondere gestalterische Bedeutung zu.

Da die dort vorgesehenen Bänke zum Zwecke der Multifunktionalität abbaubar/ versetzbar sein sollen, kommt den Steinsetzungen neben ihrer gestalterischen Qualitäten auch die Funktion einer Sicherung des Wasserspiels (Anprallschutz) zu.

Die neue Gestaltung des Marktplatzes insgesamt ermöglicht gegenüber dem Ist-Zustand eine deutlich flexiblere und auch bezüglich der Freiflächenanteile deutlich umfangreichere Nutzbarkeit. Die vom Einwender vorgebrachten Bedenken bezüglich „Hindernissen“ und Einschränkungen der Nutzbarkeit sind auf dieser Grundlage nicht nachvollziehbar.

 

Entsprechend wird empfohlen, den Einwendungen bezüglich eines Wegfalles der Steinsetzungen um den Brunnen zur weiteren Nutzbarkeit der Flächen nicht zu folgen.

 

 

1.4     Einwendungen zu den Sitzgelegenheiten

Die Bedenken des Einwenders zu den geplanten Sitzgelegenheiten beziehen sich schwerpunktmäßig auf die geplanten Bänke im Bereich der Intarsienrahmung.

Sein persönlicher Eindruck, dass die dort geplanten Rückenlehnen „unbequem“ seien, wird nicht geteilt. Die geplanten Holzauflagen und damit korrespondierenden Rückenlehnen in Teilbereichen der Bänke ermöglichen eine flexible, gestalterisch ansprechende und dennoch komfortable Nutzung. Der Verzicht auf Rückenlehnen in Teilbereichen dieser Bänke ermöglicht zudem eine flexiblere, weniger statische, nicht nur in eine Richtung orientierte Nutzung. Komforteinschränkungen sind auch hier nicht zu erkennen.

Richtig ist, dass eine Sauberhaltung und Reinigung der Sitzbereiche mit einer darunter befindlichen, massiven Blockform gegenüber „offenen“ Bänken aufwendiger ist. Hier werden zzt. Alternativen geprüft.

 

Ein Abräumen oder Versetzen der Bänke im Bereich der Intarsienrahmung ist nicht vorgesehen und aus Nutzungs- und Platzgründen auch nicht erforderlich. Es wurde geprüft, dass auch für besonders raumgreifende Veranstaltungen ausreichend Fläche auf dem Marktplatz vorhanden ist.

Im Übrigen sind die Bänke auf dem Marktplatz nicht nur Sitzgelegenheit, sondern auch Entwurfs- und Gestaltungselement. Eine weitere Verwendung der vorhandenen Bänke an diesem Standort ist nicht vorgesehen und auch nicht gewollt.

 

Eine genaue Festlegung der Bauart ist noch nicht erfolgt. Diese wird im Zuge der Ausführungsvorbereitung im Rahmen von Bemusterungen stattfinden.

Den weiteren Anregungen bezüglich Rückenlehen, einer Versetzbarkeit der Bänke und einer Wiederverwendung der bestehenden Bänke auf dem Marktplatz sollte nicht gefolgt werden.

 

 

1.5     Einwendungen zur Grüngestaltung

Der Vorwurf, die Planung ignoriere die Wünsche bezüglich Grün aus den Bürgerwerkstätten, wird zurückgewiesen. Wie auch bezüglich der Anordung von Spielgeräten ist die Planung das Ergebnis eines Abwägungsprozesses zu den funktionalen und gestalterischen Zielen für den Ort.

Die Herleitung der Funktions- und Gestaltungsprinzipien für den Marktplatz wird im Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung ausführlich dargelegt.

Zitate:

·                    „Der Marktplatz wird im Kontrast zum grünen, mit Bäumen überstandenen Kirchhof bewusst als steinerner Stadtplatz in Wert gesetzt.“

·                    „Die stufenfreie Ausbildung des Marktplatzes und seine sparsame Möblierung ermöglichen maximale Nutzungsmöglichkeiten für Wochenmarkt und Veranstaltungen.“

Im Ergebnis geht es um die Qualität und klare Gliederung der Marktplatzgestaltung, der dort zu verortenden Nutzungsansprüche (auch bezüglich einer Nutzung bei bestimmten Wetterlagen wie Regenschutz und Schattenwurf) und der diesbezüglich einzubindenden Strukturen und Elemente, nicht um die Menge oder Anzahl bestimmter Einzelelemente, zumal der Einwender in seiner gesamten Stellungnahme diesbezügliche Konkurrenzen und daraus resultierende Abwägungs- und Entscheidungserfordernisse nicht darlegt. Aufgabe einer ausgewogenen und umsetzbaren Planung ist es, genau dieses zu gewährleisten und auch festzulegen.

 

 

1.6     zum Resümee der Einwendungen

Der Einwender weist zurecht auf den weitgehenden Konsens zur Marktplatzplanung hin.

Durch die mehrfache Einbindung der Öffentlichkeit wurde auch sichergestellt, dass genügend Raum für Information und Erörterung im laufenden Planungsprozess vorhanden war.

Die Tatsache, dass lediglich der Einwender die aufgeführten Bedenken eingebracht hat und in der Offenlage keine weiteren diesbezüglichen oder anderweitigen Anregungen vorgetragen wurden, macht deutlich, dass die Belange der von ihm als „normale Bürger“ bezeichnete Öffentlichkeit ausreichend und erfolgreich eingebunden wurden. Gleiches gilt für die funktionalen Aspekte.

Den von ihm in seinem Resümee noch einmal zusammengefassten Aspekten - Pflasterung, Spielmöglichkeiten, Aufbauten am Brunnen, Komfort Sitzgelegenheiten, Grünbelange -  wurde ausreichend Gewicht beigemessen.

 

Eine Übertragbarkeit möglicher Planungs- und Umsetzungsdefizite in anderen Projekten aus der Vergangenheit ist nicht gegeben und wird vom Einwender auch nicht inhaltlich begründet.

Es handelt sich keineswegs um eine „Fehlplanung.“

Der Rückschluss, dass seine persönliche Unzufriedenheit mit den Planungsergebnissen auf Verfahrensfehler oder –unzulänglichkeiten – insbesondere hinsichtlich der Einbindung von Bürgerwünschen – zurückzuführen sei, ist nicht statthaft.

Anhaltspunkte dafür, dass die „meisten Bürger/Bürgerinnen und auswärtige Besucher“ den Entwurf für nachbesserungsbedürftig halten, haben sich im Verfahren nicht ergeben.

 

Entsprechend wird empfohlen, den Einwendungen auch bezüglich des Resümees zu seinen Einschätzungen nicht zu folgen.

 

 

Zu II:           Festlegung des Bauprogrammes

 

Die für das Bauprogramm vorgeschlagenen Materialvarianten sind in der Vorlage zur Vorstellung des Entwurfes am 15.11.2017 (Vorlage 402/17) sehr ausführlich beschrieben. An dieser Stelle wird auf die endgültig ausgewählten Materialien eingegangen.

 

1.    Mischfläche mit Unterbau und einer Decke aus Natursteinpflaster

Wie im Beschluss des Bauausschusses am 15.11.2017 zur Offenlage festgelegt, soll der Marktplatz durchgehend mit Natursteinpflaster in ungebundener Bauweise befestigt werden. Neben dem für die Außenbereiche ausgewählten Kleinpflaster (Kantenlänge etwa 6 bis 8 cm) mit geschnittener, geflammter Oberfläche und dem für die Intarsie vorgesehenen Großpflaster mit Kantenlängen von 11 bis 15 cm (ebenfalls geschnitten und geflammt) werden für die Rahmung der Intarsie großformatige Natursteinplatten mit einer Breite von 50 cm gewählt.

 

Im Bereich des Marktplatzes erfolgt die Führung seheingeschränkter Personen mithilfe der Rahmung der Intarsie in Kombination mit der dazu kontrastierenden Entwässerungsrinne aus Kleinpflaster, gebunden verlegt, bzw. der umgebenden Pflasterfläche. Die taktile Führung wird durch die unterschiedliche Beschaffenheit zwischen Intarsienrahmung (großformatiger Sandstein) und umgebendem Pflaster (Formate 6 bis 8 cm bzw. 11 bis 15 cm) erreicht.

In den Anschlussbereichen zu den umgebenden Straßen wird über 30x30 cm große Natursteinplatten ein Anschluss an die dort weiterführenden Leitlinien bzw. an geeignete Gebäudekanten hergestellt.

Dieses Vorgehen ist in mehreren Terminen mit Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderung abgestimmt worden.

 

2.    Pflanzung eines Baumes

Der Entwurf sieht im nordwestlichen Bereich des Marktplatzes die Pflanzung eines Baumes vor. Vorgesehen ist hier eine Gold-Gleditschie, die als breitkronig gilt und von den Standortbedingungen anspruchslos ist.

 

3.    Verkehrsflächenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

Das Oberflächenwasser wird in 50 cm breiten Entwässeungsrinnen gesammelt und über Abläufe in den zum Bauzeitpunkt bereits erneuerten vorhandenen Abwasserkanal eingeleitet. Die Rinne besteht aus Kleinpflaster in gebundener Bauweise (5-reihig).

 

Im Bereich des Brunnens werden zusätzlich Schlitzrinnen zur Ableitung des Oberflächen- und Brunnenwassers hergestellt.

 

4.    Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

Es ist vorgesehen auf dem Marktplatz LED-Leuchten aus einer Produktfamilie einzusetzen, die gewährleistet, dass der gleiche Leuchtenkopf zur Ausführung kommt. Denn neben den Steelen, die im südlichen Bereich des Marktplatzes aufgestellt werden, sind auch Mastleuchten vorgesehen.

Während die Steelen mit einer Lichtpunkthöhe von rd. 6 m geplant sind, erhalten die Mastleuchten eine Lichtpunkthöhe von rd. 4,5 m.

 

 

Zusätzliche Informationen:

5.    Austattungselemente

Im südlichen und westlichen Bereich des Marktplatzes werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angeboten. Diese Anlehnbügel aus Flachstahl entsprechen den Festlegungen im Gestaltungskatalog. Gleiches gilt für die im Ausbaubereich verwendeten Abfallbehälter.

Spielgeräte sind im Umfeld des Baumes vorgesehen und ergänzen das Spielangebot, das sich durch die Wasserspielmöglichkeiten im Brunnenbereich entwickeln wird.

Sitzmöglichkeiten sollen die Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz im südlichen und westlichen Platzbereich und um den Brunnen verbessern.

In Abstimmung mit dem Verkehrsverein sind Standorte für Über- und Unterflurversorgungen zur Bedienung der Stände und Fahrgeschäfte bei Veranstaltungen festgelegt worden.

Eine genaue Festlegung auf Bauarten und Modelle ist noch nicht erfolgt. Diese wird im Zuge der Ausführungsvorbereitung im Rahmen von Bemusterungen stattfinden.

 

6.    Brunnen

Der Brunnen im nordöstlichen Platzbereich ist so konzipiert, dass über im Boden integrierte Düsen Fontänen entstehen, die für attraktive Wasserimpressionen und vielfältige Spielmöglichkeiten sorgen. Durch die um die Fontänen herum konzentrisch angeordneten Pflasterkreise mit eingebauten Ablaufmöglichkeiten wird das Wasser über ein Pumpensystem im Kreislauf gehalten. Zusätlich gibt es Ablaufmöglichkeiten, die für die Flächenentwässerung genutzt werden.

 

7.    Ausbauzeitpunkt

Die Umgestaltung des Marktplatzes ist im Jahr 2019 vorgesehen. Die vorbereitenden Maßnahmen wie Verlegungsarbeiten der Stadtwerke und Kanalbauarbeiten der TBR werden bereits in 2018 abgewickelt.

 

8.    Projektkosten

Die Durchführung der Maßnahme ist beim Projekt Rahmenplan Innenstadt beim Projekt A3 Neugestaltung Marktplatz zum „Herz der Innestadt“ (5941-003) vorgesehen.  Die vorgesehenen Kosten für das Teilprojekt A3 sind dort mit 1.520.000 € angesetzt.

Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten ist nicht möglich (s. auch Vorlage 402/17).

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Eingabe eines Anliegers (2/1 bis 2/7)