Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt
das Schreiben der DB Netz AG und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Dem Vorschlag, auf den provisorischen Bahnübergang während der Bauzeit zu verzichten,
wird zugestimmt.
Begründung:
Nachdem im November 2017
endgültig entschieden wurde, dass der Neubau einer Eisenbahnüberführung als
Ersatz für den Bahnübergang Hörstkamp realisiert werden soll (Anlage 1 und 2),
sind seitens der DB Netz AG die Planungen detaillierter erarbeitet worden.
Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Lage des geplanten provisorischen
Bahnübergangs für Fußgänger und Radfahrer nicht optimal gewählt wurde (Anlage
3).
Die bisher geplante Lage
des temporären Bahnübergangs östlich des Trogbauwerkes führt dazu, dass die
Nutzer (Fußgänger und Radfahrer) relativ dicht an der Baugrube vorbeigeführt
werden. Außerhalb des Gleisbereichs können Bauzäune oder andere
Sicherungsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Im Gleisbereich ist dies jedoch nicht
möglich, da der Zugbetrieb aufrechterhalten werden muss. Somit besteht die
erhöhte Gefahr, dass Passanten im Gleisbereich in die Baugrube fallen und sich
schwerste Verletzungen zuziehen könnten.
Zu bedenken ist
ebenfalls, dass auf der Südseite der Bahngleise der Platz durch die angrenzende
Bebauung ohnehin schon begrenzt ist. Bei der bisher geplanten Lage des
temporären Bahnübergangs müssten zusätzlich noch die Nutzer des Bahnübergangs
sicher durch das Baufeld geführt werden. Die hierfür aufzustellenden Bauzäune
würden zu einer starken Einschränkung der Beschickung der Baustelle sowie der
Arbeiten in der Baugrube bzw. im Baufeld führen.
Zusätzlich ist zu
beachten, dass die Anwohner des Staelskottenweges Nr. 116 und 118 weiterhin mit
ihren Fahrzeugen auf ihre Grundstücke gelangen müssen.
Die DB Netz AG schlägt
deshalb mit Schreiben vom 15.02.2018 (Anlage 4) als Variante die Einrichtung
des temporären Bahnübergangs westlich der Baumaßnahme in der Verlängerung des
Staelskottenweges im Bereich der Häuser Nr. 95 – 99 vor. Da die Gleise in
diesem Bereich jedoch deutlich höher als die angrenzenden Flächen liegen müsste
eine sehr steile Rampe zur Überwindung des großen Höhenunterschiedes angelegt
werden. Die erforderliche Rampe könnte erst hinter der vorhandenen Zufahrt zu
Haus Nr. 99 beginnen und würde aufgrund der relativ kurzen Strecke eine erhebliche
Steigung aufweisen.
Letztendlich wird seitens
der DB Netz AG vorgeschlagen, während der Bauzeit von etwa September 2019 bis
Oktober 2021 auf den temporären Bahnübergang gänzlich zu verzichten. Für diesen
begrenzten Zeitraum von ca. 25 Monaten könnten die Radfahrer und Fußgänger über
den Münsterlanddamm und die Marienstraße abseits der Baustelle umgeleitet
werden.
Aus Sicht der
Verkehrsplanung sollte dem Verzicht auf den temporären Bahnübergang zugestimmt
werden. Die Umwege für Radfahrer und Fußgänger (Anlage 5), die hierdurch
entstehen, können für diesen begrenzten Zeitraum hingenommen werden. Ebenfalls
ist durch den Verzicht auf den temporären Bahnübergang eine Kostenreduzierung
in erheblicher Höhe zu erwarten. Es ist sicherzustellen, dass eine sichere und
eindeutige Umleitungsbeschilderung für Radfahrer und Fußgänger sowie auch für
den überregionalen Radverkehr eingerichtet wird.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: prov.
Bahnübergang
Anlage 4: Schreiben der
DB Netz AG vom 15. 02. 2018
Anlage 5. Umleitungsplan