Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Projektes „Bahnflächen Rheine R und IV. Quadrant“ gemäß der beigefügten Anlage 1 und die Verpflichtungsermächtigungen zu diesem Projekt gemäß Anlage 3 in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 7. November 2006 mehrheitlich beschlossen, das Projekt  „Bahnflächen Rheine R und IV. Quadrant“ durchzuführen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2007 wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember  2006 eingebracht. In diesem Entwurf ist das Projekt „Bahnflächen Rheine R und IV. Quadrant“ aufgrund des damaligen Bearbeitungsstandes nicht enthalten.

 

Inzwischen liegt der 1. Zuwendungsbescheid über Städtebaufördermittel zur Durchführung von Planungen, Untersuchungen und Aufgaben zur Stadtentwicklung in Höhe von 462 T € vor.

 

Weitere Zuwendungsbescheide werden im Laufe dieses Jahres bei der Fortschreibung des Städtebauprogrammes erwartet.

 

 

Projektbeschreibung

 

Das Projekt wurde im Rat und den verschiedenen Ausschüssen mehrfach vorgestellt und diskutiert. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Ratsvorlagen 400/06, 421/06 und 573/06/1 verwiesen.

 

 

Finanzierungsübersicht

 

Die beigefügte Aufstellung der geplanten Ein- und Auszahlungen (Anlage 1) entspricht im Wesentlichen dem Zuschussantrag auf Städtebauförderungsmittel, der durch das Büro ASS Hamerla und Partner erarbeitet wurde. Zeitliche Verschiebungen der Auszahlungen für Grundstückskäufe und  Einzahlungen für Grundstücksverkäufe aufgrund des inzwischen abgeschlossenen 1. Kaufvertrages „Rheine R“ wurden dabei berücksichtigt. Die Positionen für die Stadtentwässerung ermittelte die Verwaltung überschlägig. Diese müssen im weiteren Planungsverlauf konkretisiert werden.

 

Zur besseren Übersicht ist zudem eine Projektübersicht (Anlage 2) beigefügt.

 

 

Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke

 

Die Ermittlung des Verkehrswertes für den Bereich des ehemaligen Ringlokschuppens und Umgebung erfolgte durch das Gutachten von Schmidt + Partner vom 19.10.2006.

 

Aufgrund dieses Gutachtens sind Verkaufserlöse für die Finanzierung in Ansatz gebracht worden. Diese Verkaufserlöse wurden auch beim Zuschussantrag auf Städtebaufördermittel zugrunde gelegt.

 

 

Veranschlagung der Kanalanschlußbeiträge

 

Die Kanalanschlußbeiträge sind im kalkulierten Verkaufspreis des Zuschußantrages berücksichtigt. Diese werden über den Verkaufspreis vereinnahmt. Bei der  Berechnung der Zuschusshöhe sind die Kanalanschlußbeiträge nicht enthalten. Deshalb erfolgt eine gesonderte Veranschlagung der Beiträge bei den Positionen der Stadtentwässerung außerhalb des Zuschußantrages für Städtebauförderungsmittel. 

 

 

 

Erläuterungen zum geplanten zeitlichen Projektablauf

 

Der Ablauf ergibt sich weitestgehend aus dem beigefügten Finanzierungsplan. Zunächst sind naturgemäß die Planungen zu konkretisieren. Danach müssen die Kanalbaumaßnahmen in Angriff genommen werden. Die Finanzierung ist im weiteren Projektverlauf den aktuellen Planungen anzupassen.

 

Für die städtebauliche Strukturplanung und für die Bauleitplanung ist der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ zuständig. Die Umsetzung der Baumaßnahmen (Ausschreibung/Vergabe/Baubegleitung) wird durch den Bau- und Betriebsausschuß betreut. 

 

 

Projektorganisation

 

Die aus Sicht der Verwaltung geplante Projektorganisation ist als Anlage 4 zur Kenntnis beigefügt

 


Anlagen:

 

1 Haushaltsplanübersicht Bahnflächen „Rheine R und IV. Quadrant“

2 Projektgliederung

3 Verpflichtungesermächtigungen Bahnflächen „Rheine R und IV. Quadrant“

4 Organigramm „Projektsteuerung“

5 Strukturplan „Rheine R“

6 Strukturplan „IV. Quadrant/Lindenstraße“

7 Entwässerungsplan „Rheine R“

8 Entwässerungsplan „IV. Quadrant“