Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
fasst den Beschluss, die Stelle der/des Beigeordnete/n für den Geschäftskreis
„Planen und Bauen“ auf Grundlage der als Anlage 1 und 2 beigefügten Anzeigentexte
auszuschreiben.
Begründung:
Gemäß § 71 Absatz 1 der
Gemeindeordnung (GO) obliegt dem Rat die Wahl der Beigeordneten. Die Stellen
der Beigeordneten sind auszuschreiben (§ 71 Absatz 2 GO). Das genaue Ausschreibungsverfahren
ist gesetzlich nicht näher geregelt. Es ist aber geboten, dass der Rat als späteres
Wahlorgan für die Beigeordneten auch bereits über den Text der
Stellenausschreibung entscheidet.
Als wesentliche
Änderung ist festzustellen, dass mit der Stellenausschreibung auch eine Änderung
der Geschäftskreise der Beigeordneten verbundenen ist. Zielsetzung ist, künftig
einen „Stadtplaner“ mit dem Geschäftskreis „Planen und Bauen“ zu betrauen und
den Bereich „Recht und Ordnung“ in den Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten
und Stadtkämmerers aufzunehmen. Diese Geschäftskreisänderung soll in der
nächsten Ratssitzung am 8. Mai abschließend beraten werden, da hierfür aktuell
noch formale kommunalrechtliche Voraussetzungen beim Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft werden.
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass innerhalb der nächsten Woche das
Ergebnis vorliegen wird. Um keine zeitliche Verzögerung im
Ausschreibungsverfahren zu verursachen, ist daher die nachstehende
Stellenanzeige auf die beabsichtigte Neuordnung der Geschäftskreise ausgerichtet.
Diese wird erst nach der Rückmeldung des Ministeriums veröffentlicht.
Grundsätzlich beinhalt die Stellenanzeige auch den Vorbehalt einer Änderung des
Geschäftskreises.
Die als Anlage 1 beigefügte
Stellenausschreibung ist für die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt
Rheine sowie auf den Internet-Portalen
-
www.bauwelt.de
, www.bdz.de
und www.baunetz.de
-
www.interamt.de,
www.bund.de
vorgesehen.
Die als Anlage 2 beigefügte
Stellenausschreibung soll in den Printmedien Westfälische Nachrichten
(Gesamtausgabe), Osnabrück – Stadt und Landkreis und der Bauwelt veröffentlicht
werden.
Mit der nachstehenden
Terminplanung ist vorgesehen, noch vor den Sommerferien die Wahl der/des Beigeordneten
durchzuführen:
20. März 2018 Rat – Beschlussfassung über den
Text der Stellenausschreibung
06. April 2018 Stellenausschreibung mit einer
Bewerbungsfrist von 4 Wochen
04. Mai 2018. Ende
der Bewerbungsfrist
04. Mai 2018 bis Möglichkeit der Einsichtnahme von
Bewerbungsunterlagen
einschließlich durch die Ratsmitglieder
08. Mai 2018
8. Mai 2018 Sitzung
des Rates - Beschlussfassung über die Bewerber/innen, die zu einem
Auswahlgespräch geladen werden.
19. Juni 2018 nichtöffentliche
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses – Vorstellung der Bewerber/innen (Auswahlgespräch)
und Beschlussempfehlung für den Rat zur Wahl des/der Beigeordneten „Planen und
Bauen“ und Empfehlungsbeschluss an den Rat für die Wahl
10. Juli Rat
- Wahl der/des Beigeordneten in öffentlicher Sitzung
Aufgrund des kurzen
Zeitraumes, zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist (4. Mai) und der Ratssitzung
(8. Mai) kann es möglich werden, dass die Terminplanung wie folgt angepasst werden
muss
8. Mai Rat
- Beschlussfassung: Übertragung der Auswahl der Bewerber/innen die zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen werden auf den Haupt- und Finanzausschuss
19. Juni HFA
- Beschlussfassung über die Bewerber/innen, die zu einem Auswahlgespräch
geladen werden.
10. Juli, 16:00 Uhr nichtöffentliche
HFA-Sondersitzung vor der
Ratssitzung: Vorstellung der Bewerber/innen (Auswahlgespräch) und
Beschlussempfehlung für den Rat zur Wahl des/der Beigeordneten „Planen und
Bauen“ und Empfehlungsbeschluss an den Rat für die Wahl
10. Juli, 18:00 Uhr Rat
- Wahl der/des Beigeordneten in öffentlicher Sitzung