Betreff
Gleichstellungsplan der Stadt Rheine - 2018 bis 2023
Vorlage
131/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den als Anlage beigefügten Gleichstellungsplan der Stadt Rheine für die Jahre 2018 – 2023.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat auf Grund des im November 1999 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen am 07. November 2000 erstmals den Frauenförderplan der Stadt Rheine beschlossen. Seitdem wurde der Frauenförderplan fünf Mal mit der gesetzlich vorgeschriebenen Laufzeit von drei Jahren fortgeschrieben. Zuletzt erfolgte die Fortschreibung des bisherigen Frauenförderplanes als Gleichstellungsplan (Ratssitzung vom 14.02.2017).

 

In den Gemeinden und Gemeindeverbänden sind die Gleichstellungspläne durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft (hier: Rat der Stadt Rheine) zu beschließen (§ 5 Absatz 4 LGG NRW). Die Beschlussfassung des Rates dient dazu, den Gleichstellungsplan auf der höchsten Ebene zu verankern, die einer Kommune zur Verfügung steht. Damit werden nicht nur die Vorgaben des LGG NRW umgesetzt, sondern auch die Bedeutung der Gleichstellung unterstrichen und dazu beigetragen, den Verfassungsauftrag aus dem Grundgesetz zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen.

 

Nach § 5 Absatz 1 LGG NRW hat die Dienststelle (Stadt Rheine) einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Im Bericht und in der Fortschreibung des Gleichstellungsplans wird von der tatsächlichen Besetzung einer Stelle ausgegangen (= Person). Im Unterschied dazu ist im Stellenplan der Terminus „Stelle“ abgestellt auf die haushaltsrechtliche, also auf die ausgabenrechtliche Relevanz. Da Vergütung und Besoldung im öffentlichen Dienst geschlechtsunabhängig sind, ist bei der Darstellung des Stellenplanes keine Unterscheidung nach Geschlecht vorzunehmen.

 

Am 06. Dezember 2016 verkündigte der Landtag NRW die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW). Die Handlungsempfehlungen des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) wurden im Laufe des Jahres 2017 überarbeitet, so dass sie gegen Ende des Jahres 2017 hinreichend konkretisiert waren, um einen neuen Gleichstellungsplan aufzustellen.

 

Die Zielerreichung des Gleichstellungsplanes ist nach zwei Jahren zu überprüfen (§ 5 Absatz 7 LGG NRW). Die Dienststelle (Stadt Rheine) wird dem Rat in Form einer summarischen Prüfung berichten. Wird erkennbar, dass die Ziele des Gleichstellungsplanes nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen.

 

Betrachtet man die Entwicklung seit Beginn der Frauenförderung, so hat die Stadt Rheine ihre Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben, erfolgreich erfüllt. In vielen Bereichen der Stadt Rheine sind die Aufgaben aus dem LGG NRW bereits umgesetzt, in der technischen Verwaltung und dem feuerwehrtechnischen Dienst wird weiterhin eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern angestrebt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Gleichstellungsplan verwiesen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Gleichstellungsplan der Stadt Rheine, 2018 - 2023