Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
und beschließt, dass die Stadt Rheine Mitglied im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“
wird.
Begründung:
Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ ist ein
landesweites durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW gegründetes
Netzwerk für Kommunen. Zielsetzung und zentrale Aufgabe des Netzwerkes ist es,
Kommunen in der Ausgestaltung einer zukunftsfähigen, sicheren und nachhaltigen
Mobilitätsentwicklung zu vernetzen und zu beraten. Das „Zukunftsnetz Mobilität
NRW“ unterstützt die Kommunen insbesondere bei der Initiierung und Umsetzung
eines kommunalen Mobilitätsmanagements KMM.
Die entscheidende Herausforderung liegt darin, die
ganzheitliche Betrachtung des Themas Mobilität dauerhaft in den alltäglichen
Arbeitspraktiken der gesamten Verwaltung zu verankern. Eine eindeutige
Zielvorgabe durch die Kommunalpolitik bzw. der Verwaltungsspitze und ein darauf
ausgerichtetes kooperatives Handeln und Planen der Fachbereiche ist dazu
notwendig.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels, der
demografischen Entwicklung, der Verkehrssicherheit und der Ressourcenknappheit
stehen Kommunen vor der Herausforderung, mehr Mobilität mit weniger Kfz-Verkehr
zu gewährleisten. Für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung sind intelligente,
vernetzte und vor allem verkehrsmittelübergreifende aber auch verkehrssparende
Lösungen gefragt. Kombinierte Angebote aller Verkehrsträger – von Bus und Bahn
über Fahrrad, Fußgänger, Sharing-Systemen (Carsharing, Fahrradverleihsysteme)
bis hin zu Mitfahrautos – sind gefragt.
Hierzu ist das kommunale Mobilitätsmanagement eine
zielführende Strategie, die Maßnahmen aus den Bereichen Infrastruktur,
Planungs- und Baurecht, Verkehrssteuerung, Kommunikation und Service
systematisch in einem nachhaltigen Mobilitätskonzept zusammenführt.
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt Kommunen
bei der Initiierung des kommunalen Mobilitätsmanagements mit einem
Erstgespräch, mit der Beratung zu der verwaltungsinternen Prozessgestaltung,
mit der Vernetzung mit anderen Kommunen, mit Fortbildungen und mit konkreten
Angeboten zu zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen.
Viele Maßnahmen, die in der Stadt Rheine schon als
selbstverständlich gelten, werden in anderen Kommunen derzeit erst angedacht.
Allein die Auflistung der Mobilitätsmaßnahmen der letzten Jahre, z.B. die
Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte und Anschaffung von Elektrofahrzeugen,
die Bevorrechtigung von Elektromobilen mit kostenlosem Parken für Elektrofahrzeuge,
das Förderprojekt KONRAD, der Bau einer zusätzlichen Fahrradabstellanlage am
Bahnhofausgang West oder die Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer um nur
einige zu nennen, sowie die Erschließung weiterer Fördermittel im Bereich Mobilität
z.B. ganz aktuell die Einwerbung von Fördermitteln für ein Radverkehrskonzept
zeigt auf, dass die Stadt Rheine im Bereich des KMM bereits sehr aktiv ist.
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Masterplan
100 % Klimaschutz für Rheine, wurde dem
Rat der Stadt Rheine bereits empfohlen, zur Reduktion von THG ein kommunales
Mobilitätsmanagement KMM einzuführen. Das Grobkonzept für das KMM wurde
seinerzeit entwickelt und erste Umsetzungen und Maßnahmen wurden in den Jahren
2012-2018 durchgeführt. Der Beitritt zum Zukunftsnetz Mobilität NRW und die
Durchführung des KMM stellt somit eine angestrebte Verstetigung und nachhaltige
Umsetzung der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Rheine dar.
Das „Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW“ bietet exklusive Zugangsmöglichkeiten zu Fördermaßnahmen
des Landes NRW. Beispielsweise werden Fördermittel für örtliche
Verkehrssicherheitsaktionen in Kommunen im Jahr 2018 ausschließlich an
Mitglieder des Zukunftsnetzwerks Mobilität vergeben.
Die Teilnahme bzw. die Mitgliedschaft im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ für die Stadt Rheine
ist kostenfrei.
Folgende Voraussetzungen müssen Gemeinden, Städte
und Kreise erfüllen, um Mitglied zu werden:
• Vorstellung
des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der
Koordinierungsstelle auf Leitungsebene der Kommune (Verwaltungsvorstand)
• Benennung
einer verantwortlichen Ansprechperson
• Unterzeichnung
der Rahmenvereinbarung durch den Bürgermeister (siehe Anlage)
In der Rahmenvereinbarung werden folgende Punkte
festgelegt:
• Benennung
eines oder einer Verantwortlichen als Ansprechpartner(in) für die Koordinierungsstelle
• Beteiligung
am Erfahrungs- und Informationsaustausch
• Durchführung
eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema "Nachhaltige Mobilitätsentwicklung"
• Einrichtung
eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw.
Aufnahme des Themas in bestehende Arbeitskreise
• Umsetzung
von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und
Maßnahmen der Verkehrssicherheit
Die Umsetzung der Rahmenvereinbarung wird zwei
Jahre nach Unterzeichnung im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf
Leitungsebene beiderseitig bewertet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die
Mitgliedschaft nach vier Jahren verlängert.
Anlagen:
Anlage: Rahmenvereinbarung
über die Zusammenarbeit im Netzwerk „Zukunftsnetz Mobilität NRW“