Betreff
Einführung und Verpflichtung des Ratsmitglieds Christel Zimmermann
Vorlage
153/18
Aktenzeichen
FB 7 - Re
Art
Beschlussvorlage

Herr Gerhard Cosse hat mit Wirkung zum 31.03.2018 den Verzicht auf sein Ratsmandat erklärt.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird ein freiwerdender Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf der Reserveliste ein Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diesen Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Frau Christel Zimmermann als Nachfolgerin von Herrn Gerhard Cosse

Herr Cosse ist bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 als Kandidat der SPD in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist, wird der Sitz nach der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste ist Frau Christel Zimmermann, Rolandstraße 97, 48429 Rheine, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.

Frau Zimmermann hat die Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine erklärt, sodass sie seit dem 05.04.2018 gem. 36 Abs. 1 KWahlG Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.

 

 

 

-----------------

 

 

Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von dem Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."