Herr Gerhard Cosse hat mit
Wirkung zum 31.03.2018 den Verzicht auf sein Ratsmandat erklärt.
Die Mandatsnachfolge
richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird ein freiwerdender Sitz nach der
Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der Ausgeschiedene bei der Wahl
aufgetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf der Reserveliste ein
Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diesen Ersatzbewerber.
Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der
Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.
Frau Christel Zimmermann als Nachfolgerin von Herrn
Gerhard Cosse
Herr Cosse ist bei der
Kommunalwahl am 25. Mai 2014 als Kandidat der SPD in den Rat der Stadt Rheine
gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist, wird der Sitz nach
der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht berücksichtigter Bewerber auf
der Reserveliste ist Frau Christel
Zimmermann, Rolandstraße 97, 48429 Rheine, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen
nach wie vor erfüllt.
Frau Zimmermann hat die
Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine erklärt, sodass sie seit dem 05.04.2018
gem. 36 Abs. 1 KWahlG Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.
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Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von dem
Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen
und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:
"Ich verpflichte
mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.
(Freiwillige Ergänzung:)
So wahr mir Gott helfe."