Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 1 – Bildung, Kultur und Sport für die Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale Leistungen für Schüler/innen unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2007 wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember  2006 eingebracht.

 

Bisher wurden nach Einbringung des Haushalts-Entwurfes und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen vom Haupt- und Finanzausschuss die finanzpolitischen Eckdaten festgelegt.

 

Mit dem Haushalt 2007 ist das bisherige Aufstellungsverfahren modifiziert worden. Die Zielsetzung bestand darin, den Haupt- und Finanzausschuss schon zu einem frühen Zeitpunkt durch die Festlegung der für die Entwurfsaufstellung maßgebenden Eckdaten einzubeziehen. Bevor der Entwurf des Haushaltes 2007 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hat nun der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der laufende Personalaufwand (mit Ausnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen) wird (zunächst) auf dem Niveau des Jahres 2006 festgeschrieben (33,8 Mio €). Der externe Einstellungsstopp bleibt bestehen; Ausnahmen unterliegen der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die beschlossene Reduzierung des Personalaufwandes in Höhe von 500.000 € dem Haupt- und Finanzausschuss zur nächsten Sitzung ein umfassendes Konzept zur Stellen- und Personalkostenreduzierung vorzulegen; betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Der künftige laufende Personalaufwand ist diesem Konzept entsprechend ggf. im Beratungsverfahren anzupassen.

 

  1. Die nicht gesetzlich gebundenen Zuwendungen und Zuschüsse an freie Träger, Vereine, Verbände und sonstige Dritte werden unter Einbeziehung der Empfehlungen aus der Strategie- und Finanzkommission um insgesamt 500.000 € gekürzt. Konkrete Festlegungen sind unter Berücksichtigung der weitergehenden Vorberatungen in der Strategie- und Finanzkommission im Rahmen des Beratungsverfahrens in den Ergebnisplan einzuarbeiten. 

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei Bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten) . Weitere Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission sind im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2007 zu berücksichtigen. Außerdem gelten folgende Bedingungen:

 

    • Erhöhungen der Geschäftsaufwendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Unterhaltungsaufwendungen und Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind auf die bisherigen Planansätze zu begrenzen. Energiepreissteigerungen sind im Rahmen von Bewirtschaftungsregeln und –maßnahmen aufzufangen.
    • Ausfallende Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes werden nicht ersetzt.

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1, Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale Leistungen für Schüer/innen. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.

 

Aus der Anlage 1 ist die Höhe der Budgets des Ergebnisplanes ersichtlich, die vom Haupt- und Finanzausschuss für das Haushaltsjahr 2007 und für den Finanzplan 2008 – 2009 für die Fachbereiche festgelegt worden sind. Desweiteren ist in der Anlage dargestellt, welche Budgets der jeweilige Fachbereich in den Entwurf des Haushaltplanes eingestellt hat und das sich daraus ergebende Ergebnis.

 

Die Anlage 2 enthält Angaben zum Investitionsplan. Auch in dieser Anlage sind zum einen die Eckdatenvorgaben des Haupt- und Finanzausschusses für die Investitionsplanung enthalten und zum anderen die von den Fachbereichen in den Entwurf tatsächlich eingestellten Budgets.

 

Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge wie die Aufwendungen.

 

Die im Etat-Entwurf für die Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale Leistungen für Schüler/innen vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (siehe Anlage 3) sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Im Arbeitskreis zur Optimierung der Produktbeschreibungen am 04. November 2006 wurde der Wunsch geäußert, dass zu den Haushaltsplanberatungen Detailinformationen zu den betroffenen Produkten 1101/Grundschulen bis 1107/Berufskollegs und den Produkten 1201/Schülerfahrtkosten und 1202/Betreuungsangebote gegeben werden.

Die vorgenannten Produktbeschreibungen sind der Vorlage entsprechend als Anlagen 5 und 6 beigefügt.

 

 

1. Erläuterungen zu den beigefügten Anlagen

 

1.1 Abweichungen beim Ergebnisplan (Anlage 1)

 

Wie Sie der Aufstellung über den Ergebnisplan entnehmen können, ergibt sich im Entwurf des Haushaltsplanes 2007 im Vergleich zum Eckdatenbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 24. Oktober 2006 für den Fachbereich 1 insgesamt eine Ergebnisverschlechterung von 17.000 €.

Diese resultiert aus Mehrausgaben bei Personalkosten in Höhe von 31.000 €.  Bezogen auf die Gesamtverwaltung kommt es hierdurch nicht zu einer Budgetausweitung, da der Betrag aus anderen Budgets bzw. Fachbereichen zur Verfügung gestellt wurde.

Den Mehrkosten stehen Mehreinnahmen bei der Schulpauschale von 14.000 € gegenüber, aus der Differenz ergibt sich die Budgetausweitung (17.000 €).

 

Für den Bereich der Schulen ergibt  sich im Vergleich zum Eckdatenbeschluss eine Budgetreduzierung i.H.v. 43.000 €. Diese resultiert aus den vorgenannten Mehreinnahmen bei der Schulpauschale (14.000 €) und aus Umverteilungen der Personalkosten durch veränderte Produktzuordnungen sowie der Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten nach Ausscheiden von Eigenreinigungskräften.

 

1.2. Abweichungen beim Investitionsplan (Anlage 2)

 

Im Schulbereich sind keine Differenzen zu verzeichnen.

 

 

1.3. Abweichungen bei Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 3)

 

Verpflichtungsermächtigungen für den Fachbereich 1 sind nicht vorgesehen.

 

 

2. Vorgesehene Abweichungen zum Entwurf des Haushaltsplanes

 

Vorbemerkung:

 

Im Bereich der Schulen sind bereits im Jahr 2006 Mehrkosten angefallen, die im Rahmen des Budgetvollzuges erwirtschaftet werden mussten. Ein Beispiel sind die Mehrbelastungen bei den Schülerfahrtkosten in Höhe von ca. 30.000 €. Diese resultieren aus den zunehmenden Schülerzahlen bei den Berufskollegs. Mit entsprechenden Mehrausgaben ist auch in den Jahren 2007 ff. zu rechnen.

Ab dem Jahr 2007 kommen zusätzliche Belastungen hinzu. So wurden z.B. die Nutzungspauschalen für Schulen in Bädern erhöht. Folge sind zusätzliche Ausgaben ab 2007 von mehr als 10.000 €.

Die Mehrkosten werden durch Budgetumschichtungen finanziert.

Als Fazit ist somit festzustellen, dass durch die Summe der Mehrbelastungen der Schuletat „ausgereizt“ ist, weitere Umschichtungen sind nicht mehr möglich.

 

2.1 Kürzungsvorschläge der Strategie- und Finanzkommission (SFK)

 

2.1.1 Einsparungen bei Reparatur/Ersatz von Tischen und Stühlen

Vorgeschlagen wurde, wegen zurückgehender Schülerzahlen einen gestaffelten Konsolidierungsbeitrag im Bereich der Grundschulen zu erarbeiten. Als Zielbetrag sollte eine Summe von 10.000 € ab dem Haushaltsjahr 2011 erreicht werden.

Die Verwaltung schlägt in Abhängigkeit der Schülerzahlentwicklung folgende Einsparungen vor:

- Jahr 2007:          2.000 €

- Jahr 2008:          4.000 €

- Jahr 2009:          6.000 €

- Jahr 2010:          8.000 €

Ab 2011:     10.000 €

 

2.1.2 Aufarbeitung der freiwilligen Zahlung von Schülerfahrtkosten an Schüler/innen aus Elte und Hauenhorst, die die Don-Bosco-Schule in Mesum besuchen.

Die Kosten für die freiwilligen Leistungen belaufen sich für das Jahr 2006 auf insgesamt 16.000 €.

Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen an der freiwilligen Leistung festzuhalten:

Durch die freie Schulwahl hätten die Schüler/innen aus Elte und Hauenhorst die Möglichkeit, sich an der Elisabeth- und Overbergschule anzumelden. Dadurch wären die formalen Voraussetzungen für die Gewährung von Schülerfahrtkosten erfüllt. Es kann nicht eingeschätzt werden, ob und in welchem Umfang sich Veränderungen im Anmeldeverhalten ergeben, wenn die freiwilligen Schülerfahrtkosten nicht mehr gezahlt würden. Die mögliche Einsparung dürfte aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes aber deutlich geringer ausfallen als 16.000 €.

Durch Um- und Neuanmeldungen könnte es zu massiven Engpässen bei den Raumkapazitäten der Elisabeth- und Overbergschule kommen. Entsprechende bauliche Maßnahmen wären mittelfristig nicht auszuschließen und würden bezogen auf den Einspareffekt zu einem negativen Saldo führen.

 

2.1.3 Betriebskostenzuschuss an die Eissporthalle

Für die Nutzung der Schulen erhält die Eissporthalle einen Gesamtzuschuss in Höhe von 11.000 €. Der Empfehlung der SFK, den Zuschuss ab dem laufenden Jahr 2007 nicht mehr zu leisten, soll gefolgt werden. Sofern Schulen die Eissporthalle besuchen, habe sie die Kosten dann selber zu tragen.

 

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen (siehe dazu auch Aufstellung in Anlage 4) ergeben sich für den Bereich der Schulen nachfolgende Budgetverbesserungen:

 

- Jahr 2007:          13.000 €

- Jahr 2008:          15.000 €

- Jahr 2009:          17.000 €

- Jahr 2010:          19.000 €

 

 

 


Anlagen:

 

- Anlage 1: Gesamtbudgetübersicht für den Ergebnisplan 2007 und die Finanzpla-

                 nung 2008 bis 2010 gemäß Eckdatenbeschluss des Haupt- und Fi-

                 nanzausschusses vom 24. Oktober 2006

- Anlage 2: Übersicht über den Investitionsplan 2007 bis 2010

- Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 2007 bis 2010

- Anlage 4: Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen zum Haushaltsplan-

                  entwurf

- Anlage 5: Produktbeschreibungen der Produktgruppe 11/Bereitstellung schulischer

                 Einrichtungen

- Anlage 6: Produktbeschreibungen der Produktgruppe 12/Zentrale Leistungen für

                 für Schüler/innen