Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt den Entwurf
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 zur Kenntnis und leitet ihn an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiter.
Begründung:
Nach
§ 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) hat die
Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Nach
§ 95 Abs. 3 GO stellt der Kämmerer den Entwurf des Jahresabschlusses auf, der
vom Bürgermeister bestätigt wird. Der Jahresabschluss ist innerhalb der ersten
drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Rat zur
Feststellung (Beschlussfassung) zuzuleiten.
Der
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 wurde entsprechend § 95 f
GO unter Beachtung der Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) am 26.
April 2018 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Mit dieser
Vorlage wird der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Rheine gem. § 95 Abs.
3 GO dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet. Vor der Feststellung durch
den Rat gem. § 96 Abs. 1 GO hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 GO den
Jahresabschluss zu prüfen.
Der
Jahresabschluss ist entsprechend den Bestimmungen der GemHVO gegliedert; er
besteht gem. § 37 GemHVO aus
·
der Ergebnisrechnung,
·
der Finanzrechnung,
·
den Teilrechnungen,
·
der Bilanz und
·
dem Anhang
Dem
Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beigefügt.
Im
Anhang zum Jahresabschluss werden zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen
der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angegeben und erläutert sowie Haftungsverhältnisse der Verbindlichkeiten
erklärt. Dem Anhang ist eine Übersicht über Rückstellungen gem. § 44 Abs. 2 Nr.
3 GemHVO und ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel
nach §§ 45 und 47 GemHVO beigefügt.
Der
Lagebericht zum Jahresabschluss soll einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse
aus der Aufstellung des Jahresabschlusses geben und so gefasst werden, dass ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer
Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu
berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem
Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der
Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige
Entwicklung der Gemeinde sowie auf Sachverhalte einzugehen, aus denen sich
künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können.
Der
Jahresabschluss und der Anhang vermitteln ein Bild der tatsächlichen
Verhältnisse der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Rheine zum Stichtag 31. Dezember 2017.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf des Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2017