Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Aufsichtsrates
der Stadtwerke Rheine GmbH nachfolgende Beschlüsse:
1.
Die Rheiner Bäder GmbH soll beim
Neubau des Hallenbades am Freibad auf die Errichtung einer PV-Dachanlage
verzichten.
2.
Die Rheiner Bäder GmbH soll beim
Neubau des Hallenbades am Freibad im Außenbereich ein Solebecken errichten.
- Die Rheiner Bäder GmbH soll den Neubau des Hallenbades am Freibad
nicht als Passivhausbad
errichten.
Begründung:
Durch
Gesellschafterbeschluss vom 28.06.2017 ist der Geschäftsführer der Rheiner
Bäder GmbH angewiesen worden, einen Hallenbadneubau zu realisieren. Im Rahmen
der Vorentwurfsplanung müssen nun weitere Konkretisierungen / Festlegungen
vorgenommen werden.
1.
Errichtung einer PV-Dachanlage auf dem Neubau des
Hallenbades am Freibad
Die
vorhandene Planung des Hallenbades am Freibad wurde einer wirtschaftlichen,
architektonischen und statischen Prüfung zur Installation einer PV-Dachanlage
unterzogen. Der vorläufige Plan der Dachaufsicht zeigt, dass nach Abzug der
gerundeten Flächen etwa 3.000 m² Dachfläche verbleiben, die jedoch im Osten
sehr schmal und außerdem durch ein höheres Bauteil verschattet wird. Die Dächer
der Badehallen sind zudem von Oberlichtern durchbrochen, die die Aufstellung
einer PV-Dachanlage erheblich behindern dürfte. Einen zwingend notwendigen
Randabstand vorausgesetzt, verbleibt eine Nettofläche von ca. 1.400 m2.
Bisher wurde bei der statischen Planung des Bades eine PV-Dachanlage nicht berücksichtigt.
Die zusätzliche Lastaufbringung von ca. 20 kg/m2 bedingen
zusätzliche Kosten, die in der wirtschaftlichen Betrachtung noch nicht
berücksichtigt worden sind. Durch die architektonische Ausprägung des Gebäudes
resultieren dazu höhere Investitionskosten (Rundungen, Oberlichter und
Anforderungen an den Brand und Blitzschutz).
Projektinhalte:
-
Jahresarbeit 850 kWh / kWp
-
ca.0,6 % jährliche Leistungsabnahme der Module
-
1,0% / per anno Inflationsanpassung der Betriebskosten
-
Versicherung der Anlage gegen Vandalismus und Zerstörung
-
2,15 % Zins für Fremdkapital (10 Jahre), danach 4 %
-
EEG Vergütung Netzeinspeisung 0,1151 €/kWh
-
Vermarktungsanteil: 0,2 €/kWh
-
Instandhaltungsquote
- Blitzschutz
Die
Einspeisevergütung (Stand April 2018) für die Netzeinspeisung der geplanten PV-Dachanlage
beträgt 11,15 ct./kWh. Da der Fertigstellungstermin erst wesentlich später
avisiert ist, kann aus heutiger Sicht keine belastbare Vergütungsprognose
erstellt werden. Hier ist ein zusätzliches Ertragsrisiko identifizierbar. Bei
der aktuell gültigen Einspeisevergütung ergibt sich keine nennenswerte
Eigenkapitalrendite (0,4%). Eine Zusammenfassung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
ist als Anlage 1 beigefügt.
Aus gestalterischer Sicht ist eine PV-Dachanlage
gemäß als Anlage 2 beigefügter
Stellungnahme des Architekturbüros geising + böker eher schädlich und zieht ein
Überdenken des Dachaufbaus und der Dachform nach sich. Das Erscheinungsbild des
bislang geplanten Hallenbadentwurfs würde sich damit wohl grundlegend ändern.
2.
Errichtung eines Solebades
Weiterhin muss eine Festlegung getroffen werden, ob
im neuen Hallenbad Rheine Solewasser genutzt werden soll. Dabei wurden von den
Planern 2 Varianten kostentechnisch untersucht:
Variante 1: Solewasser im gesamten
Hallenbad
Variante 2: Soleaußenbecken im
Ganzjahresbetrieb
Für die
Betrachtung der beiden Varianten hat die agn Niederberghaus & Partner GmbH
die folgende Auflistung zu den Vor- und Nachteilen der beiden Varianten
aufgestellt (Anlage 3):
Variante1: Solehallenbad |
Variante 2: Soleaußenbecken |
+ Hohe
Attraktivität |
+ Hohe
Attraktivität |
- Hohe
zusätzliche Investitionskosten: 500.000 € für Baukonstruktion + 540.000 € für Haustechnik = 1.040.000 € Mehrkosten |
+ Geringere Investitionskosten Basis:
80 m² Becken 150.000
€ für Baukonstruktion +
200.000 € für Badewassertechnik = 350.000 € Mehrkosten |
- Höhere Betriebskosten |
+ Geringere
Betriebskosten |
|
-
Hohe
Energiekosten wg. Ganzjahresbetrieb |
Der kostentechnische Aufwand für
die Errichtung und den Betrieb eines klassischen Solehallenbades ist sehr hoch.
Aufgrund dieser hohen Investitions- und Betriebskosten empfiehlt die agn
Niederberghaus & Partner GmbH nicht die Variante 1 „Solehallenbad“, sondern
die Variante 2 „Soleaußenbecken“ umzusetzen. Dabei sollte die bisher geplante
Beckengröße von 80 m² noch einmal kritisch geprüft werden. Aus Sicht des
Planungsbeirats Bäder wird eine deutliche Vergrößerung des Beckens gewünscht.
Diese stößt aber an Grenzen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten.
3.
Umsetzung des Passivhausstandards beim Neubau des
Hallenbades Rheine am Freibad
Zur
Entscheidungsfindung, ob das Hallenbad Rheine als Passivhaus errichtet wird,
hat die agn Niederberghaus & Partner GmbH die folgende Auflistung zu den
Vor- und Nachteilen eines Passivhausbades aufgestellt (Anlage 4):
Vorteile Passivhausbad |
Nachteile Passivhausbad |
§
Niedrigere Betriebskosten |
§
Höhere Investitionskosten |
§
Höhere Luftfeuchte ohne Kondensatanfall möglich (über 60 % r.F.). |
§
Behaglichkeitsgefühl für nicht badende Personen sinkt. |
§
Geringere Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle. |
§
Energieverluste werden im Wesentlichen über die Lüftungsanlage generiert.
Energieverluste über die Gebäudehülle vergleichsweise gering. |
§
Geringere Verdunstung des Beckenwassers, wodurch dem Wasser weniger
Energie entzogen wird. |
§
Energieaufwand kann bei entsprechender Planung auch ohne Passivhausstandard
niedrig gehalten werden (z.B. Vorsehung Hubböden). |
|
§
Amortisation ohne Förderung nicht erreichbar. |
Aufgrund der hohen Investitionskosten empfiehlt die agn Niederberghaus
& Partner GmbH von einer Planung eines Passivhausbades abzusehen.
Das Planungsziel der verantwortlichen Fachplaner von VA besteht darin,
die späteren Betriebskosten so gering wie möglich zu halten.
Der
Planungsbeirat hat die weiteren Festlegungen im Rahmen der Vorentwurfsplanung
für den Neubau des Hallenbades am Freibad in seiner Sitzung am 24.04.2018
beraten und die Empfehlungsbeschlüsse einstimmig gefasst.
Diesen
Empfehlungsbeschlüssen sind die Aufsichtsräte der Rheiner Bäder GmbH und der
Stadtwerke Rheine GmbH gefolgt, so dass die Empfehlungsbeschlüsse dem Rat der
Stadt Rheine zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage
Anlage 2: Stellungnahme
Architekturbüro zur Installation einer PV-Anlage
Anlage 3: Vorlage
agn zur Entscheidungsfindung Solebad
Anlage 4: Vorlage
agn zur Entscheidungsfindung Passivhausbad