Betreff
Emsanlegestellen
Vorlage
049/06/1
Aktenzeichen
FB 5.4-koe
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Bau von insgesamt zwei Schiffsanlegestellen an der Ems unterhalb der Nepomukbrücke und am Kloster Bentlage. Er beauftragt die Verwaltung mit der unverzüglichen Umsetzung der Baumaßnahme.

 

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der außerplanmäßigen Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € zu.

 


Begründung:

 

1. Ausgangssituation

„Rheine – Urlaub an der Ems“, mit diesem Slogan wirbt der Verkehrsverein Rheine auf der im vergangenen Jahr herausgegebenen mehrsprachigen Urlaubsbroschüre. Er rückt damit die Ems als Alleinstellungsmerkmal für Rheine in den Mittelpunkt. Ziel der touristischen Offensive ist es, die durch die REGIONALE 2004 erhaltenen Chancen nachhaltig zu nutzen und durch Vernetzungen in der Region weiter zu entwickeln.

 

Vor diesem Hintergrund brachte sich die Stadtverwaltung im Januar 2005 in die Interessengemeinschaft zur Erhaltung und Förderung des Wassertourismus auf der Ems ein, die von den Motoryachtclubs Rheine, Salzbergen und Lingen sowie von den in Lingen ansässigen Betreibern der Personenschifffahrt ins Leben gerufen wurde. Ziel dieser vom Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine (WSA), vom Emslandkreis und von den anliegenden Städten Lingen, Emsbüren, Salzbergen und Rheine unterstützten Interessengemeinschaft ist es, die rechtlichen und tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten der Ems als Wasserstraße auszuloten und den Wassertourismus auf dem Teilstück zwischen Lingen und Rheine zu entwickeln.

 

Der Landkreis Emsland hat bereits in den vergangenen Jahren „im Einklang mit den Naturschutzinteressen“ auf dem niedersächsischen Teilstück der Ems Bootsanleger geschaffen. Das WSA Rheine wird im Jahr 2006 die Tore der historischen Schleusenanlagen in Listrup und Rheine Bentlage mit einem erheblichen Investitionsaufwand restaurieren. Zudem will das WSA mittelfristig im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten den für die Personenschifffahrt in Bentlage notwendigen Wasserstand optimieren.

 

2. Touristisches Potenzial

Eine von April bis Oktober 2005 vom WSA in der Unterschleuse Rheine und in der Schleuse Listrup vorgenommene Videoüberwachung zeigt abzüglich eigener Wasserfahrzeuge insgesamt 2.525 Bootsbewegungen. Konkret wurden Schleusungen von 335 Fahrgastschiffen, 659 Motorsportbooten, 1.531 Kanus und Ruderbooten registriert.

 

Auf dieses touristische Potenzial möchten Stadtverwaltung und Verkehrsverein im Verbund mit der Interessengemeinschaft aufsetzen. Im Frühjahr (Ostern) und im Herbst 2006 sollen aus wassertechnischen Gründen zunächst vier Fahrten mit dem Fahrgastschiff des Eigners Schepergerdes (Hotel „Am Wasserfall“, Lingen) in diesem Jahr bis Rheine durchgeführt werden. Im Sinne der vom Kreis Steinfurt zu entwickelnden touristischen „Super-Service-Ketten“ wird auf dieser Strecke parallel zu den Fahrten des Fahrgastschiffes ein Radtransfer-Service angeboten, um das Angebot des „Emsauen-/Emsweges“ attraktiver zu gestalten.

 

Um das „malerische“ Stück Ems zwischen Lingen und Rheine stärker in das Bewusstsein deutscher und niederländischer Wassersportler zu bringen, veranstalten die in Lingen ansässigen Emsyachtclubs erstmals am 20./21. Mai 2005 eine inzwischen bundesweit veröffentlichte Sternfahrt auf diesem Emsabschnitt.
Folgeveranstaltungen in 2007 ff.  sind von den Veranstaltern geplant.

 

Mit dem Ausbau der Anlegestellen in der Innenstadt und in Bentlage geht es also darum, eine Nachhaltigkeit der durch die REGIONALE geschaffenen touristischen Möglichkeiten zu erreichen und einen „geführten Wassertourismus“ im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes im Bereich des Klosters Bentlage zu erreichen. Ein rechtlich zulässiger Ausstieg war an dieser Stelle selbst für Kanuten und Ruderer bislang nicht gegeben! 

 

3. Rechtliche Rahmenbedingungen

 

3.1 Schifffahrtsrechtliche Rahmenbedingung

Die auch behördliche Zusammenarbeit im Rahmen der Interessengemeinschaft brachte Klarheit in die bisher unterschiedliche rechtliche Einschätzung der Befahrbarkeit des Ems. Nunmehr ist unstrittig, dass die Ems von der Eisenbahnbrücke Rheine-Osnabrück bis zur Landesgrenze und darüber hinaus bis nach Lingen/Gleesen eine Bundeswasserstraße darstellt und damit eine Schiffbarkeit gegeben ist.

 

Für den Bereich der Ems südlich der Bahnlinie Rheine–Osnabrück (Richtung Emsdetten) handelt es sich nicht um eine Wasserstraße. Hier gilt das grundsätzliche Fahrverbot des Landschaftsplanes. Eine Ausnahme von diesem Verbot lässt der Landschaftsplan für das Befahren der Ems mit dem „Rheiner Fahrgastschiff“ offen.

 

3.2 Baurechtliche Rahmenbedingungen

Die Planungen für die genannten Anlegestellen wurden im Januar in einem Behördentermin vorgestellt. Bedenken wurden in diesem Termin nicht erhoben.

 

Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der NSG-Verordnung „Emsaue„ führte zu folgendem Ergebnis: Der Landschaftsbeirat erteilte für die Anlegestelle nahe der Nepomukbrücke die Befreiung. Die bauliche Ausführung der Anlegestelle am Kloster Bentlage wurde am 6. Februar vor Ort vom Landschaftsbeirat bestimmt und in die im Bauausschuss vorgestellte Planung übernommen.

 

4. Technische Planung

Das Ing.-Büro Schmelzer wurde mit der Planung der Anlegestellen beauftragt. Zu den technischen Einzelheiten wird auf die Vorlage 49/06 und auf die Beratung des  Bauausschusses am 16. Februar 2006 verwiesen.

 

Die inzwischen vorgenommene Optimierung der im Bauausschuss genannten Schätzkosten in Höhe von 130.000 € führte zu einer Reduzierung der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

Die aktuelle Kostenkalkulation der Verwaltung und des Ingenieurbüros weist folgende Kosten aus:

 

        Ausführungsplanung, Vergabe, Statik:            15.000 €

        Anleger Kloster Bentlage

        (ohne Löschwasserentnahme)                        60.000 €

        Anleger Innenstadt                                         25.000 €

 

Der Bau der Anleger soll im Hinblick auf die in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft zur Erhaltung und Förderung des Wassertourismus auf der Ems geplanten Aktivitäten ab April/Mai 2006 möglichst sofort erfolgen.

 

5. Finanzierung                                                  

Haushaltsmittel für das Projekt stehen derzeit nicht zur Verfügung. Aufgrund der v.g. Dringlichkeit müssten die notwendigen Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Zur Gegenfinanzierung wird vorgeschlagen, den Ansatz für den Ausbau der Dutumer Straße zu reduzieren. Auf den Ausbau dieser Straße von der Wagnerstraße bis zur Beethovenstraße soll nach Beschlusslage im Bauausschuss verzichtet werden.