Betreff
Fortführung des Frauenförderplanes der Stadt Rheine für die Jahre 2007 - 2009
Vorlage
079/07
Aktenzeichen
FB 7 - ri
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage beigefügte Novellierung des Frauenförderplanes der Stadt Rheine für die Jahre 2007 – 2009.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat auf Grund des im November 1999 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) für das Land Nordrhein-Westfalen am 7. November 2000 erstmals den Frauenförderplan der Stadt Rheine beschlossen. Entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Laufzeit des Frauenförderplanes für 3 Jahre wurde im Dezember 2003 eine novellierte Fassung für die Laufzeit bis Ende 2006 beschlossen.

 

Daher ist jetzt ein neuer Frauenförderplan zu beschließen bzw. der bislang geltende fortzuführen.

 

Nachdem in der novellierten Fassung (Dezember 2003) der Gender-Mainstreaming-Ansatz in den Frauenförderplan eingearbeitet wurde, sind aus Sicht der Verwaltung für den aktuellen Beschluss im Wesentlichen nur redaktionelle Änderungen erforderlich. Dies sind insbesondere Begriffsänderungen auf Grund des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Hier mussten die Begriffe Lohn und Vergütung durch Entgelt ersetzt werden.

 

Die einzige inhaltliche Änderung betrifft das unter Punkt III. festgelegte Controlling:

Bislang musste der Bürgermeister/die Bürgermeisterin dem Rat der Stadt Rheine, einmal jährlich – jeweils in der letzten Ratssitzung des Jahres, über das Ergebnis des vorausgegangenen Kalenderjahres berichten. In der Vergangenheit erwies sich dieser Zeitpunkt, insbesondere wegen der Stichtage (Beschäftigtenzahlen etc.) als nicht sehr praktikabel. Daher wird vorgeschlagen, den Berichtszeitpunkt auf die erste Ratssitzung eines Jahres zu verlegen.

 

Alle Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Version des Frauenförderplanes grau hinterlegt.


Anlagen:

 

Frauenförderplan 2007 – 2009 der Stadt Rheine