Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Beantragung und Durchführung von
vorgezogenen Anmeldverfahren für die Euregio-Gesamtschule und die
Elsa-Brändström-Realschule zur Kenntnis.
Begründung:
An der
Euregio-Gesamtschule und der Elsa-Brändström-Realschule kommt es regelmäßig zu
Anmeldeüberhängen im Rahmen des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden
Schulen.
Für genau diese Fälle hat
der Gesetzgeber mit den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die
Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) in
Ziffer 1.1.2 zu § 1 eine Regelung geschaffen.
In Ziffer 1.1.2 der
Verwaltungsvorschriften zu $ 1 heißt es: „Ist zu erwarten, dass die Zahl der Anmeldungen
die Aufnahmekapazität einer oder mehrerer Schulen einer Schulform übersteigen
wird (Anmeldeüberhang), kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des
Schulträgers ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Schulen dieser Schulform
zulassen. ….Das vorgezogene Anmeldeverfahren ist in der ersten Woche des
Anmeldezeitraumes durchzuführen; die Schulleiterin oder Schulleiter entscheidet
sodann unter Beachtung von Nummer 1.2 über die Aufnahme und informiert die
Eltern bis zum Ende der zweiten Woche des Anmeldezeitraumes“
Die Anmeldergebnisse der
letzten 5 Jahre stellen sich an der Euregio-Gesamtschule und der
Elsa-Brändström-Realschule wie folgt dar:
SJ 2014/15 |
SJ 2015/16 |
SJ 2016/17 |
SJ 2017/18 |
SJ 2018/19 |
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Anmeldungen an der Euregio Gesamtschule |
229 (Überhang 84 SuS) |
172 (Überhang 27 SuS) |
211 (Überhang 66 SuS) |
193 (Überhang 48 SuS) |
167 (Überhang 22 SuS) |
Anmeldungen an der Elsa-Brändström Realschule |
98 (kein Überhang) |
128 (Überhang 12 SuS) |
152 (Überhang 36 SuS) |
131 (Überhang 15 SuS) |
124 (Überhang 8 SuS) |
In den kommenden Jahren ist ebenfalls mit
Anmeldeüberhängen zu rechnen. Durch ein vorgezogenes Anmeldeverfahren sind
Eltern ebenfalls frühzeitig angehalten, sich für eine Schule bzw. ein
Schulsystem (gegliedertes oder integriertes System) zu entscheiden. Darüber
hinaus werden ein ansonsten mögliches Taktieren bei dem Schulwahlverhalten und
ggf. damit in Folge verbundene Mehrfachablehnungen minimiert.
Des Weiteren kann durch vorgezogene Anmeldeverfahren
einer Stigmatisierung der an der Gesamtschule oder Realschule abgelehnten
Schülerinnen und Schüler entgegen gewirkt werden. Es ist für die letztlich
aufnehmenden Schulen nicht erkennbar, dass die Schülerinnen und Schüler zunächst
an einer der beiden Schulen angemeldet, dort aber abgelehnt wurden.
Die Verwaltung
beabsichtigt daher in den kommenden Jahren, bis zu einem Wegfall der Anmeldeüberhänge,
jeweils ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für beide Schulen zu beantragen und
durchzuführen.