Betreff
Vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Euregio Gesamtschule und die Elsa-Brändström-Realschule
Vorlage
205/18
Aktenzeichen
II.20-ang
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beantragung und Durchführung von vorgezogenen Anmeldverfahren für die Euregio-Gesamtschule und die Elsa-Brändström-Realschule zur Kenntnis.


Begründung:

 

An der Euregio-Gesamtschule und der Elsa-Brändström-Realschule kommt es regelmäßig zu Anmeldeüberhängen im Rahmen des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden Schulen.

Für genau diese Fälle hat der Gesetzgeber mit den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) in Ziffer 1.1.2 zu § 1 eine Regelung geschaffen.

 

In Ziffer 1.1.2 der Verwaltungsvorschriften zu $ 1 heißt es: „Ist zu erwarten, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer oder mehrerer Schulen einer Schulform übersteigen wird (Anmeldeüberhang), kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des Schulträgers ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Schulen dieser Schulform zulassen. ….Das vorgezogene Anmeldeverfahren ist in der ersten Woche des Anmeldezeitraumes durchzuführen; die Schulleiterin oder Schulleiter entscheidet sodann unter Beachtung von Nummer 1.2 über die Aufnahme und informiert die Eltern bis zum Ende der zweiten Woche des Anmeldezeitraumes“

 

Die Anmeldergebnisse der letzten 5 Jahre stellen sich an der Euregio-Gesamtschule und der Elsa-Brändström-Realschule wie folgt dar:

 

SJ 2014/15

SJ 2015/16

SJ 2016/17

SJ 2017/18

SJ 2018/19

Anmeldungen an der Euregio Gesamtschule

229

(Überhang 84 SuS)

172

(Überhang 27 SuS)

211

(Überhang 66 SuS)

193

(Überhang 48 SuS)

167

(Überhang 22 SuS)

Anmeldungen an der Elsa-Brändström Realschule

98

(kein Überhang)

128

(Überhang 12 SuS)

152

(Überhang 36 SuS)

131

(Überhang 15 SuS)

124

(Überhang 8 SuS)

 

In den kommenden Jahren ist ebenfalls mit Anmeldeüberhängen zu rechnen. Durch ein vorgezogenes Anmeldeverfahren sind Eltern ebenfalls frühzeitig angehalten, sich für eine Schule bzw. ein Schulsystem (gegliedertes oder integriertes System) zu entscheiden. Darüber hinaus werden ein ansonsten mögliches Taktieren bei dem Schulwahlverhalten und ggf. damit in Folge verbundene Mehrfachablehnungen minimiert.

Des Weiteren kann durch vorgezogene Anmeldeverfahren einer Stigmatisierung der an der Gesamtschule oder Realschule abgelehnten Schülerinnen und Schüler entgegen gewirkt werden. Es ist für die letztlich aufnehmenden Schulen nicht erkennbar, dass die Schülerinnen und Schüler zunächst an einer der beiden Schulen angemeldet, dort aber abgelehnt wurden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher in den kommenden Jahren, bis zu einem Wegfall der Anmeldeüberhänge, jeweils ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für beide Schulen zu beantragen und durchzuführen.