Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine fasst nachfolgende
Beschlüsse:
1.
a)
Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am
Freibad das Desinfektionsverfahren Chlorgas im Hallenbadneubau, für das
Soleaußenbecken und im Freibad anwenden.
oder
b) Die
Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad das
Desinfektionsverfahren Rohrzellenelektrolyse im Hallenbadneubau und für das
Soleaußenbecken anwenden.
2.
a) Die Rheiner Bäder GmbH soll
im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad einen Wasserrutschenturm mit 1
Wasserrutsche bauen.
oder
b) Die Rheiner Bäder GmbH soll
im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad einen Wasserrutschenturm mit 2
Wasserrutschen bauen.
oder
c) Die Rheiner Bäder GmbH soll im
Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad keinen Wasserrutschenturm bauen.
3.
a) Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am
Freibad einen Versammlungsraum bauen.
oder
b)
Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am
Freibad keinen Versammlungsraum bauen.
4.
a) Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am
Freibad die Außengestaltung vollständig neu planen und umbauen.
oder
b) Die
Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad die Außengestaltung
nicht vollständig neu planen und umbauen.
5.
a) Die Rheiner Bäder GmbH soll
im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad
der RB Biogas weiterhin erlauben, das BHKW am derzeitigen Standort weiter zu
betreiben. Die Stadt Rheine/die TBR AöR wird der RBG ein für die Erfüllung der
Stellplatzpflichten notwendiges Grundstück am Standort Freibad veräußern.
oder
b)
Die Rheiner Bäder GmbH soll im Zuge des Neubaus des Hallenbades am Freibad
der RB Biogas nicht weiter erlauben, das BHKW am derzeitigen Standort weiter zu
betreiben. Die Stadt Rheine/die TBR AöR wird der RB Biogas ein Grundstück als
Stellplatzfläche für das BHKW zur Verfügung stellen.
Begründung:
Am 23.05.2017 hat sich der Rat der Stadt Rheine auf
Basis der als Anlage 1 der damaligen Ratsvorlage beigefügten Machbarkeitsstudie
der Fa. agn und der als Anlage 4 der damaligen Ratsvorlage beigefügten
Ergebnisplanung der RBG unter Abwägung verschiedener Varianten für die Variante
1b „Neubau Hallenbad am Freibad mit Aktivbecken in der Größe 10mx12,5m incl. Hubboden
und Weiterbetrieb Hallenbad Mesum bis 2030“ entschieden.
Die damalige Ergebnisplanung ging von folgenden
Prämissen aus:
§ Ausgangsbasis
Jahresabschluss 2016
§ Investitionsvolumen
13.921 T€
§ Inbetriebnahme Januar
2020
§ Abschreibung Gebäude über
30 Jahre
§ Abschreibung
Gebäudetechnik 10 Jahre
§ Kein Ansatz für
Pachtentgelt Aktivbecken
Diese Ergebnisplanung der RBG (siehe Anlage 1) mit
einem Investitionsvolumen von 13,921 Mio. € netto soll Ausgangspunkt der
weiteren Überlegungen sein und wird fortgeschrieben auf Grund der weiteren
Planungskonkretisierungen und Entscheidungen des Rates vom 08.05.2018 (Bau
eines Soleaußenbeckens).[1]
Am 08.05.2018 hat der Rat der Stadt Rheine folgende
Beschlüsse gefasst:
1.
Die Rheiner Bäder GmbH soll beim Neubau des Hallenbades am Freibad auf
die Errichtung einer PV-Dachanlage verzichten.
2.
Die Rheiner Bäder GmbH soll beim Neubau des Hallenbades am Freibad im
Außenbereich ein Solebecken errichten.
3.
Die Rheiner Bäder GmbH soll den Neubau des Hallenbades am Freibad nicht
als Passivhausbad errichten.
4.
Die Rheiner Bäder GmbH soll beim Neubau des Hallenbades am Freibad […]
ein Aktivbecken errichten und einen Hubboden in vollständiger Ausführung
einbauen.
Korrektur
1 zur Ergebnisplanung: Bau eines Soleaußenbeckens
Das Soleaußenbecken hat ein Investitionsvolumen
incl. Nebenkosten und Risikozuschlag von 698,50 T€ zur Folge. Dieses
Investitionsvolumen verteilt sich auf das Solebecken in Höhe von 280 T€ und auf
die Wassertechnik in Höhe von 419 T€.
Dies führt zu jährlichen Mehraufwendungen von
Afa Gebäude p.a.:
- 10 T€
Afa Gebäudetechnik p.a.: - 42 T€
Zusätzliche
Betriebsaufwendungen p.a. - 25 T€
Zusätzliche
Personalkosten p.a. (ca. 0,5 Stelle Aufsicht) - 23 T€
Zusätzlicher höherer
Gesamtaufwand p.a.: -
100 T€
(gegenüber
Ergebnisplanung gem. Anlage 1)
Mögliche zusätzliche Einnahmen durch das
Soleaußenbecken (zusätzliche Besucher) wurden nicht berücksichtigt. Ebenso
wurden Fremdkapitalzinsen nicht berücksichtigt, da die gesamten
Investitionskosten des Neubaubades durch eine zinslose Kapitalzuführung seitens
der Stadt Rheine finanziert werden sollen.
Korrektur
2 zur Ergebnisplanung: Bau eines Aktivbeckens
Die Mehraufwendungen für ein großes Aktivbecken
incl. Hubboden wurden in der Variante bereits berücksichtigt. Allerdings nicht
die Einnahmen. Nach der zusätzlich beauftragten Bedarfsanalyse für ein
zusätzliches Aktivbecken der Fa. Altenburg (siehe Anlage 2) kann von zusätzlichen
Erlösen von jährlich 158 T€ (Erlösprognose „normal“) ausgegangen werden.
Mehraufwendungen aufgrund von Planungsänderungen werden unter Korrektur 4
„weitere Planungsänderungen/Kostenveränderungen“ erfasst.
Zusätzliche jährliche Mehrerlöse: + 158
T€
(gegenüber Ergebnisplanung gem. Anlage 1)
Korrektur
3 zur Ergebnisplanung: höhere Aufwendungen für die Außengestaltung
Für die Neugestaltung der Außenanlagen liegt eine
Kostenschätzung (siehe Anlage 3) in Höhe von netto 830 T€ und eine
Vorentwurfsplanung vor, die im weiteren Verlauf der Sitzung noch von Herrn
Wiebold erläutert wird.
Die große Kostenüberschreitung von ehemals 250.000
€ netto auf jetzt 830.000 € netto ist im Wesentlichen auf eine deutliche
Vergrößerung der Bearbeitungsfläche zurückzuführen. In der Machbarkeitsstudie
wurde von einer Bearbeitungsfläche von
3.000 m² ausgegangen, während der Fachplaner Außenanlagen bei seiner
Vorentwurfsplanung von einer Bearbeitungsfläche von 9.800 m² ausgeht.
Die zusätzlich Mehrkosten von 580 T€ ergeben unter
Berücksichtigung der zusätzlichen Nebenkosten (27 %) und eines Risikobudgets
von 10 % somit Mehrkosten für die Außengestaltung von 810 T€ netto.
Hierzu werden aktuell vom Fachplaner für die
Außenanlagen Optimierungsvorschläge erarbeitet (siehe Punkt C4).
Gegenüber der Ergebnisplanung ergeben sich - ohne
Berücksichtigung von Optimierungsvorschlägen (Punkt C4) - somit
jährliche Mehraufwendungen für Afa von - 43 T€
(gegenüber Ergebnisplanung gem. Anlage 1)
Korrektur 4 zur
Ergebnisplanung: weitere Planungsänderungen/ Kosten-veränderungen
Die Gesamtprojektkosten wurden im Rahmen der
Machbarkeitsstudie vom Mai 2017 auf 13,92 Mio. € netto geschätzt. Die darin
enthaltenen reinen Baukosten (Baukonstruktion und Gebäudetechnik) sollten
demnach 9,54 Mio. € netto betragen. Die Mitte Mai 2018 im Zuge der Vorentwurfsplanung
(siehe Anlage 4) vorgelegte Kostenschätzung der Planer kommt bei den reinen
Baukosten auf 9,82 Mio. € netto, also auf ca. 3,0 % höhere Kosten. Vor dem Hintergrund,
dass die Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie 1 Jahr alt ist, kann eine Kostenerhöhung
von 3 % als plausibel angesehen werden (siehe Anlage 5).
Unter Berücksichtigung der immer auf die Baukosten
anzurechnenden Nebenkosten (27 %) und eines Risikobudgets von 10 %, ergeben
sich somit Mehrkosten von rd. 400 T€ netto bei den Gesamtprojektkosten. Dabei
muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass sich neben Baukostensteigerungen
durch die sehr gute Baukonjunktur, einige Mehrleistungen im Zuge der Vorentwurfsplanung
ergeben haben, die zu einer Vergrößerung der Bruttogrundfläche (BGF) von 4.770
m² auf 5.027 m² geführt hat. Ursache hierfür sind u.a. die zusätzlichen Duschen
im Bereich Aktivbecken, die Galerie im Obergeschoss und eine größere
Kellerfläche. All diese Elemente waren nicht Bestandteil des ursprünglichen
Raum- und Funktionsprogramms zur Machbarkeitsstudie.
Gegenüber der Ergebnisplanung gem. Anlage . ergeben
sich somit
jährliche Mehraufwendungen für Afa von - 14 T€.
(gegenüber Ergebnisplanung gem. Anlage 1)
Korrektur
5: Umbau Bestandsgebäude Freibad
Umbaukosten für das Bestandsgebäude Freibad in Höhe
von 74.320 € netto (inkl. NK und Risikobudget).
jährliche Mehraufwendungen für Afa von - 3 T€.
(gegenüber Ergebnisplanung gem. Anlage 1)
oder Einmalkosten bei Nichtaktivierung in Höhe von
74 T€
Fazit
Ausgangslage:
Damit ergeben sich Gesamtprojektkosten, die von 13,92 Mio. € netto auf 15,13 Mio. € netto
anwachsen. Zu der aktuellen Kostenschätzung müssen dann noch die Kosten für
Projektänderungen hinzugerechnet werden, über die der Bauherr schon entschieden
hat. Dazu gehört das Soleaußenbecken, dass mit zusätzlichen Baukosten von
500.000 € netto beziffert wird, die sich unter Berücksichtigung von Nebenkosten
und Risikobudget auf 698.500 € netto summieren. Ebenfalls hinzugerechnet werden
müssen die Umbaukosten für das Bestandsgebäude Freibad in Höhe von 74.320 €
netto (inkl. NK und Risikobudget).
Somit ergeben sich nach aktuellem Stand
Gesamtprojektkosten von 15,9 Mio. € netto, inkl. der freigegebenen zusätzlichen
Leistungen.
In
Summe ergeben sich durch die oben beschriebenen Korrekturen bzw.
Konkretisierungen der Machbarkeitsstudie gegenüber der als (siehe Anlage 1)
beigefügten Ergebnisplanung der RBG jährliche
Mehraufwendungen/Ergebnisverbesserungen von
Korrektur 1: - 100 T€
Korrektur 2: +
158 T€
Korrektur 3: - 43 T€
Korrektur 4: - 14 T€
Korrektur 5: - 3 T€
Gesamtkorrektur: - 2 T€
Die in der letzten Zeile der Anlage 1 angegebenen
prognostizierten Verluste der RBG bis 2030 erhöhen sich jährlich auf Grund der
obigen Korrekturen c. p. um 2 T€. Die möglichen zusätzlichen Einnahmen durch
das Soleaußenbecken (zusätzliche Besucher) wurden nicht berücksichtigt.
C. Weitere Festlegungen
Vor Eintritt in die Phase der Entwurfsplanung
sollen weitere Festlegungen vorgenommen werden, da Alternativplanungen in der
Phase der Vorentwurfsplanung noch im Leistungsumfang der planenden Architekten
und Ingenieure enthalten sind.
In der heutigen Sitzung des Rates sollen die im
Folgenden aufgeführten Fragen durch weitere Festlegungen beantwortet werden.
1.
Mit welchem Desinfektionsverfahren soll im Hallenbadneubau/Freibad
zukünftig gearbeitet werden?
2.
Soll ein Wasserrutschenturm errichtet werden und, wenn ja, mit wie
vielen Wasserrutschen?
3.
Soll ein Versammlungsraum für externe Besuchergruppen und Vereine
errichtet werden?
4.
Soll der Parkplatz im Rahmen der Außengestaltung vollständig neu
überplant werden und soll das BHKW der RB Biogas am Standort verbleiben?
Zur Beantwortung der Fragen stehen in der Sitzung
folgende Personen zur Verfügung:
Herr Scharlau (agn)
Herr Schaper (Planungsgruppe VA)
Herr Wiebold (Wiebold LandschaftsArchitektur)
Herr Nöring (RBG)
Herr Marschalk (RBG)
Herr Asemann (RBG)
Herr Dr. Schulte-de Groot (SWR/RBG)
Bei allen
vorgestellten Aufwandsvergleichen wurden die möglichen zusätzlichen Einnahmen
durch die Investitionsentscheidungen nicht berücksichtigt. Ebenso wurden
Fremdkapitalzinsen nicht berücksichtigt, da die gesamten Investitionskosten des
Neubaubades durch eine zinsfreie Kapitalzuführung seitens der Stadt Rheine
finanziert werden sollen.
Ad 1:
Desinfektionsverfahren
a.
Vergleich der Verfahren
Herr Schaper,
Geschäftsführer VA Planungsgruppe, wird den als Anlage 6 beigefügten Vortrag
halten.
b.
Aufwandsvergleich (siehe Anlage 7)
Die höheren
Investitionskosten durch die solefeste Ausführung des Gebäudes gem Anlage 5 von
500 T€ (30 Jahre ND) und der
Gebäudetechnik von 540 T€ (10 Jahre ND)
führen zu jährlichen
Mehraufwendungen von:
Afa Gebäude p.a. 17
T€
Afa Gebäudetechnik p.a. 54
T€
Höhere
Betriebsaufwendungen p.a. 11
T€ - 14 T€
Zusätzlicher höherer
Gesamtaufwand p.a. 82 T€ -
85 T€
c.
Presseartikel zur Anwendung von Chlor
(siehe Anlage 8)
Ad 2:
Wasserrutschenturm
a.
Architektonische Umsetzung
Herr Scharlau (agn)
stellt in einem Vortrag die architektonische Umsetzung eines Wasserrutschenturms
vor (siehe Anlage 9 und 10).
b.
Aufwandsvergleich
Der Bau eines
Wasserrutschenturms mit einer
Wasserrutsche führt zu höheren Investitionskosten von insgesamt 887 T€ und
damit zu folgenden jährlichen Mehraufwendungen:
Afa Gebäude p.a. -
24 T€
Afa Gebäudetechnik p.a. -
20 T€
Zusätzliche
Betriebsaufwendungen -
20 T€
Zusätzliche
Personalkosten p.a.(0,2 Stelle Kontrolle und Aufsicht) - 10 T€
Zusätzlicher Aufwand für
Reinigungsleistungen (0,28 Stelle) - 9 T€
Zusätzlicher höherer
Gesamtaufwand p.a. -
83 T€
Der Bau eines
Wasserrutschenturms mit zwei
Wasserrutschen führt zu höheren Investitionskosten von insgesamt 1.860 T€
und damit zu folgenden jährlichen Mehraufwendungen:
Afa Gebäude p.a. -
50 T€
Afa Gebäudetechnik p.a. -
31 T€
Zusätzliche
Betriebsaufwendungen -
38 T€
Zusätzliche
Personalkosten p.a.(0,25 Stelle Kontrolle und Aufsicht) - 12 T€
Zusätzlicher Aufwand für Reinigungsleistungen
(0,5 Stelle) - 16 T€
Zusätzlicher höherer
Gesamtaufwand p.a. -
147 T€
Sollte es durch den Wasserrutschenturm zu den
erwartbar höheren Besucherzahlen kommen, werden dadurch weitere
Personalaufwendungen ausgelöst. Hier wird unterstellt, dass diese höheren
Aufwendungen durch die zusätzlichen Einnahmen gedeckt werden, so dass ein
Ansatz hierfür unterbleibt.
Ad 3:
Versammlungsraum
a.
Architektonische Umsetzung
Herr Scharlau (agn)
stellt in einem Vortrag die architektonische Umsetzung eines Versammlungsraumes
im Eingangsbereich des Neubaus vor (siehe Anlage 11).
b.
Aufwandsvergleich
Der Bau eines
Versammlungsraumes führt zu zusätzlichen Investitionskosten in Höhe von 175 T€
und damit zu folgenden jährlichen Mehraufwendungen:
Afa Gebäude p.a. 4
T€
Afa Gebäudetechnik p.a. 7 T€
Höhere
Betriebsaufwendungen p.a.: Es wird davon ausgegangen, dass durch entsprechende
Nutzungsentgelte mindestens die Betriebsaufwendungen gedeckt werden, so dass
hier ein Ansatz unterbleibt.
Zusätzlicher höherer
Gesamtaufwand p.a. 11 T€
Ad 4:
Außengestaltung/Standort BHKW
Soll das Gebäude vollständig neu überplant und
umgebaut werden?
a.
Architektonische Umsetzung
Herr Wiebold
(Landschaftsarchitekten) stellt in einem Vortrag die gestalterische Planung der
Außenanlagen vor (siehe Anlage 12), und zwar in den Varianten „komplette Neuplanung“
und „weitgehender Erhalt der bestehenden Parkplatzes“.
b.
Aufwandsvergleich
Bei einem Verzicht auf
die vollständige Neuplanung und Umgestaltung der Außenanlagen incl. Parkplatz
führt zu folgenden geringeren Nettoherstellkosten gem. Anlage 13 von 164 T€.
Afa Minderaufwand p.a.
durch Verzicht auf vollständige Neuplanung: + 9 T€
Ad 5:
Standort BHKW der RB Biogas
Mit der Rheine Bioenergie GmbH & Co. KG (RB)
wurde 2010 ein Pachtvertrag über die kostenlose Bereitstellung einer Fläche des
Freibades zum Betrieb eines Biogas-betriebenen BHKW's abgeschlossen.
Als Standort wurde eine Fläche im Übergangsbereich
zwischen Parkplatz und Betriebshof vereinbart.
Der Vertrag endet am 31.12.2030.
Bei gravierenden
Nutzungsänderungen wie die Inanspruchnahme der Fläche für Zwecke des Freibades
kann die RBG von der RB die Verlegung des BHKW-Containers auf dem Grundstück
der RBG oder einem von ihr gestellten Grundstück in bis zu 200 m Entfernung vom
jetzigen Standort mit einer Frist von 6 Monaten verlangen.
Soll das BHKW der RB Biogas am Standort verbleiben,
können die notwendigen Stellplatznachweise (derzeitiger Planungsstand: 106) auf
dem Grundstück der RBG nicht mehr erbracht werden (derzeitiger Planungsstand:
102), so dass ein Grundstücksverkauf der Stadt Rheine bzw. der TBR AöR
notwendig wird, um die restlichen 4 Stellplatzpflichten erfüllen zu können. Der
Grundstückskaufpreis erhöht die Investitionskosten.
[1] Die Ergebnisplanung auf Basis der Ist-Ergebnisse 2016 sah für 2017 einen Verlust von 2.005 T€ vor. Der tatsächliche Verlust des Jahres 2017 liegt bei 2.023 T€. Die damalige Ergebnisplanung ist damit hinreichend genau und soll weiter als Grundlage der Entscheidung dienen.
Anlagen:
Anlagen:
1. Ergebnisplanung
der RBG
2. Bedarfsanalyse
für ein zusätzliches Aktivbecken der Fa. Altenburg
3. Kostenschätzung:
Neugestaltung der Außenanlagen
4. Vorentwurfsplanung
5. Übersicht
aktuelle Kostenverfolgung
6. Vortrag:
Hallenbad Rheine - Vergleich Desinfektionsverfahren
7. Aufwandsvergleich:
Vergleich der Chlorungsverfahren bezüglich der Kosten
8. Presseartikel
zur Anwendung von Chlor
9. Umsetzung
eines Wasserrutschenturms (Variante 1)
10. Umsetzung
eines Wasserrutschenturms (Variante 2)
11. Umsetzung
eines Versammlungsraumes im Eingangsbereich des Neubaus
12. Gestalterische
Planung der Außenanlagen
13. Aufwandsvergleich: Einsparpotential / Erhalt
der bisherigen Stellplatzfläche Reduzierung der Fahrradstellplatzfläche /
Fahrradständer um ca. 50 %