Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine
stimmt der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung – Stufe 2 der Stadt Rheine zu.
Begründung:
Im Jahr 2002 trat die
EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde.
Ziele der Richtlinie und der §§ 47a-f BImSchG sind ein gemeinsames Konzept zur
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche
Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern,
ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Bestehende
Lärmaktionspläne sind nach §47 Absatz 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen
für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt
ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Überprüfung der
aktualisierten Kartierung für das Stadtgebiet Rheine mit der vorhandenen
Lärmaktionsplanung – Stufe 2 ergab, dass eine umfängliche Überarbeitung des
bestehenden Aktionsplans nicht erforderlich ist.
Rechtliche Änderungen
seit Erstellung der Lärmaktionsplanung – Stufe 2 der Stadt Rheine haben sich
nicht ergeben.
Die Fortschreibung der
Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung erfolgt, wie gesetzlich vorgeschrieben,
alle fünf Jahre. Von der Europäischen Union wurden für die Erstellung der
jeweiligen Dokumente Stichtage eingeführt. Die Lärmkartierung war entsprechend
bis zum 30.Juni 2017 zu erstellen. Die nächste erfolgt dann zum Stichtag 30.
Juni 2022.
Den Kommunen wird
anschließend ein Zeitfenster von ca. 12 Monaten eingeräumt. Zum Stichtag 18.
Juli 2018 (18. Juli 2022,…) muss die Verwaltung eine Lärmaktionsplanung
erstellt bzw. fortgeschrieben und der jeweilige Stadtrat einen Beschluss
gefasst haben. Die fristgerechte Umsetzung ist an die Landesregierung zu
melden.
Die Fortschreibung der
Lärmaktionsplanung – Stufe 2 erfolgte in Abstimmung mit dem Landesbetrieb
Straßen NRW welcher als Baulastträger für die Umsetzung baulicher Maßnahmen verantwortlich
ist.
Kurzfassung:
Die Lärmkartierung der
Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Rheine aus dem Jahr 2017 zeigt eine erhöhte
Lärmbelastung auf folgenden Straßen:
Ø Bundesstraße 481 (B481)
Ø Bundesautobahn 30 (A30)
Ø Bundestraße 70 (B70)
Ø Landesstraße 593 (L593)
Ø Landesstraße 501 (L501)
Im Vergleich zur
Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 wurde die Osnabrücker Straße (L501) neu
aufgenommen.
Die Anzahl der, durch
Umgebungslärm, betroffener Einwohnerinnen und Einwohnern ist insgesamt
gestiegen. Waren in der Betrachtung 2013 noch 2.333 Personen (Tageswerte)
betroffen, so stieg diese Zahl auf 2.686 in 2018. Absolut sind in Rheine ca.
3,5% der Bevölkerung von Umgebungslärm an den kartierten Straßen betroffen. Die
Lärmbelastung in den Höchstpegeln sank hingegen um ca. 35%, sowohl Tags als
auch nachts.
Die in der
Lärmaktionsplanung – Stufe 2 getroffenen Empfehlungen zur Reduktion von Umgebungslärm
haben weiterhin Bestand. Einzelne Baumaßnahmen wurden vom Landesbetrieb Straßen
NRW bereits durchgeführt. Hier befinden sich die Technischen Betriebe Rheine
und Straßen.NRW in einem regelmäßigen Austausch.
Der Stadt Rheine obliegt
die Möglichkeit der Prüfung hinsichtlich von Temporeduktionen auf Teilabschnitten
der Hauptverkehrsstraßen, wie sie z.B. auf der Osnabrücker Straße (Tempo 30 an
der Schule) vorgenommen wurden.
Die nächste
Lärmkartierung findet im Jahr 2022 statt. Es soll geprüft werden, ob dann auch
Kreis- und Kommunalstraßen in die Betrachtung mit aufgenommen werden können.
Anlagen:
Anlage 1: Fortschreibung_LAP_Stadt_Rheine