Betreff
Fortschreibung Lärmaktionsplanung - Stufe 2 der Stadt Rheine
Vorlage
248/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung – Stufe 2 der Stadt Rheine zu.


Begründung:

 

Im Jahr 2002 trat die EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Ziele der Richtlinie und der §§ 47a-f BImSchG sind ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

Bestehende Lärmaktionspläne sind nach §47 Absatz 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Überprüfung der aktualisierten Kartierung für das Stadtgebiet Rheine mit der vorhandenen Lärmaktionsplanung – Stufe 2 ergab, dass eine umfängliche Überarbeitung des bestehenden Aktionsplans nicht erforderlich ist.

Rechtliche Änderungen seit Erstellung der Lärmaktionsplanung – Stufe 2 der Stadt Rheine haben sich nicht ergeben.

Die Fortschreibung der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung erfolgt, wie gesetzlich vorgeschrieben, alle fünf Jahre. Von der Europäischen Union wurden für die Erstellung der jeweiligen Dokumente Stichtage eingeführt. Die Lärmkartierung war entsprechend bis zum 30.Juni 2017 zu erstellen. Die nächste erfolgt dann zum Stichtag 30. Juni 2022.

Den Kommunen wird anschließend ein Zeitfenster von ca. 12 Monaten eingeräumt. Zum Stichtag 18. Juli 2018 (18. Juli 2022,…) muss die Verwaltung eine Lärmaktionsplanung erstellt bzw. fortgeschrieben und der jeweilige Stadtrat einen Beschluss gefasst haben. Die fristgerechte Umsetzung ist an die Landesregierung zu melden.

 

Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung – Stufe 2 erfolgte in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW welcher als Baulastträger für die Umsetzung baulicher Maßnahmen verantwortlich ist.

 

Kurzfassung:

Die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Rheine aus dem Jahr 2017 zeigt eine erhöhte Lärmbelastung auf folgenden Straßen:

Ø  Bundesstraße 481 (B481)

Ø  Bundesautobahn 30 (A30)

Ø  Bundestraße 70 (B70)

Ø  Landesstraße 593 (L593)

Ø  Landesstraße 501 (L501)

Im Vergleich zur Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 wurde die Osnabrücker Straße (L501) neu aufgenommen.

Die Anzahl der, durch Umgebungslärm, betroffener Einwohnerinnen und Einwohnern ist insgesamt gestiegen. Waren in der Betrachtung 2013 noch 2.333 Personen (Tageswerte) betroffen, so stieg diese Zahl auf 2.686 in 2018. Absolut sind in Rheine ca. 3,5% der Bevölkerung von Umgebungslärm an den kartierten Straßen betroffen. Die Lärmbelastung in den Höchstpegeln sank hingegen um ca. 35%, sowohl Tags als auch nachts.

Die in der Lärmaktionsplanung – Stufe 2 getroffenen Empfehlungen zur Reduktion von Umgebungslärm haben weiterhin Bestand. Einzelne Baumaßnahmen wurden vom Landesbetrieb Straßen NRW bereits durchgeführt. Hier befinden sich die Technischen Betriebe Rheine und Straßen.NRW in einem regelmäßigen Austausch.

Der Stadt Rheine obliegt die Möglichkeit der Prüfung hinsichtlich von Temporeduktionen auf Teilabschnitten der Hauptverkehrsstraßen, wie sie z.B. auf der Osnabrücker Straße (Tempo 30 an der Schule) vorgenommen wurden.

Die nächste Lärmkartierung findet im Jahr 2022 statt. Es soll geprüft werden, ob dann auch Kreis- und Kommunalstraßen in die Betrachtung mit aufgenommen werden können.


Anlagen:

 

Anlage 1: Fortschreibung_LAP_Stadt_Rheine