Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.
Begründung:
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU haben mit Datum vom 04.12.2017 einen
Antrag (siehe Anlage 1) mit dem Ziel der Veräußerung von städt. Kleinflächen in
den Rat der Stadt Rheine eingebracht.
Die
Problematik der Bewirtschaftung und des Verkaufs von selbständig nicht
bebaubaren Grundstücksflächen ist vielschichtig und wird seit Jahrzehnten als
Daueraufgabe im Fachbereich 4, Grundstücksmanagement, bearbeitet. Am 18. Juni
1998 hat sich der Ausschuss „Wirtschaft, Wohnen und Liegenschaften (AWWL) eingehend mit dem Thema befasst und
den nachstehenden Beschluss gefasst:
- Der
Ausschuss für Wirtschaft, Wohnen und Liegenschaften stimmt zu, dass die
Stadt nicht selbständig bebaubare Flächen, die für Zwecke der Stadt Rheine
nicht benötigt werden, weiterhin und zur Vermeidung von Folgekosten wertgemindert
veräußert.
- Die
bisherige Verfahrensweise – pauschalierte Handhabung mit der max. Reduzierungsmöglichkeit
bis zu 50 v. H. des Verkehrswertes – wird geändert:
Selbständige nicht bebaubare und nicht benötigte Grundstücksflächen können unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessenlage, der Durchsetzungsfähigkeit, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und der sonstigen wertbeeinflussenden Faktoren (z. B. Anpassungsarbeiten, zukünftige Verwendbarkeit) zu einem wertgeminderten Preis veräußert werden, der jedoch den Wertansatz von 10 v. H. des Verkehrswertes nicht unterschreiten darf.
- Auf
eine Zuzahlungsregelung bei einem Weiterverkauf wird verzichtet, sofern
der Verkaufswunsch von der Stadt Rheine ausgeht.
- Soweit
der Ankaufswunsch von dem Anlieger ausgeht, ist eine vertragliche
Zuzahlungsregelung bei einem Weiterverkauf des Erwerbers innerhalb von
3 Jahren nach Vertragsabschluss zu
vereinbaren. Die Zuzahlungsregelung beläuft sich auf den Differenzbetrag
zwischen dem bezahlten Kaufpreis und dem Verkehrswert im Zeitpunkt des
Weiterverkaufs. Sollte der Kaufwillige hiermit nicht einverstanden sein,
ist eine Einzelfallentscheidung des Ausschusses für Wirtschaft, Wohnen und
Liegenschaften einzuholen.
Die Verwaltung soll nach
einiger Zeit der angewandten Praxis über die Ergebnisse und Erfahrungen im
Ausschuss berichten.
Über
die abgeschlossenen Grundstückskaufverträge wurde dann auch in den folgenden
AWWL-Sitzungen berichtet. In den letzten Jahren wurde über das Thema allerdings
nicht mehr in politischen Gremien berichtet, obwohl die Thematik nach wie vor
aktuell ist und der Verkauf von Kleinflächen eine stets mit zu erledigende
Aufgabe im Grundstücksmanagement ist. Bevor eine Fläche zum Verkauf angeboten wird,
sind verwaltungsseitig sorgfältige Prüfungen und Abfragen bei Versorgungsträgern
und möglichen Rechteinhabern erforderlich. Die tatsächlichen Kauffälle werden
allerdings seltener, da trotz des günstigen Kaufangebots die Vertragskosten und
Vertragsnebenkosten einschl. der Vermessungskosten den regulären
Grundstückswert häufig um ein vielfaches übersteigen und somit ein Interesse am
Kauf nur selten vorhanden ist. Neben den Notar- und Grundbuchgebühren wird
regelmäßig auch eine vorherige Grundstücksvermessung der Kauffläche
erforderlich. Zusätzlich wird eine Grunderwerbsteuer fällig.
Jeder
konkrete Einzelfall wird auf Nachfrage von Interessenten und anderen
Fachstellen auf die Möglichkeit des Verkaufs untersucht. Erkennbare Restflächen werden ebenso unter
dem Aspekt des Verkaufs geprüft, wenn im
benachbarten Umfeld Handlungsbedarf besteht.
In
2017/2018 wurden 5 Kauffälle mit insgesamt 145 m² abschließend bearbeitet. Eine
Vielzahl von Fällen wurde zwar umfänglich vorbereitet, zum Abschluss eines
Kaufvertrages kam es jedoch aus verschiedenen Gründen nicht.
Eine
flächendeckende Überprüfung aller kleineren städtischen Flächen scheint wenig
sinnvoll, da hierfür ein hoher Verwaltungsaufwand (mehrere Fachabteilungen und
andere Dienstleister) erforderlich würde. Aus Sicht der Verwaltung ist dies nicht
zu rechtfertigen, da aus den vg. Gründen zu erwarten wäre, dass nur vereinzelt
abschließende Kaufverträge zu realisieren sind.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der
Fraktionen