Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der in der Vorlage dargestellten Überlegungen und den Anregungen und Hinweisen dieser Ausschusssitzung die Sportförderrichtlinien im Detail zu formulieren.

 

 

 


Begründung:

 

Anlass

Der 2016 verabschiedete Sportentwicklungsplan beinhaltete die folgende Empfehlung:

 

Die Sportförderrichtlinien sollen auf Grundlage der Sportentwicklungsplanung überarbeitet und dabei u.a. vereinfacht werden. Zudem ist zu prüfen, ob innerhalb der derzeit verfügbaren Mittel es zu einer Neugewichtung der Sportfördertatbestände kommen kann, welche Tatbestände ggf. reduziert oder gestrichen werden und welche Tatbestände aufgewertet oder neu aufgenommen werden sollen. Hierzu soll die Sportverwaltung zunächst einen Vorschlag für neue Sportförderrichtlinien erarbeiten und die dann mit der Sportpolitik und dem Stadtsportverband diskutieren.

 

Vorgehensweise

In den vergangenen Monaten wurde eine Einzelanalyse aller Fördertatbestände der städtischen Sportförderrichtlinien vorgenommen, indem statistische Daten der vergangenen fünf Jahre sowie Informationen zu vergangenen Entwicklungen und Beschlusslagen zusammengetragen und aufgearbeitet wurden.

Ergebnisse dieser Analyse sowie erste Optimierungsüberlegungen der Verwaltung wurden am 12. April 2018 in einem Beteiligungsworkshop mit Vertretern der Sportvereine und der Politik diskutiert. Zusammen mit den Anregungen und Hinweise der Teilnehmer(innen) des Workshops (siehe dazu auch die als Anlage beigefügte Unterlagen) mündeten die Erkenntnisse in die nachfolgenden dargestellten Ansätze zur Optimierung der Sportförderrichtlinien.

 

Optimierungsüberlegungen

Vorbemerkungen

 

Der Sportverein ist auch zukünftig als der wichtigste Akteur im lokalen Handlungsfeld „Sport und Bewegung“ zu sehen.

Die Stadt Rheine kann besonders stolz darauf sein, mit welcher Energie – basierend auf einem hohen Anteil von freiwilligem, ehrenamtlichen Engagement – die Vereine mit vereinseigenen Anlagen ihre Flächen und Gebäude pflegen und Instand halten.

Die jetzt vorgeschlagene zukünftige vertragliche Absicherung eines Großteils der zur Verfügung stehenden Transferaufwendungen soll einen Beitrag zur Entbürokratisierung bei den Sportvereinen leisten. Die Stadt Rheine würde damit ein beispielgebendes Neuland betreten. 

 

Ziele zur Optimierung der Richtlinien

-               Sicherstellung einer ausgewogenen und angemessenen Förderung der Vereine

-               Monetäre Stärkung der Breite der Vereinslandschaft

-               Verlässlichkeit durch vertragliche Absicherung.

-               Anregung zu einer aktiven Jugendförderung in den Vereinen

-               Administrative Entlastung der Vereine und der Verwaltung.

-               Anpassung an die Empfehlungen der Sportentwicklungsplanung

-               Budgetneutrale Umsetzung

 

Zuwendungsgrundvoraussetzungen

Zu den Grundvoraussetzungen wird kein Änderungsbedarf gesehen:

 

-        Sportverein   |   nachrangige Förderung zu Fördermittel Dritter

-        Eintrag Vereinsregister   |   Mitglied einer Gliederung des DOSB

-        Erhebung eines angemessener Mindestmitgliederbeitrages

-        Mitgliedschaft im Stadtsportverband

-        Überwiegende Aktivitäten im Gebiet der Stadt Rheine

-        Mitglieder sind überwiegend Einwohner(innen) der Stadt Rheine

-        Keine Förderung von Berufssportler(innen)

 

Jugendquote

 

Die Einbeziehung der Jugendquote (Anteil der bis 18-jährigen an unter 60-jährigen Vereinsmitglieder) zur Ermittlung von Förderhöhen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Eine Veränderung der Quotenhöhe ist auch aufgrund der vorgenommenen Detailanalysen nicht notwendig.

 

Struktur der zukünftigen Fördertatbestände

Neu:            -    Projekte

                    -    pauschale Grundförderung

Weiterhin:   -    Investition (Sanierung, Instandsetzung, Neubau)

                    -    Betriebs- u. Sportanlagenzuschuss

Wegfall:      pauschale Jugendförderung, Anschaffungen von Sport- bzw. technischen Geräten, Wiederkehrende Veranstaltungen, Jubiläen, Leistungssport (Fahrtkosten, …)

 

Fördertatbestände

Im Detail

Pauschale Grundförderung

-      Die Ablösung der pauschalen Jugendförderung durch eine pauschale Grundförderung würde sich für die Vereine finanziell und administrative vorteilhaft gestalten.

-      In der pauschalen Grundförderung sollen die o.g. wegzufallenden Tatbestände aufgehen.

-      An der Grundförderung sollen Vereine mit mindestens 50 Mitgliedern und einer Jugendquote von mindestens 20% partizipieren.

-      Der Grundförderbetrag soll für jeden Verein  individuell je Mitglied aufgrund der Durchschnittszuwendungen der letzten fünf Jahre – zzgl. eines Aufschlages – festgelegt werden. Er soll jährlich mit der beim Landessportbund gemeldeten Mitgliederzahl multipliziert werden.

-      Vertragliche Vereinbarung für die nächsten fünf Jahre.

    

Investitionen (Sanierung, Neubau)

-      Zukünftig sollen unter diesem Tatbestand nur noch Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Sportanlagen gefasst werden (Anschaffungen von Sport- und technische Geräten wären zukünftig über die Grundförderung abgedeckt).

-      Reduzierung der Fördersätze zu Sanierungsmaßnahmen: Basisförderung (Jugendquote unter 20%) von 50% auf 40%  |  Maximalförderung (Jugendquote mind. 40%) von 70% auf 60%.

-      Beibehaltung der Fördersätze für Neubaumaßnahmen: Basisförderung = 15%  |  Maximalförderung = 30%.

-      Förderung erst ab einer Maßnahmengesamtsumme von 2.500 €

-      Höchstzuwendungsbetrag je Maßnahme: 100.000 €

-      Für Sportanlagen, bei denen der Verein mit dem Nutzungsschwerpunkt im unternehmerischen Wettbewerb mit branchengleichen, „gewinnorientierten“ Betrieben als Akteur auftritt, sollten zukünftig keine Investitionsförderungen gewährt werden (z.B. Fitnessstudios, Tennishallenvermietung, …).

-      Übergangregelung für Anträge in 2018 (Bestandsschutz)

 

Betriebskosten- und Sportanlagenpauschale

-      Vereine mit eigener Betriebsstätte

-      Pauschale Auszahlung eines Durchschnittsbetrages der letzten fünf Jahre, jeweils vertraglich vereinbart für die nächsten fünf Jahre.

-      Jährliche Auszahlung nach Abgabe einer „einfachen“ Erklärung (keine wesentlichen Nutzungsänderungen).

-       Überprüfung des Pauschalsatzes nach 5 Jahren.

 

Projekte

-      Steuerung durch finanzielle Anreize.

-      z.B.: vereinsoffene Angebote, Kooperations- und Fusionsaktivitäten, Netzwerkaktivitäten, besondere öffentliche Sport- und Bewegungsprojekte (auch außerhalb des Vereinssports), Gesundheit, Integration, …

 

Nutzungsentgelte

-      Beibehaltung der Nutzungsentgelte als Steuerungsinstrument für das Belegungsmanagement städtischer Sportanlagen.

-      Beibehaltung des Teilrückflusses der Nutzungsentgelte der Rheiner Sportvereine an die Sportvereine mit eigener Betriebsstätte zur Deckung der maximalen Betriebskostenpauschale (bis zu 25%).   

-      Keine Auszahlung der darüber hinaus gehenden sogenannten Resterträge, da sie bereits im der pauschalen Grundförderung eingerechnet sind.  

 

Budgetgestaltung

-      Die Budgets sind den geplanten Veränderungen sowie auch dem tatsächlichen Istzustand  anzupassen.

-      Als Anlage ist der Entwurf für den kommenden Haushalt beigefügt.

 

 

Weiteres Vorgehen

                                                  September ´18:          Abstimmung mit den sportpolitischen Sprechern der  Fraktionen (falls notwendig)

             Oktober ´18:          2. Beteiligungsworkshop mit Vereinen und Politik

28. November 2018:         Verabschiedung im Sportausschuss

  4. Dezember 2018:          Verabschiedung im Rat

                                                  1. Januar 2019:          Inkrafttreten mit Übergangsregelung für Investitionsanträge aus 2018


Anlagen:

 

Anlage 1:         Impulspräsentation zum Beteiligungsworkshop am 12. April 2018

Anlage 2:         Ergebnisse Beteiligungsworkshop 12.4.2018

Anlage 3:        Modellrechnung pauschaler Zuwendungen (Grundförderung, Betriebskosten, Sportanlagen)

Anlage 4:         Entwurf einer zukünftigen Budgetplanung im Produkt Sportförderung