Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der in der Vorlage dargestellten
Überlegungen und den Anregungen und Hinweisen dieser Ausschusssitzung die
Sportförderrichtlinien im Detail zu formulieren.
Begründung:
Anlass
Der
2016 verabschiedete Sportentwicklungsplan beinhaltete die folgende Empfehlung:
Die Sportförderrichtlinien
sollen auf Grundlage der Sportentwicklungsplanung überarbeitet und dabei u.a.
vereinfacht werden. Zudem ist zu prüfen, ob innerhalb der derzeit verfügbaren
Mittel es zu einer Neugewichtung der Sportfördertatbestände kommen kann, welche
Tatbestände ggf. reduziert oder gestrichen werden und welche Tatbestände
aufgewertet oder neu aufgenommen werden sollen. Hierzu soll die Sportverwaltung
zunächst einen Vorschlag für neue Sportförderrichtlinien erarbeiten und die
dann mit der Sportpolitik und dem Stadtsportverband diskutieren.
Vorgehensweise
In den vergangenen Monaten wurde eine Einzelanalyse
aller Fördertatbestände der städtischen Sportförderrichtlinien vorgenommen,
indem statistische Daten der vergangenen fünf Jahre sowie Informationen zu
vergangenen Entwicklungen und Beschlusslagen zusammengetragen und aufgearbeitet
wurden.
Ergebnisse
dieser Analyse sowie erste Optimierungsüberlegungen der Verwaltung wurden am
12. April 2018 in einem Beteiligungsworkshop mit Vertretern der Sportvereine
und der Politik diskutiert. Zusammen mit den Anregungen und Hinweise der
Teilnehmer(innen) des Workshops (siehe dazu auch die als Anlage beigefügte
Unterlagen) mündeten die Erkenntnisse in die nachfolgenden dargestellten
Ansätze zur Optimierung der Sportförderrichtlinien.
Optimierungsüberlegungen
Vorbemerkungen |
Der Sportverein ist auch zukünftig als der
wichtigste Akteur im lokalen Handlungsfeld „Sport und Bewegung“ zu sehen. Die Stadt Rheine kann besonders stolz darauf sein,
mit welcher Energie – basierend auf einem hohen Anteil von freiwilligem,
ehrenamtlichen Engagement – die Vereine mit vereinseigenen Anlagen ihre
Flächen und Gebäude pflegen und Instand halten. Die jetzt vorgeschlagene zukünftige vertragliche
Absicherung eines Großteils der zur Verfügung stehenden Transferaufwendungen
soll einen Beitrag zur Entbürokratisierung bei den Sportvereinen leisten. Die
Stadt Rheine würde damit ein beispielgebendes Neuland betreten. |
Ziele zur Optimierung der
Richtlinien |
-
Sicherstellung
einer ausgewogenen und angemessenen Förderung der Vereine -
Monetäre
Stärkung der Breite der Vereinslandschaft -
Verlässlichkeit
durch vertragliche Absicherung. -
Anregung zu
einer aktiven Jugendförderung in den Vereinen -
Administrative
Entlastung der Vereine und der Verwaltung. -
Anpassung an
die Empfehlungen der Sportentwicklungsplanung -
Budgetneutrale
Umsetzung |
Zuwendungsgrundvoraussetzungen |
Zu den Grundvoraussetzungen wird kein
Änderungsbedarf gesehen: -
Sportverein | nachrangige Förderung zu Fördermittel
Dritter -
Eintrag Vereinsregister
| Mitglied einer Gliederung
des DOSB -
Erhebung eines angemessener Mindestmitgliederbeitrages -
Mitgliedschaft im Stadtsportverband -
Überwiegende Aktivitäten im Gebiet der Stadt Rheine -
Mitglieder sind überwiegend Einwohner(innen) der Stadt Rheine -
Keine Förderung von Berufssportler(innen) |
Jugendquote |
Die
Einbeziehung der Jugendquote (Anteil der bis 18-jährigen an unter 60-jährigen
Vereinsmitglieder) zur Ermittlung von Förderhöhen hat sich in den vergangenen
Jahren bewährt. Eine Veränderung der Quotenhöhe ist auch aufgrund der
vorgenommenen Detailanalysen nicht notwendig. |
Struktur der zukünftigen
Fördertatbestände |
Neu: - Projekte - pauschale Grundförderung Weiterhin: - Investition (Sanierung, Instandsetzung,
Neubau) - Betriebs- u. Sportanlagenzuschuss Wegfall: pauschale Jugendförderung, Anschaffungen von Sport- bzw.
technischen Geräten, Wiederkehrende Veranstaltungen, Jubiläen, Leistungssport
(Fahrtkosten, …) |
Fördertatbestände Im Detail |
Pauschale Grundförderung -
Die Ablösung
der pauschalen Jugendförderung durch eine pauschale Grundförderung würde sich
für die Vereine finanziell und administrative vorteilhaft gestalten. -
In der
pauschalen Grundförderung sollen die o.g. wegzufallenden Tatbestände
aufgehen. -
An der
Grundförderung sollen Vereine mit mindestens 50 Mitgliedern und einer
Jugendquote von mindestens 20% partizipieren. -
Der
Grundförderbetrag soll für jeden Verein
individuell je Mitglied aufgrund der Durchschnittszuwendungen der
letzten fünf Jahre – zzgl. eines Aufschlages – festgelegt werden. Er soll
jährlich mit der beim Landessportbund gemeldeten Mitgliederzahl multipliziert
werden. -
Vertragliche
Vereinbarung für die nächsten fünf Jahre. Investitionen (Sanierung, Neubau) -
Zukünftig
sollen unter diesem Tatbestand nur noch Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von
Sportanlagen gefasst werden (Anschaffungen von Sport- und technische Geräten wären
zukünftig über die Grundförderung abgedeckt). -
Reduzierung
der Fördersätze zu Sanierungsmaßnahmen: Basisförderung (Jugendquote
unter 20%) von 50% auf 40% |
Maximalförderung (Jugendquote mind. 40%) von 70% auf 60%. -
Beibehaltung
der Fördersätze für Neubaumaßnahmen: Basisförderung = 15% |
Maximalförderung = 30%. -
Förderung
erst ab einer Maßnahmengesamtsumme von 2.500 € -
Höchstzuwendungsbetrag
je Maßnahme: 100.000 € -
Für
Sportanlagen, bei denen der Verein mit dem Nutzungsschwerpunkt im
unternehmerischen Wettbewerb mit branchengleichen, „gewinnorientierten“ Betrieben
als Akteur auftritt, sollten zukünftig keine Investitionsförderungen gewährt
werden (z.B. Fitnessstudios, Tennishallenvermietung, …). -
Übergangregelung
für Anträge in 2018 (Bestandsschutz) Betriebskosten- und Sportanlagenpauschale -
Vereine mit
eigener Betriebsstätte -
Pauschale
Auszahlung eines Durchschnittsbetrages der letzten fünf Jahre, jeweils
vertraglich vereinbart für die nächsten fünf Jahre. -
Jährliche
Auszahlung nach Abgabe einer „einfachen“ Erklärung (keine wesentlichen Nutzungsänderungen). - Überprüfung des Pauschalsatzes nach 5 Jahren. Projekte -
Steuerung
durch finanzielle Anreize. -
z.B.:
vereinsoffene Angebote, Kooperations- und Fusionsaktivitäten,
Netzwerkaktivitäten, besondere öffentliche Sport- und Bewegungsprojekte (auch
außerhalb des Vereinssports), Gesundheit, Integration, … |
Nutzungsentgelte |
-
Beibehaltung
der Nutzungsentgelte als Steuerungsinstrument für das Belegungsmanagement
städtischer Sportanlagen. -
Beibehaltung
des Teilrückflusses der Nutzungsentgelte der Rheiner Sportvereine an die
Sportvereine mit eigener Betriebsstätte zur Deckung der maximalen
Betriebskostenpauschale (bis zu 25%).
-
Keine
Auszahlung der darüber hinaus gehenden sogenannten Resterträge, da sie
bereits im der pauschalen Grundförderung eingerechnet sind. |
Budgetgestaltung |
-
Die Budgets
sind den geplanten Veränderungen sowie auch dem tatsächlichen Istzustand anzupassen. -
Als Anlage
ist der Entwurf für den kommenden Haushalt beigefügt. |
Weiteres
Vorgehen
September
´18: Abstimmung mit den
sportpolitischen Sprechern der Fraktionen (falls notwendig)
Oktober
´18: 2. Beteiligungsworkshop mit
Vereinen und Politik
28. November
2018: Verabschiedung im
Sportausschuss
4. Dezember
2018: Verabschiedung im Rat
1.
Januar 2019: Inkrafttreten mit
Übergangsregelung für Investitionsanträge aus 2018
Anlagen:
Anlage 1: Impulspräsentation zum
Beteiligungsworkshop am 12. April 2018
Anlage 2: Ergebnisse Beteiligungsworkshop
12.4.2018
Anlage 3: Modellrechnung
pauschaler Zuwendungen (Grundförderung, Betriebskosten, Sportanlagen)
Anlage 4: Entwurf einer
zukünftigen Budgetplanung im Produkt Sportförderung