1. Nutzungs- und Betriebskonzept
2. Förderantrag für den 2. Bauabschnitt
3. Umsetzung 3. Bauabschnitt
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt den Entwurf des Nutzungs-
und Betriebskonzeptes zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, für den 2.
Bauabschnitt einen Förderantrag nach dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt
Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ zu stellen und nach Vorliegen
des positiven Förderbescheides die erforderlichen Mittel in den
Haushaltsplan 2019 einzustellen.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass die Beauftragung
der weiteren Leistungsphasen (5-9 HOAI) für den Bauabschnitt 2 auf
Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen soll, wenn die Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
NRW 2018“ erfolgt ist.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, für den
3. Bauabschnitt einen Förderantrag zu stellen und bei Bewilligung die
erforderlichen Mittel im
Haushaltsplan bereitzustellen.
Begründung:
1.
Vorbemerkung
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hatte
sich in seiner Sitzung am 7.03.2018 mit dem Sonderprojekt „Begegnungszentrum
Dorenkamp“ beschäftigt (s. Vorlage 094/18) und folgendes beschlossen:
1.
Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die Realisierung des
„Begegnungszentrums Dorenkamp“ .
2.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (5-9 HOAI) für den 1. Bauabschnitt
auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung.
3.
Die Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes in der Variante 3 sowie die
Entwicklung eines Nutzungs- und Betriebskonzeptes.
2.
Betriebs- und Nutzungskonzept
In
der Sitzung des Sozialausschusses am 1.03.2018 stimmte der Sozialausschuss dem
Finanzierungsmodell in der Variante 3 zu (s. Vorlage 068/18) und erteilte der
Verwaltung den Auftrag, dieses Modell umzusetzen. Des Weiteren wurde die
Verwaltung beauftragt, ein Finanzierungs-, Betriebs- und Nutzungskonzept für
das Begegnungszentrum Dorenkamp zu erarbeiten.
Der
Fachbereich 8, der für die Erstellung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes die
Federführung übernommen hatte, hat aufgrund des früheren Abgabetermins für den
Förderantrag (s. Punkt 3), das Finanzierungs-, Betriebs- und Nutzungskonzept
bereits jetzt fertig gestellt.
In
der Vorlage 221/18 (Anlage 1) für die Sitzung des Sozialausschuss am 12.06.2018
ist der Entwurf des Finanzierungs-, Betriebs- und Nutzungskonzept ausführlich
erläutert und dargestellt. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2018
einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Sozialausschuss stimmt dem
vorläufig erarbeiteten Entwurf der Miet- und Nutzungsordnung für das
Begegnungszentrum Dorenkamp in der beschriebenen Form zu und beauftragt
die Verwaltung, die Miet- und Nutzungsordnung weiter zu konkretisieren und
für den Ratsbeschluss vorzubereiten.
- Der
Sozialausschuss stimmt dem Vorschlag der „Gebührenordnung“ für die
Anmietung der Räumlichkeiten im Begegnungszentrum Dorenkamp zu. Eine
etwaige Defizit-abdeckung erfolgt höchstens bis zu einem Betrag in Höhe
von 12.500,00 € jährlich.
- Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz, dem Vorschlag, für den 2. Bauabschnitt einen Förderantrag
nach dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im
Quartier NRW 2018“ zu stellen, zuzustimmen.
3.
Förderantrag und Beauftragung für den 2. Bauabschnitt
Der
in der Vorlage 094/18 aufgezeigte Zeitplan, sah für das Betriebs- und
Nutzungskonzept die Fertigstellung und Vorstellung für den September 2018 vor
und erst dann sollte ein Förderantrag für den 2. Bauabschnitt im Rahmen des
Städtebauförderprogrammes „Soziale Stadt“ mit einer 70-%-Landesförderung gestellt
werden.
Im
April 2018 wurde von Bund und vom Land NRW das Städtebauförderprogramm
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ neu aufgelegt.
Dieses Städtebauförderprogramm sieht eine 90-%-Landesförderung vor. Die
Handlungs- und Förderschwerpunkte des Programmes, die Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier, die
Sicherung von Wachstum und Beschäftigung, die Förderung von Bildung und Familie
sowie Maßnahmen zum Klimaschutz sind gemeinsame Anliegen von Bund, Ländern sowie
Städten und Gemeinden. Dabei bildet die Erneuerung der Gemeinbedarfs- und
Folgeeinrichtungen insbesondere im Zusammenhang mit bürgerschaftlichem
Engagement einen zentralen Ansatzpunkt.
Mit
dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier werden folgende Ziele
verfolgt:
•
Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im
Quartier,
•
Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren
öffentlichen
soziale
Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
•
Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen.
Das
Antragsverfahren sieht vor, dass der Förderantrag bis zum 31. Juli 2018 bei der
zuständigen Bezirksregierung eingereicht sein muss.
Die
Kostenberechnung (Anlage 2) für den 2. Bauabschnitt wurde von den
Produktgruppen Hochbau und Gebäudemanagement zusammen mit dem Architekturbüro
Burhoff und Burhoff erstellt und die ermittelten Kosten belaufen sich auf
insgesamt 1.685.000,00 €. Der 2. Bauabschnitt umfasst den Bereich der Aula und der
Außenanlagen für den Innenhof.
Die
Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
der Stadt Rheine daher vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, für den 2.
Bauabschnitt einen Förderantrag in Höhe von 1.685.000,00 € für das Städtebauförderprogramm
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ zu stellen und nach
Vorliegen des positiven Förderbescheides die erforderlichen Mittel in den
Haushaltsplan 2019 einzustellen. Sollte der Förderantrag in diesem Förderprogramm
nicht zum Zuge kommen, gibt es in jedem Fall die Möglichkeit, bis Mitte
November 2018 einen Antrag auf Förderung aus dem Städtebauförderprogramm Soziale
Stadt für das Förderjahr 2019 mit der 70:30 Förderung zu stellen. Es besteht
möglicherweise auch noch eine Option für das Förderprogramm Investitionspakt
Soziale Integration im Quartier NRW, wenn dieses für das Förderjahr 2019
verlängert wird. Hier gibt es zur Zeit aber noch keine Informationen, ob und
unter welchen Bedingungen. Die Verwaltung wird nach der Entscheidung über den
Förderantrag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz über den
Sachstand und ggf. weitere Schritte berichten und beschließen lassen.
Das
Büro Burhoff und Burhoff wurde als Generalplaner mit den weitergehenden
Planungen zu Konkretisierung des baulichen Konzeptes beauftragt. Der
Planungsauftrag umfasste in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 - 4 gem.
HOAI für alle drei Bauabschnitte. Für den 1. Bauabschnitt wurde das Büro
bereits mit den weitergehenden Leistungsphasen 5 - 9 gem. HOAI beauftragt und
die Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt liegt bereits zur Genehmigung vor.
Für
den Falle, dass der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt positiv beschieden
wird, sollte unmittelbar anschließend mit der Ausführungsplanung begonnen
werden, damit, sobald die Baugenehmigung vorliegt, die Ausschreibung der
einzelnen Gewerke erfolgen kann. Daher wird empfohlen, für den 2. Bauabschnitt
auf Grundlage der Entwurfsplanung die weitergehenden Leistungsphasen 5 – 9 gem.
HOAI bei Vorlage des positiven Förderbescheides umgehend zu beauftragen.
4.
Umsetzung 3. Bauabschnitt
Bei der Erstellung des Betriebs-
und Nutzungskonzeptes durch den Fachbereich 8 wurde zwar festgestellt, dass für
den 3. Bauabschnitt derzeit kein Bedarf besteht.
Zwischenzeitlich
haben sich jedoch neue Entwicklungen in der Nutzungsstruktur des 3. Bauabschnittes
ergeben, so dass auch der 3. Bauabschnitt weiterverfolgt werden soll.
Anlagen:
Anlage 1: Vorlage 221/18
Anlage 2: Kostenberechnung