Betreff
Soziale Stadt Dorenkamp - Sonderprojekt Begegnungszentrum Dorenkamp
1. Nutzungs- und Betriebskonzept
2. Förderantrag für den 2. Bauabschnitt
3. Umsetzung 3. Bauabschnitt
Vorlage
253/18
Aktenzeichen
PG 5.10 - gl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt den Entwurf des Nutzungs- und Betriebskonzeptes zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, für den 2. Bauabschnitt einen Förderantrag nach dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ zu stellen und nach Vorliegen des positiven Förderbescheides die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (5-9 HOAI) für den Bauabschnitt 2 auf Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen soll, wenn die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ erfolgt ist.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, für den 3. Bauabschnitt einen Förderantrag zu stellen und bei Bewilligung die erforderlichen  Mittel im Haushaltsplan bereitzustellen.

Begründung:

 

1. Vorbemerkung

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hatte sich in seiner Sitzung am 7.03.2018 mit dem Sonderprojekt „Begegnungszentrum Dorenkamp“ beschäftigt (s. Vorlage 094/18) und folgendes beschlossen:

 

1. Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die Realisierung des „Begegnungszentrums Dorenkamp“ .

 

2. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (5-9 HOAI) für den 1. Bauabschnitt auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung.

 

3. Die Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes in der Variante 3 sowie die Entwicklung eines Nutzungs- und Betriebskonzeptes.

 

 

2. Betriebs- und Nutzungskonzept

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 1.03.2018 stimmte der Sozialausschuss dem Finanzierungsmodell in der Variante 3 zu (s. Vorlage 068/18) und erteilte der Verwaltung den Auftrag, dieses Modell umzusetzen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, ein Finanzierungs-, Betriebs- und Nutzungskonzept für das Begegnungszentrum Dorenkamp zu erarbeiten.

 

Der Fachbereich 8, der für die Erstellung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes die Federführung übernommen hatte, hat aufgrund des früheren Abgabetermins für den Förderantrag (s. Punkt 3), das Finanzierungs-, Betriebs- und Nutzungskonzept bereits jetzt fertig gestellt.

 

In der Vorlage 221/18 (Anlage 1) für die Sitzung des Sozialausschuss am 12.06.2018 ist der Entwurf des Finanzierungs-, Betriebs- und Nutzungskonzept ausführlich erläutert und dargestellt. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2018 einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Sozialausschuss stimmt dem vorläufig erarbeiteten Entwurf der Miet- und Nutzungsordnung für das Begegnungszentrum Dorenkamp in der beschriebenen Form zu und beauftragt die Verwaltung, die Miet- und Nutzungsordnung weiter zu konkretisieren und für den Ratsbeschluss vorzubereiten.

  2. Der Sozialausschuss stimmt dem Vorschlag der „Gebührenordnung“ für die Anmietung der Räumlichkeiten im Begegnungszentrum Dorenkamp zu. Eine etwaige Defizit-abdeckung erfolgt höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 12.500,00 € jährlich.

 

  1. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, dem Vorschlag, für den 2. Bauabschnitt einen Förderantrag nach dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ zu stellen, zuzustimmen.

 

 

3. Förderantrag und Beauftragung für den 2. Bauabschnitt

 

Der in der Vorlage 094/18 aufgezeigte Zeitplan, sah für das Betriebs- und Nutzungskonzept die Fertigstellung und Vorstellung für den September 2018 vor und erst dann sollte ein Förderantrag für den 2. Bauabschnitt im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Soziale Stadt“ mit einer 70-%-Landesförderung gestellt werden.

 

Im April 2018 wurde von Bund und vom Land NRW das Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ neu aufgelegt. Dieses Städtebauförderprogramm sieht eine 90-%-Landesförderung vor. Die Handlungs- und Förderschwerpunkte des Programmes, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier, die Sicherung von Wachstum und Beschäftigung, die Förderung von Bildung und Familie sowie Maßnahmen zum Klimaschutz sind gemeinsame Anliegen von Bund, Ländern sowie Städten und Gemeinden. Dabei bildet die Erneuerung der Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen insbesondere im Zusammenhang mit bürgerschaftlichem Engagement einen zentralen Ansatzpunkt.

 

Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier werden folgende Ziele

verfolgt:

• Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im

Quartier,

• Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen

soziale Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,

• Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen.

 

Das Antragsverfahren sieht vor, dass der Förderantrag bis zum 31. Juli 2018 bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht sein muss.

 

Die Kostenberechnung (Anlage 2) für den 2. Bauabschnitt wurde von den Produktgruppen Hochbau und Gebäudemanagement zusammen mit dem Architekturbüro Burhoff und Burhoff erstellt und die ermittelten Kosten belaufen sich auf insgesamt 1.685.000,00 €. Der 2. Bauabschnitt umfasst den Bereich der Aula und der Außenanlagen für den Innenhof.

 

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine daher vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, für den 2. Bauabschnitt einen Förderantrag in Höhe von 1.685.000,00 € für das Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ zu stellen und nach Vorliegen des positiven Förderbescheides die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan 2019 einzustellen. Sollte der Förderantrag in diesem Förderprogramm nicht zum Zuge kommen, gibt es in jedem Fall die Möglichkeit, bis Mitte November 2018 einen Antrag auf Förderung aus dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt für das Förderjahr 2019 mit der 70:30 Förderung zu stellen. Es besteht möglicherweise auch noch eine Option für das Förderprogramm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW, wenn dieses für das Förderjahr 2019 verlängert wird. Hier gibt es zur Zeit aber noch keine Informationen, ob und unter welchen Bedingungen. Die Verwaltung wird nach der Entscheidung über den Förderantrag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz über den Sachstand und ggf. weitere Schritte berichten und beschließen lassen.

 

Das Büro Burhoff und Burhoff wurde als Generalplaner mit den weitergehenden Planungen zu Konkretisierung des baulichen Konzeptes beauftragt. Der Planungsauftrag umfasste in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 - 4 gem. HOAI für alle drei Bauabschnitte. Für den 1. Bauabschnitt wurde das Büro bereits mit den weitergehenden Leistungsphasen 5 - 9 gem. HOAI beauftragt und die Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt liegt bereits zur Genehmigung vor.

 

Für den Falle, dass der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt positiv beschieden wird, sollte unmittelbar anschließend mit der Ausführungsplanung begonnen werden, damit, sobald die Baugenehmigung vorliegt, die Ausschreibung der einzelnen Gewerke erfolgen kann. Daher wird empfohlen, für den 2. Bauabschnitt auf Grundlage der Entwurfsplanung die weitergehenden Leistungsphasen 5 – 9 gem. HOAI bei Vorlage des positiven Förderbescheides umgehend zu beauftragen.

 

 

4. Umsetzung 3. Bauabschnitt

 

Bei der Erstellung des Betriebs- und Nutzungskonzeptes durch den Fachbereich 8 wurde zwar festgestellt, dass für den 3. Bauabschnitt derzeit kein Bedarf besteht.

Zwischenzeitlich haben sich jedoch neue Entwicklungen in der Nutzungsstruktur des 3. Bauabschnittes ergeben, so dass auch der 3. Bauabschnitt weiterverfolgt werden soll.


Anlagen:

Anlage 1: Vorlage 221/18

Anlage 2: Kostenberechnung