Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt
den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2017 Entlastung.
2. beschließt
gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe
von 1.268.190,26 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend
§ 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag in Höhe von 668.190,26 Euro
in die Sicherheitsrücklage eingestellt, welcher in Höhe von 231.326,00 Euro
einer Ausschüttungssperre unterliegt.
Entsprechend
§ 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00
Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Begründung:
Der Jahresabschluss der
Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2017 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.465.179.200,76
Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 1.268.190,26
Euro.
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. c) SpkG NRW soll ein Teilbetrag in Höhe von 668.190,26 Euro in die
Sicherheitsrücklage eingestellt werden, welcher in Höhe von 231.326,00 Euro
einer Ausschüttungssperre unterliegt.
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. b) SpkG NRW soll ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an
den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW ausgeschüttet werden.
Der Jahresabschluss 2017 sowie der
Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe
geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der
Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018
den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss
zum 31.12.2017