Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Ratsmitglieder stellen gem. § 73 Absatz 1
Gemeindeordnung NRW fest, dass zu den Geschäftskreisen der Beigeordneten
entsprechend dem der Vorlage als Anlage beigefügtem Organigramm Einvernehmen
mit dem Bürgermeister besteht.
Begründung:
Gemäß § 62 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW leitet
der Bürgermeister die gesamte Verwaltung und verteilt die Geschäfte. Dabei kann
er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner
Angelegenheiten selbst übernehmen. Nachdem der Bürgermeister sein Recht des
Vorbehaltes ausgeübt hat, kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten gemäß
§ 73 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW im Einvernehmen mit dem
Bürgermeister festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat
gemäß § 73 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW den Geschäftskreis der
Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder
festlegen.
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am
20. März mehrheitlich die Stellenausschreibung für die Nachfolge von Frau
Karasch beschlossen. Im Anforderungsprofil der Stellenausschreibung wurde
bewusst ein Schwerpunkt auf die städtebaulichen bzw. stadtplanerischen
Kompetenzen der Bewerber/innen gelegt. Mit Wirkung zum 1. August 2018 soll der
Fachbereich 3 – Recht und Ordnung daher aus dem Geschäftsbereich des
Verwaltungsvorstandes I (zuletzt Frau Karasch) dem Geschäftsbereich des
Verwaltungsvorstandes III (Herr Krümpel) zugewiesen werden.
Die Änderung der Geschäftskreise hat keine Änderungen
in der Zuständigkeitsordnung oder den Ausschüssen zufolge.
Der Geschäftskreis des Bürgermeisters und der
Beigeordneten ist in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Organigramm der
Stadt Rheine