Betreff
Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten
Vorlage
285/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Ratsmitglieder stellen gem. § 73 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW fest, dass zu den Geschäftskreisen der Beigeordneten entsprechend dem der Vorlage als Anlage beigefügtem Organigramm Einvernehmen mit dem Bürgermeister besteht.


Begründung:

 

Gemäß § 62 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW leitet der Bürgermeister die gesamte Verwaltung und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen. Nachdem der Bürgermeister sein Recht des Vorbehaltes ausgeübt hat, kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat gemäß § 73 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW den Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 20. März mehrheitlich die Stellenausschreibung für die Nachfolge von Frau Karasch beschlossen. Im Anforderungsprofil der Stellenausschreibung wurde bewusst ein Schwerpunkt auf die städtebaulichen bzw. stadtplanerischen Kompetenzen der Bewerber/innen gelegt. Mit Wirkung zum 1. August 2018 soll der Fachbereich 3 – Recht und Ordnung daher aus dem Geschäftsbereich des Verwaltungsvorstandes I (zuletzt Frau Karasch) dem Geschäftsbereich des Verwaltungsvorstandes III (Herr Krümpel) zugewiesen werden.

 

Die Änderung der Geschäftskreise hat keine Änderungen in der Zuständigkeitsordnung oder den Ausschüssen zufolge.

 

Der Geschäftskreis des Bürgermeisters und der Beigeordneten ist in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Organigramm der Stadt Rheine