Betreff
8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rheine
Vorlage
088/07
Aktenzeichen
FB 7 -El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Antrag der Fraktion Sozial Liberal die folgende 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

8. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom _____________

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV NW S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder in seiner Sitzung am 6. Februar 2007 die folgende 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 beschlossen:

 

§ 17

 

Fraktionen, Fraktionsvorsitzendenkollegium

 

2.     Den Fraktionen wird ein Auslagenersatz gewährt, und zwar monatlich:

 

a)    ein Grundbetrag von 375,00 €, ferner

 

b)    ein weiterer Betrag von 37,50 € je Fraktionsmitglied (Ratsmitglied).

 

Über die Verwendung dieses Auslagenersatzes ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der von der bzw. dem Fraktionsvorsitzenden nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres unmittelbar der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister zuzuleiten ist.

 

 

§ 19

 

Inkrafttreten

 

Diese 8. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. März 2007 in Kraft.


Begründung:

 

Die Fraktion Sozial Liberal (FSL) hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 16. Januar 2007 den Antrag gestellt, den Auslagenersatz für die Fraktionen zu kürzen.

 

Nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine wird den Fraktionen zz. ein Auslagenersatz gewährt, und zwar monatlich:

 

a)     ein Grundbetrag von 500 €

ferner

b)   ein weiterer Betrag von 50 € je Fraktionsmitglied (Ratsmitglied).

 

Bei derzeit 5 Fraktionen im Rat der Stadt Rheine entspricht diese Regelung einem finanziellen Aufwand von jährlich

      (500 € x 5 + 50 € x 44 = 4.700 € x 12 Mon. =)                  56.400 €

 

Wenn dem Antrag der FSL entsprochen wird, verringert sich der jährliche Aufwand auf

      (375 € x 5 + 37,50 € x 44 = 3.525 € x 12 Mon. =)   42.300 €

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die CDU-Fraktion die Verwaltung bereits in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 6. November 2006 gebeten hatte, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die durch die Gründung der Fraktion Sozial Liberal entstandenen Mehrkosten kompensiert werden könnten.

Die Verwaltung hat mit Vermerk vom 28. November 2006, der den Fraktionsvorsitzenden auch ausgehändigt wurde, einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, wonach der Pauschalbetrag von 500 € auf 400 € und der personenbezogenen Betrag von 50 € auf 35 € reduziert werden sollte. Hiernach würde sich der finanzielle Aufwand verringern auf

      (400 € x 5 + 35 € x 44 = 3.540 € x 12 Mon. =)         42.480 €

 

Im Vergleich zur derzeitigen Hauptsatzungsregelung würden nach dem Antrag der FSL jährlich 14.100 € und nach dem Vorschlag der Verwaltung 13.920 € beim Auslagenersatz für die Fraktionen eingespart.

 

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 GO Änderungen der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden können.


Anlagen:

 

Antrag der Fraktion Sozial Liberal vom 16.01.2007