Betreff
Ausbau der Stichwege "Am Schultenhof" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: "Wohnpark-Mesum" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale (Stichwege) III. Aufhebung der bestehenden Satzungen und Erlass einer neuen Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
091/07
Aktenzeichen
FB 5.3 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss stellt fest, dass während der Offenlage keine Änderungswünsche vorgetragen wurden.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale (Stichwege)

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichwege „Am Schultenhof“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark-Mesum“.

 

Stichwege „Am Schultenhof“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches in grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen, bestehend aus 3,50 m bis 4,75 m breiten befahrbaren Mischflächen, die sich zum Stichwegende hin aufweiten

 

b)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

                

 

c)      Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Aufhebung der bestehenden Satzungen und Erlass einer neuen

              Satzung  über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Aufhebung der bestehenden Satzungen

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Am Schultenhof“ vom 08.03.2005 und für den Ausbau der Straße „Am Schultenhof“ 2. Abschnitt (denkmalgeschützter Bereich) vom 23.11.2005.

Weiterhin beschließt der Rat auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der geänderten Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Am Schultenhof“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark-Mesum“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der Straße „Am Schultenhof“

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom

14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Am Schultenhof“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark-Mesum“. erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

A)  Am Schultenhof (Separationprinzip)

 

               1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

        2. Parkstände in Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.  Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.  Beidseitige Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonstein-

 

    platten

 

5.  Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.  betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

B)  Am Schultenhof (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

        1.  Mischfläche, bestehend aus        

               

a)            niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-

          ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

                   b)       Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

                             

                   c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus

                               anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

               3.  Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

C)  Am Schultenhof (denkmalgeschützter Bereich)

 

1.   Mischfläche, bestehend aus niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit einem Belag aus Betonsteinpflaster, Betonsteinpflasterplatten und  wassergebundener Decke mit Unterbau

         

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

               3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

D)  Stichwege Am Schultenhof (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

1.    Mischfläche, bestehend aus niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

                

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

               3.  Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Stichwege „Am Schultenhof“ hat in der Zeit vom 8. bis 23. Januar 2007 in den Räumen des Fachbereiches  Planen und Bauen / Verkehrsplanung stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind keine Änderungswünsche bzw. Eingaben eingegangen.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale (Stichwege)

 

Stichwege „Am Schultenhof“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

              

Die Planung sieht einen Ausbau als Verkehrsberuhigten Bereich vor.

Dieser Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus abwechselndem grauen bzw. roten Betonsteinpflaster.

Dieses verstärkt den Eindruck einer optischen Bremse.

 

Aufgrund der geringen Straßenparzellenbreite ist eine Ausweisung von Parkständen im öffentlichen Straßenraum nicht möglich.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Zur Entwässerung werden Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen erstellt, die an den  vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen werden.

 

Die Befestigung der Straße in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

 

Zu III:   Aufhebung der bestehenden Satzungen und Erlass einer neuen

              Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Für die Straße „Am Schultenhof“ wurden bereits zwei Satzungen erlassen. Eine Satzung betrifft die höhengleiche Mischfläche (westlicher und östlicher Straßenzug) und den in Asphaltbauweise erstellten Straßenabschnitt (nördlicher Bereich).

Eine weitere Satzung umfasst den denkmalgeschützten Bereich im Süden.

Zum damaligen Zeitpunkt, als die Satzungen erstellt wurden, waren die nördlich gelegenen Stichwege noch nicht im Bebauungsplan festgesetzt.

Es war nicht geplant, die angrenzenden Grundstücke durch öffentliche Stichwege zu erschließen. Daher ließen sich diese Flächen nicht vermarkten.

 

Da die Herstellungsmerkmale dieser geplanten Stichwege von den oben aufgeführten Fahrbahnbereichen abweichen (Verzicht auf Grünbeete und Parkstände), ist es notwendig geworden, eine erneute, geänderte Satzung zu beschließen, die den gesamten Bereich „Am Schultenhof“ miteinbezieht. Ebenfalls sind die bisherigen Satzungen aufzuheben.

 


Anlagen:

 

1 - Lageplan

2 - Übersichtsplan zur Satzung