Betreff
Verbesserung der Fahrradinfrastruktur in Rheine - Antrag der Farktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 08.09.2018
Vorlage
310/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

1.        Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen

 

Zu a) Verbesserung der Durchlässigkeit an Fahrradbarrieren im gesamten Stadtgebiet

 

Die vorhandenen Umlaufgitter an Geh- und Radwegen werden bereits in der turnusmäßigen Überprüfung der Straßeninfrastruktur auf die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen hin überprüft. Mangelhafte Anlagen, deren Abstandsmaße nicht mehr den Anforderungen genügen, werden ausgetauscht. Die Umsetzung wird in den laufenden Arbeitsprozess der TBR-Mitarbeiter integriert und wird sich schwerpunktmäßig auf das Jahr 2019 erstrecken.

 

 

Zu b) Anbringung eines Zusatzschildes „für Fahrräder frei“ am Hauptbahnhof Rheine in Richtung Lidl-Markt

 

In der Vergangenheit ist bereits die Durchfahrtmöglichkeit für Radfahrer im Bereich der ehemaligen Güterabfertigung in Richtung des Lidl-Marktes durch Änderung der Beschilderung umgesetzt worden. Die ehemalige Beschilderung durch Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ ist durch Zeichen 260 „Verbot für Krafträder und Kraftfahrzeuge“ ersetzt worden und erlaubt es Radfahren diesen Streckenabschnitt in Richtung des Lidl-Marktes zu befahren.

 

 

Zu c) Herstellung von Vorrangrechten für Radfahrer auf den Fernradwegen auf Rheiner Stadtgebiet

 

Für überregionale Radwege oder Fernradwege, wie z.B. dem Bahntrassenradweg, sind im Zuge der Planungen auch die Vorfahrtregelungen an Kreuzungen mit Straßen erörtert worden. Ein Ergebnis war, dass es eine möglichst barrierefreie Gestaltung der Kreuzungen geben sollte, so dass auf Umlaufgitter verzichtet worden ist. Jedoch ist die Vorfahrtregelung bewusst so gewählt worden, dass der Radfahrer die Vorfahrt achten muss. Dieses wird neben der Beschilderung durch Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ mit einer zusätzlichen Pflasterung als Aufmerksamkeitsfläche verdeutlicht. Diese Regelung ist im Kreisgebiet einheitlich für den Bahntrassenradweg geregelt. Eine Änderung der Vorfahrtregelung kann nur durch erhebliche bauliche Anpassung der Kreuzungen erfolgen, um die Vorfahrtregelung für alle Beteiligten verständlich zu machen. Zudem sollte nur dort die Vorfahrtregelung geändert werden, wo der Radverkehr zahlenmäßig ganztägig dem Kfz-Verkehr überwiegt. Ansonsten würden für den Radfahrer erhebliche Gefahren entstehen, wenn dieser sich auf seine Vorfahrt verlassend die Straße kreuzt, auf der Autofahrer unterwegs sind, die die Vorfahrtregelung nicht wahrnehmen oder aufgrund der geringen Radfahrerzahlen missachten.

Aktuell ist eine solche vergleichbare Vorfahrtregelung in Rheine an einer Stelle umgesetzt worden: An der Stadtkirche/Mühlenstraße bei Hotel Lücke. Hier musste nach Einführung vielfach an der Beleuchtung und an der baulichen Ausgestaltung nachgebessert werden. Aber auch jetzt ergeben sich immer noch brenzlige Situationen im Kreuzungsbereich mit dem Radweg, obwohl hier dauerhaft mit Radfahrern gerechnet wird.

Weitere besondere Kreuzungen, an denen die Vorfahrtregelung zu Gunsten des Radfahrers geändert werden sollte, werden nicht gesehen. Eventuell ergeben sich aus dem Radprojekt „Triangel“ gemeinschaftlich mit dem Kreis und den beteiligten Kommunen auch neuere Erkenntnisse zu diesem Thema. Auch im Rahmen des Klimaschutzteilkonzeptes Radverkehr soll das Thema Bevorrechtigung von Radverkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr für wichtige Radwegeachsen überprüft werden.

 

 

Zu d) Erneute Prüfung der Ampelschaltungen auf dem Ring

Die Optimierung der Lichtsignalanlagen auf dem Inneren Ring ist mit großer Beteiligung in der aktuellen Form umgesetzt worden. Für die Radfahrer sind hier folgende wesentliche Verbesserungen eingeführt worden, die allerdings nur bedingt registriert werden:

 

 

-          Einführung der separaten Radfahrsignale

Der Radfahrer hat nun nur die Radfahrsignale zu beachten, die am Fahrbahnrand stehen und muss daher bei Fußgänger –Rot auf der gegenüberliegenden Seite, dieses nicht beachten und kann ohne Stopp auf der Mittelinsel die Radfahrerfurt queren. Bislang gab es eine gemeinsame Signalisierung der Furten, so dass der Radfahrer, sofern er denn die Signale beachtet hatte, u.U. auf der Mittelinsel einen Stopp einlegen musste.

Aktuell wird also die schnellere Räum-Geschwindigkeit des Radfahrers gegenüber den Fußgängern in der Signalisierung berücksichtigt.

 

 

-          Einführung der Blockschaltung

Eine weitere Neuerung ist die sogenannte Blockschaltung an den Fußgängerfurten. An Furten mit Mittelinsel wurden die Signalgeber bisher „progressiv" geschaltet. D. h. alle Signalgeber gingen gleichzeitig auf „GRÜN"; danach ist zunächst der Signalgeber auf der Mittelinsel auf „ROT'' geschaltet worden, und später sind dann die außenliegenden Signalgeber auf „ROT'' geschaltet worden. Dies sollte ein Weiterlaufen der Fußgänger von der Mittelinsel ermöglichen, aber gleichzeitig ein Betreten der Furt vom Fahrbahnrand aus verhindern. Bei dieser Schaltung gab es vermehrt Probleme zwischen abbiegenden Autofahrern und Fußgängern.

Während der Fußgänger, der die Mittelinsel verlässt, am außenliegenden Signalgeber noch sein „GRÜN" sieht, sieht der Autofahrer das „ROT'' des Fußgängers auf der Mittelinsel. Konflikte im Abbiegevorgang zwischen Fußgänger und Kraftfahrer sind vorprogrammiert.

Bei der nun eingeführten Blockschaltung gehen alle Signalgeber der Fußgängerfurt gleichzeitig auf „GRÜN" und dann gleichzeitig auf „ROT''. Dies ist für alle Verkehrsteilnehmer verständlicher und sicherer.

 

 

-          Verkürzung der Umlaufzeit von 100 sec. auf 90 sec.

Während bislang die Umlaufzeit, d. h. die Zeit, in der alle Verkehrsteilnehmer einmal im Signalprogramm berücksichtigt worden sind, bei 100 sec. lag, so ist sie auf 90 sec. reduziert worden. Dies verkürzt die Wartezeit, die sich insbesondere bei Fußgängern und Radfahrern, die der Witterung unmittelbar ausgesetzt sind, positiv wahrgenommen werden.

 

-          Automatisches Grün für Radfahrer und Fußgänger

In allen Kreuzungen des Ringes ist aktuell für die Radfahrer- und Fußgängerfurt das Signal so im Programm hinterlegt, dass mit Anforderung der Kraftfahrzeuge auch der Radfahrer/Fußgänger automatisch sein Grün erhält.

Lediglich in der verkehrsschwachen Zeit ist der Taster eventuell noch zu betätigen. So können alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt die Verkehrssteuerung beeinflussen.

 

Eine grundlegende erneute Prüfung der Ampelschaltung auf dem Ring wird nicht als zielführend gesehen, da bereits in der zurückliegenden Überprüfung aus 2015/2016 alle Belange der beteiligten Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer Fußgänger, Autos und Busse im Zuge der Erneuerung der ÖPNV-Beschleunigung in Abwägung zueinander berücksichtigt worden sind.

Vielmehr sollten die einzelnen Kreuzungen, die sich jetzt im Betrieb als nicht optimal darstellen, gezielt überprüft werden.

So ist angedacht an den Kreuzungen mit einer Dreiecksinsel (K-G-R/Hovestraße, K-G-R/Hemelter Str., K-A-R/Hansaallee) die Situation für den Radfahrer und Fußgänger durch Änderung des Signalprogrammes so zu verbessern, dass dieser in einem Zuge in Fahrtrichtung des Ringes keinen Halt auf der Dreiecksinsel einlegen muss. Hier haben bereits Gespräche mit dem Straßenbaulastträger, StraßenNRW, stattgefunden. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Prüfung und voraussichtlichen Programmänderung wird in Kürze erfolgen.

 

Die angesprochene Umlegung des Radweges und Fußweges an der Einfahrt zum Hauptbahnhof ist bereits vor Optimierung der Lichtsignalanlagen erfolgt. Dieser Punkt ist in der Vergangenheit im Arbeitskreis Verkehr beraten worden. Zum Schutz der Radfahrer ist hier die weit angerückte Radfahrerfurt mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ beschildert worden.

 

2.        Weiteres Vorgehen:

 

Neben den oben angesprochenen Maßnahmen ist für die Lichtsignalanlagen außerhalb des Inneren Ringes seitens der Verwaltung geplant die Programmierung für ein „Automatisches Grün für Radfahrer und Fußgänger“ auch außerhalb des Ringes zu ändern.

Da eine Vielzahl der Anlagen im Stadtgebiet nicht in der Baulast der Stadt Rheine, sondern beim Kreis Steinfurt oder StraßenNRW liegen, werden zunächst die Programmierungen der stadteigenen Anlagen geändert, bei denen das automatische Grün im Programm noch nicht besteht:

 

-        Aloysiusstraße / Schützenstraße

-        Bonifatiusstraße / Adalbert Straße

-        Dorfstraße / Bonifatiusstraße

-        Lindenstraße / Bahnhofstraße

-        Friedrich-Ebert-Ring / Lange Riege

-        Dutumer Straße / Sprickmannstraße

 

Für die Anlagen anderer Baulastträger werden Gespräche mit den zuständigen Stellen geführt, mit dem Ziel auch hier die Programmierung entsprechend zu ändern.

 

Da es sich bei den betrachteten Lichtsignalanlagen um eine Änderung von Anlagen im bestehenden Straßennetz handelt, trägt die Straßenverkehrsbehörde / die Stadt Rheine die Kosten der Änderung der signaltechnischen Unterlagen – auch bei den Anlagen vom Kreis und StraßenNRW.

 

Je nach Art und Umfange der Anpassungsmöglichkeiten im bestehenden Programm ist mit Kosten von 500 € - 3.000 € je Anlage zu rechen.

Die Kosten werden durch die TBR als Unterhaltungsmaßnahmen übernommen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 08.09.2018