Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Alternative 1:
Der Rat der Stadt
Rheine bestellt für die Dauer der laufenden Wahlperiode
zur/zum
ehrenamtlichen Migrationsbeauftragten sowie
zur/zum
stellvertretenden Migrationsbeauftragten.
Alternative
2:
Der Rat der
Stadt Rheine beschließt in Ergänzung zu den Festlegungen im Migrations- und
Integrationskonzept der Stadt Rheine, Seite 11, die Ausübung der Funktion des
ehrenamtlichen Migrationsbeauftragten als Gemeinschaftsgremium von bis zu drei
Personen zu ermöglichen. Das Gremium benennt aus seiner Mitte jeweils für den
Zeitraum von einem Jahr eine Sprecherin oder einen Sprecher und entsendet aus
seiner Mitte jeweils eine Person für die definierten Funktionen im Rahmen von
Ausschüssen und Gremien.
Der Rat der
Stadt Rheine bestellt für die Dauer der laufenden Wahlperiode
Frau/Herrn
zu ehrenamtlichen Migrationsbeauftragten.
Begründung:
Im Prozess der
Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine wurde
die Funktion des ehrenamtlichen Migrationsbeauftragten diskutiert und vor dem
Hintergrund sowohl der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung wie auch der
organisatorischen Veränderungen innerhalb der Verwaltung konkretisiert. Es
wurde beschlossen, die Funktion des Beauftragten beizubehalten und als
kritisch-konstruktiver Begleiter des Integrationsprozesses innerhalb der
Stadtgesellschaft sowie als Vermittler, Mediator und Ideengeber zu definieren.
Die/der
Migrationsbeauftragte
-
berichtet
dem Rat einmal jährlich über die Entwicklung des Migrations- und
Integrationsgeschehen
-
nimmt an
den Sitzungen des Integrationsrates und des Sozialausschusses als ständiger
Gast teil
-
ist
Mitglied der Jury zur Verleihung des Integrationspreises
-
ist
Mitglied der Steuerungsgruppe „Migration und Integration der Stadt Rheine“ zur
Koordinierung und Begleitung des Prozesses der Umsetzung des Migrations- und
Integrationskonzeptes.
Darüber hinaus
pflegt die/der Beauftragte eigenständig zur Ausübung seines Amtes Kontakte und
besucht entsprechende Veranstaltungen.
Der Verwaltung
liegen drei Interessensbekundungen für das Amt vor; es gibt eine weibliche
Bewerberin und zwei männliche. Alle drei Personen haben sich in den Sitzungen
des Integrationsrates sowie des Sozialausschusses vorgestellt. Ein
Empfehlungsbeschluss dieser Gremien ist nicht vorgesehen, allein dem Rat der
Stadt Rheine obliegt auf Vorschlag der Fraktionen das Benennungsrecht. Den Ratsfraktionen
sind die Namen der Bewerberin und der Bewerber bekannt.
Da drei Interessensbekundungen vorliegen und die Interessierten einvernehmlich erklärt haben, das Amt auch als Gemeinschaftsgremien unter Festlegung entsprechender Verantwortlichkeiten auszuüben, ist die Beschlussalternative 2 vorgesehen.