Betreff
Stiftung NaturZoo Rheine - Förderung der Stiftungsarbeit
Vorlage
340/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage beigefügte 3. Ergänzungsvereinbarung mit der Stiftung NaturZoo Rheine abzuschließen.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 16. Juli 2002 die Gründung der Stiftung NaturZoo beschlossen (Vorl.-Nr. 360/02). Gleichzeitig wurde beschlossen, die Stiftung solange und soweit die Stiftungserträge nicht ausreichen mit einem Geldbetrag pro Einwohner/in zu fördern.

 

Daraufhin hat der Rat der Stadt Rheine am 22. Februar 2005 (Vorl.-Nr. 24/05) den Förderbetrag je Einwohner/in für die Zeit vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009 auf 6,50 Euro festgelegt und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung zur Förderung der Stiftung NaturZoo Rheine abzuschließen.

 

Um den weiteren Betrieb des NaturZoo Rheine zu sichern, wurde zum 1. Januar 2010 eine Anpassung des Förderbetrages von 6,50 Euro auf 7,50 Euro je Einwohner/in vorgenommen.

 

Eine weitere Anpassung des Förderbetrages von 7,50 Euro auf 7,85 Euro je Einwohner/in erfolgte zum 1. Januar 2015.

 

In Gesprächen mit dem Vorstand der Stiftung wurde Einvernehmen erzielt, dass der Förderbetrag bis zum 31. Dezember 2024 konstant gehalten werden soll. Diesem Vorschlag ist der Vorstand des NaturZoo Rheine e.V. gefolgt.

 


Anlagen:

 

Anlage: 3. Ergänzungsvereinbarung 2020-2024