Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

 


Begründung:

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 10. September 2018 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2019-2022 beraten und festgelegt.

 

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fach- und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

 

  1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan
  2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf
  3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind
  4. Keine Liquiditätskredite
  5. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung

 

Die Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

 

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 37,808 Mio. € auf Basis folgender Grundlagen produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden:

 

-          voraussichtliches Ergebnis des laufenden Jahres

-          bekannte Tarif-/Stufensteigerungen

-          bekannte Anpassungen von Sozialversicherungsbeiträgen

-          bekannte Besoldungserhöhungen

-          weitere Tarif- und Besoldungserhöhungen von je 2,40 % pro Jahr

-          Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge

 

Der ermittelte Gesamtbetrag liegt um 1,191 Mio. € über der bisherigen Planung im Haushaltsplan 2018 für 2019. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2018 beträgt die Steigerung 1,702 Mio. € = 4,70 %. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

 

-      4,35 % tariflich bzw. gesetzlich festgelegte Gehalts- und Entgelterhöhungen sowie Einrichtung und Besetzung von neuen Stellen bzw. Anpassung vorhandener Stellen/Positionen

-      0,35 % Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen

 

Bei den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) berücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der Stellenplanvorlage (Nr. 343/18) enthalten.

 

Die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

 

Die Interne Leistungsverrechnung wurde ebenfalls überarbeitet.

 

Auch die im Rahmen der Amtshilfevereinbarungen zu erbringenden Leistungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine AöR und der Stadt Rheine sind aktualisiert worden.

 

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen Beteiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen 2018. Über Änderungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.

 

Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das Ziel „1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan“ wird in allen Jahren erreicht. Der Überschuss in 2019 beträgt rd. 156 T€. Damit weist der Haushalt im vierten Jahr in Folge einen Überschuss aus.

 

Das Ziel „2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig eingehalten. In den Planungen sind aber auch Veränderungen enthalten, die neben anderen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.

 

Das Ziel „3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls erfüllt.

 

Das Ziel „4. Keine Liquiditätskredite“ wird für Liquiditätskredite im eigentlichen Sinne eingehalten. Es werden allerdings Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ konsumtiv verwandt. Die Abwicklung erfolgt über Liquiditätskredite, deren Tilgung und Zinsen dann aber vollständig vom Land getragen werden.

 

Das Ziel „5. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nur zum Teil erreicht. In 2019 wird mit einem Zuwachs von rd. 4 Mio. € geplant. Die Folgejahre enthalten sowohl Kreditzuwächse als auch Kreditverringerungen.

Bei den Ansätzen für Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.

Durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ werden voraussichtlich Mittel investiv verwandt, so dass die Abwicklung über Investitionskredite erfolgt, deren Tilgung und Zinsen dann wie bei den Liquiditätskrediten vollständig vom Land getragen werden.

 

 

B. Erläuterung zu den Beschlussvorschlägen

 

1.      Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Auf Basis der obigen Daten wurde der Haushaltsplanentwurf und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 am 20. September 2018 auf- und festgestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2-4 beigefügt.

 

Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

2.      Teil-Ergebnispläne und Teil-Investitionspläne

 

Gegenüber dem Haushaltsplan 2018 haben sich für die Jahre 2019-2022 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen und in den Teil-Investitionsplänen ergeben.

 

Die größeren Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen sind in der Anlage 5 dargestellt.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

1.      Beratungsverfahren

 

Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender eingearbeitete Terminplan:

 

07.11. – 28.11.18                    Fachausschussberatungen

18.12.2018                              Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen im HFA

15.01.2019                              Verabschiedung der Haushaltssatzung im Rat

 

Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 6.

 

 

2. Einbindung Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Rheine 2025 (IEHK)

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des IEHK als Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine beschlossen. Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK zukünftig einen integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.

 

Die Einbindung wird in folgender Form umgesetzt:

 

-      Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht

-      Ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden IEHK-Leitprojekte

-      Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit den Handlungsfeldern im Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit zugeordneten Produkten.

 

3.    Hinweise und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

 

Als Anlage 7 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:

-      Gliederungspunkt I:      „Fundstellen“ (Wo finde ich was?)

-      Gliederungspunkt II:     „Der Haushaltsplan“ (Welche Daten sind Steuerungsrelevant?)

-      Gliederungspunkt III:   „Konkrete Steuerungsmöglichkeiten“ (Welche gibt es?)

 

Eine tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im Haushalt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung

Anlage 3: Gesamtplan

Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen

Anlage 6: Terminplanung Haushalt 2019

Anlage 7: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

Anlage 8: Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW