Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung für
die unter 1) bis 3) genannten Projekte einschließlich der
Ausführungsbeschreibung.
1)
Hauenhorster
Straße von Catenhorner Straße bis Görresstraße (53014-5729)
2)
Aloysiusstraße
von Schützenstraße bis Siepkers Kamp (53014-5730)
3)
Marsenstraße
(53014-5731)
Begründung:
A) Anlass
der Planungen und vorgesehene Maßnahmen
In den hier betrachteten Bereichen (siehe anliegende Lagepläne) bedarf
die Beleuchtung einer Erneuerung. Die Leuchten sind weitestgehend sehr alt und
befinden sich zum Teil in einem sehr schlechten Zustand. Für die Erneuerung der
Leuchten ist in der Regel auch die Erneuerung des Beleuchtungskabels
erforderlich, da die neuen Leuchten nicht an das alte Kabel angeschlossen
werden dürfen, da dieses in den meisten Fällen nicht mehr den aktuellen
Vorschriften entspricht.
Durch die Erneuerung der Beleuchtungskabel und den in allen Maßnahmen
zum Einsatz kommenden LED-Leuchten wird eine dauerhafte Erneuerung der
Beleuchtung erreicht.
In allen betroffenen Bereiche erneuern die „Stadtwerke für Rheine“
zumindest teilweise ihre Leitungsnetze, so dass sich aufgrund der gemeinsamen
Nutzung des Leitungsgrabens die Kosten für die Verlegung des Kabels im
Vergleich zur Alleinverlegung reduzieren (Synergie).
Für die Beitragserhebung nach
§ 8 KommunalAbgabenGesetz NW sind die nachstehenden Ausführungen und der o. a.
Beschluss erforderlich.
1) 53014
– 5729 Hauenhorster Straße von Catenhorner Straße
bis Görresstraße (s. Anlage 1)
In diesem Abschnitt – siehe Lageplan – sind heute überwiegend Peitschenleuchten mit einer Höhe von 5,50 m und einer Bestückung der Leuchte mit 2 x 20 W eingebaut. Eine weitere Peitschenleuchte mit einer Höhe von 7,50 m und einer Bestückung mit 2 x 40 W befindet sich auch in diesem Bereich. Es ist vorgesehen, hier die acht Leuchten komplett zu tauschen. Eine Standortveränderung ist lediglich in Einzelfällen vorgesehen. Alle Leuchten sind in keinem guten Zustand mehr.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 20.900 €.
2) 53014
– 5730 Aloysiusstraße von Schützenstraße bis
Siepkers Kamp (s. Anlage 2)
Bei den in diesem Abschnitt stehenden vier Leuchten handelt es sich um Peitschenleuchten mit einer Höhe von 7,50 m mit je 2 x 40 W. Alle Leuchten werden am gleichen Standort komplett ausgetauscht.
Die Kosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 18.500 €.
3) 53014
– 5731 Marsenstraße (s. Anlage 3)
Hier handelt es sich um fünf Peitschenleuchten mit einer Höhe von 4,50 m und einer Leuchtenbestückung von je 2 x 20 W. Diese sollen komplett weichen, um eine vollständige Erneuerung mit besseren Ausleuchtungswerten zu erreichen. Dazu wird neben dem Austausch der Leuchten auch eine Veränderung der Standorte vorgesehen.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 17.200 €.
B)
Finanzierung
Die Kosten für alle hier vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 56.600 €.
Die Ausgaben sind beim Projekt 53014-545 investiv in Höhe von 150.000 € insgesamt veranschlagt und werden im Rahmen der Haushaltsführung den gebildeten Projekten zugeordnet. Zudem stehen noch Haushaltmittel aus Vorjahren in Höhe von 184.534 € zur Verfügung.
Für die oben genannten drei Beleuchtungsprojekte werden Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW erhoben. Aufgrund der erwarteten geringen Beitragshöhe werden die Anlieger (Beitragspflichtige) erst nach Beschlussfassung – und nicht wie üblich bei Straßenbauprojekten bereits ca. 1 Jahr vor Maßnahmenbeginn – informiert.
Übersicht E/A:
Benötigte Auszahlungen Straßenbeleuchtungsprojekte investiv 185.700 €
bisher 255.300 €
neu 56.600 €
Gesamt 311.900
€
Deckung durch:
Investiver Ansatz bei Projekte 53014-545 in 2018 150.000 €
Übertragung von Haushaltsmitteln aus Vorjahre 184.536 €
Gesamt 334.536
€
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Hauenhorster Straße
Anlage 2: Lageplan Aloysiusstraße
Anlage 3: Lageplan Marsenstraße