Betreff
Beratung Stellenplan 2019, Fachbereich 8 - Soziales, Migration und Integration
Vorlage
379/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.       den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Soziales, Migration und Integration in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2019 zu übernehmen.

 

2.       die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 – Soziales, Migration und Integration,

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Sonderprojekt „Rückkehrmanagement / strategische Aufarbeitung von Ausreisehindernisse bei Duldungsinhabern“

0,5 / EG 12 TVöD

12 Monate

2

Sozialarbeiter/innen für die Betreuung von Migranten/innen

3,0 / SuE 12 TVöD

sukzessive Überführung in den

Stellenplan

3

Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ - Verwaltungskraft

0,5 / A 10 LBesG.

33 Monate

4

Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ - Verwaltungskraft

0,5 / A 13

LBesG.

33 Monate

5

Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ - Sozialarbeiterin

0,8 / SuE 12 TVöD

33 Monate

 

 

 

 

Summe

5,3

 

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.


Begründung:

 

1.       Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2019 der Stadt Rheine wurde am 25.09.2018 mit der Vorlage 343/18 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 18.12.2018 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2019 in seiner Sitzung am 15.01.2019 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.       Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 343/18 vom 25.09.2018

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 8 - vom 25.09.2018 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2018 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2019.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Verschiebung zwischen einzelnen Organisationseinheiten

(nachrichtliche Darstellung)

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Leistungsgewährung nach dem AsylbLG

(Produkt 8103 - Hilfen für Asylbewerber/Innen)

 

abzgl. 0,7

Stellenanteile

A 10 LBesG.

2

Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten

(PG 82 - Ausländerbehörde)

zzgl. 0,7

Stellenanteile

A 10 LBesG.

 

 

 

 

Fazit:

stellenplanneutrale Verschiebung

 

 

 

Begründungen zu der Stellenverschiebung

 

zu 1 und 2:

 

In den letzten Jahren sind die Fallzahlen im Bereich der Ausländerbehörde ständig gestiegen, was die nachstehend aufgeführten Zahlen belegen:

Sep 18

Dez 17

Dez 16

Dez 15

Dez 14

Bevölkerungszahl

Stadt Rheine

78003

76018

75338

74852

73944

Ausländer gesamt

 (Anzahl)

8.743

8280

7854

7092

6168

Ausländeranteil

(%-Quote)

11,21%

10,89%

10,43%

9,47%

8,34%

Die steigenden Fallzahlen hatten in der Konsequenz auch einen erhöhten Stellenbedarf zur Folge, der im Rahmen einer Personalbemessung quantifiziert wurde.

 

Die Bedarfsermittlung erfolgte auf der Grundlage eines Berechnungstools der KGSt für die Personalbemessung in Ausländerbehörden. Dieser Bedarf soll im Jahr 2019 im Stellenplan durch die Verlagerung von 0,7 Stellenanteilen aus dem Bereich der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Teilen entsprochen werden.

Im Bereich der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die Fallzahlen hingegen rückläufig. Die damit verbundene Personalbemessung führt zu einem reduzierten Stellenbedarf von 0,7 Stellen. Diese Stellenanteile werden der Ausländerbehörde aufgrund des oben geschilderten Personalbedarfs zur Verfügung gestellt.

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2019

1

Leistungsgewährung nach dem SGB II

A 10 LBesG

EG 9c TVöD

 

2

Leistungsgewährung nach dem SGB II

EG 9 b TVöD

EG 9c TVöD

3

 

Leistungsgewährung SGB XII

EG 9b TVöD

EG 9c TVöD

4

Unterhaltsheranziehung SGB II/SGB XII

EG 9b TVöD

EG 9c TVöD

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Aufgrund der Neueinstellung von Angestellten im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II wurde eine Umwandlung von Beamtenstellen in Stellen für Angestellte erforderlich. Es wurden somit 4,0 Stellenanteile von A 10 LBesG. in die EG 9c TVöD verschoben.

 

zu 2 - 4:

Am 12.06.2018 hat die Bewertungskommission getagt und aufgrund der vorliegenden Stellenbeschreibungen in den Aufgabenbereichen Leistungsgewährung nach dem SGB II und SGB XII sowie der Unterhaltsheranziehung SGB II/SGB XII entschieden, dass die Voraussetzungen zur Eingruppierung nach EG 9c TVöD vorliegen. Dieses betraf in der Summe 8,86 Stellenanteile.

In der Konsequenz findet (zusammen mit den unter Punkt 1 erläuterten Änderungen) eine Verschiebung von 12,86 Stellenanteilen in die EG 9c TVöD statt.

 

 

 

 

 

 

3.       Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 343/18 vom 26.09.2018

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialhilfeausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 25.09.2018 erforderlich:

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten

1,0

A 9 m. D. LBesG.

 

Summe

1,0

A 9 m. D. LBesG.

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

In der Zeit von April bis Juni 2018 wurde in der hiesigen Ausländerbehörde (im Folgenden kurz „ABH“ genannt) eine Organisationsentwicklung hinsichtlich der Personalbemessung durchgeführt. Ziel der Organisationsentwicklung war eine verlässliche Berechnung des Personalbedarfs für alle Aufgabenbereiche der Ausländerbehörde und eine fundierte Personalbedarfsplanung.

 

Grundlage für die Personalbemessung war das von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) entwickelte Tool „Orientierungswerte Stellenbedarf ABH“. Dieses Tool wurde im KGSt - Vergleichsring „Ausländerwesen“ entwickelt und gilt als

anerkannte Grundlage für eine valide Personalbemessung.

 

Das Tool funktioniert in der Weise, dass die Gesamtaufgabe der ABH Rheine in 3 größere Arbeitsbereiche („Aufenthalt“, „Asyl- &  Datenpflege“ sowie „Einbürgerungen & Verpflichtungserklärung“) aufgeteilt wird.

Anschließend erfolgt eine Untergliederung dieser Arbeitsbereiche in einzelne Arbeitsschritte (z. B. „ausgestellte Reiseausweise /Ausweisersatzdokumente“ oder „erteilte/verlängerte Duldungen“), denen dann von der KGSt vorgegebene mittlere Bearbeitungszeiten (sog. „mBZ“) zugeordnet werden.

 

Die Multiplikation der mBZ mit den Fallzahlen in den einzelnen Arbeitsschritten sowie die anschließende Aufsummierung in den o.a. beschriebenen 3 Arbeitsbereichen ergibt ein Zeitkontingent, dem anschließend noch ein von der KGSt empfohlener Zuschlag für allgemeine Verwaltungsaufgaben („Teilnahme an Fortbildungen“, „Betreuung & Ausbildung von Nachwuchskräften“ usw.) hinzugerechnet wird.

Abschließend erfolgt eine Umrechnung in den erforderlichen Stellenbedarf innerhalb der ABH.

 

In der Praxis wurde in dem Zeitraum von April bis Juni 2018 durch das fachbereichsinterne Controlling in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/innen der ABH der Stadt Rheine die Fallzahlen der einzelnen Arbeitsschritte erfasst und in das Tool eingepflegt.

In einigen Einzelbereichen war die Anpassung des Tools auf spezielle Gegebenheiten der ABH Rheine erforderlich, da beispielsweise der Aufgabenbereich „Einbürgerung & Verpflichtungserklärung“ nicht abgebildet ist. Dieser Aufgabenbereich ist häufig den Einwohnermeldeämtern zugeordnet und findet sich deshalb in dem Tool nicht wieder.

Zeitanteile für den Arbeitsschritt „erforderliche Rufbereitschaft“ konnten ebenfalls in der Berechnung bislang nicht erfasst werden, da eine abschließende Regelung in der hiesigen ABH noch nicht getroffen wurde. Diesbezüglich wird voraussichtlich in 2019 eine Kooperationsvereinbarung mit der ABH des Kreises Steinfurt unterzeichnet werden, in Folge derer entsprechende Zeitkontingente zu berücksichtigen sind.

 

Im Rahmen der durchgeführten Organisationsentwicklung wurden folgende Zeitkontingente, in Minuten angegeben, ermittelt:

 

·         Aufgabenbereich „Aufenthalt“                                             223.309

·         Aufgabenbereich „Asyl & Datenpflege“                               314.751

 

·         Aufgabenbereich „Einbürgerung &

Verpflichtungserklärung“                                                             31.637

·         Zuschläge für Fortbildung, Dienstbesprechung,

Ausbildung usw.                                                                          66.970

 

Summe insgesamt:                                                                                  736.667

 

Unter Zugrundlegung der von der KGSt ermittelten Nettoarbeitszeit einer Normalarbeitskraft von 88.020 Minuten ergibt sich ein Stellenbedarf von 8,37 Stellen für die ABH Rheine.

 

Dem Stellenbedarf von 8,37 Stellen sind die im Stellenplan 2018 aufgeführten 6,83 Stellen gegenüber zu stellen, sodass sich eine Vakanz i. H. v. 1,54 Stellenanteilen ergibt.

 

Durch fachbereichsinterne Umorganisation konnte bereits ein Stellenanteil von 0,7 Stellenanteilen im gehobenen Dienst budgetneutral zur Verfügung gestellt werden (s. Begründung unter Punkt 2 der Vorlage), sodass noch ein ungedeckter Bedarf von 0,84 Stellenanteilen verbleibt.

 

Unter Berücksichtigung des bislang noch nicht berücksichtigten Zeitausgleichs für die Rufbereitschaft, der aber spätestens ab 2019 zu berücksichtigen ist, wird die Ausweitung des Stellenplans im Bereich der ABH um eine Stelle des mittleren Dienstes aus Sicht des Fachbereiches 8 für dringend erforderlich gehalten.

 

Aufgrund einer Deckelung der Ausweitung des Stellenplan 2019 wurde diese Stelle bisher nicht in den Stellenplan übernommen. 

 

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2019

1

Leistungsgewährung SGB II

A 10 LBesG.

EG 9c TVöD

 

 

 

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Aufgrund der Neueinstellung von Angestellten im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II (nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für 2019 in den Rat am 25.09.2018) wurde eine zusätzliche Umwandlung von Beamtenstellen in Stellen für Angestellte erforderlich. Es sind somit weitere 2,0 Stellenanteile von A 10 LBesG. in die EG 9c TVöD zu verschieben

 

 

4.       Endgültige Version Fachbereichsstellenplan2019/
Produktgruppenstellenplan 2019

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichsstellenplan 2019, der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.12.2018 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 15.01.2019 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

5.            befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

5.1           bestehende befristete Stellen

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet bis

1

Sozialarbeiter/innen für die Betreuung von Migranten/innen

3,0 / SuE 12 TVöD

sukzessive Überführung in den Stellenplan

2

Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ Verwaltungskraft

0,5 / A 10 LBesG.

31.12.2019

3

 

 

4

Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ Verwaltungskraft

 

Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ Verwaltungskraft

0,5 / A 13 LBesG.

 

 

0,8 / SuE 12 TVöD

31.12.2019

 

 

31.12.2019

 

Summe

4,8

 

 

Anmerkung zu den befristeten Stellen Nr. 2 -4:

 

Das Förderprojekt „Einwanderung gestalten - NRW“ ist derzeit bis zum 31.03.2019 befristet, wird jedoch bis zum 31.12.2019 verlängert. Die Stadt Rheine hat den Verlängerungsantrag bereits gestellt und geht nach Rücksprache mit dem Ministerium von einer Bewilligung aus. Daher ist auch der Zeitraum der Stellenbefristungen von 24 auf 33 Monate angepasst werden.

 

 

5.2           zusätzliche befristete Stellen zum HH-Jahr 2019

 

Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Sonderprojekt „Rückkehrmanagement  / strategische Aufarbeitung von Ausreisehindernissen bei Duldungsinhabern“

0,5 / EG 12 TVöD

24 Monate

 

Summe

0,5

 

 

Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:

 

zu 1:

Die zeitliche Befristung der bereits im Jahr 2018 eingerichteten Stelle für das Sonderprojekt „Rückkehrmanagement - strategische Aufarbeitung von Ausreisehindernissen bei Duldungsinhabern“ soll bis zum 30.09.2019 verlängert werden.

Auf eine Darstellung wurde bisher in den Stellenplanvorlagen verzichtet. Dieses wird nunmehr - der Vollständigkeit halber - nachgeholt.

 


Anlage 1: Stellenplan 2019, Fachbereich 8 (Soziales, Migration und Integration)