Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Soziales, Migration und Integration in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2019 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 – Soziales, Migration und Integration,
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monate |
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1 |
Sonderprojekt „Rückkehrmanagement /
strategische Aufarbeitung von Ausreisehindernisse bei Duldungsinhabern“ |
0,5 / EG 12 TVöD |
12 Monate |
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2 |
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3,0 / SuE 12 TVöD |
sukzessive Überführung in den Stellenplan |
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3 |
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0,5 / A 10 LBesG. |
33 Monate |
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4 |
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0,5 / A 13 LBesG. |
33 Monate |
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5 |
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0,8 / SuE 12 TVöD |
33 Monate |
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Summe |
5,3 |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2019 der Stadt Rheine wurde am 25.09.2018 mit der Vorlage 343/18 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 18.12.2018 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2019 in seiner Sitzung am 15.01.2019 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 343/18 vom 25.09.2018
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 8 - vom 25.09.2018 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2018 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2019.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Verschiebung zwischen
einzelnen Organisationseinheiten (nachrichtliche Darstellung) |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leistungsgewährung nach dem AsylbLG (Produkt 8103 - Hilfen für Asylbewerber/Innen) |
abzgl. 0,7 Stellenanteile |
A 10 LBesG. |
2 |
Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten (PG 82 - Ausländerbehörde) |
zzgl. 0,7 Stellenanteile |
A 10 LBesG. |
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Fazit: stellenplanneutrale Verschiebung |
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Begründungen zu der Stellenverschiebung
zu 1 und 2:
In den letzten Jahren sind die Fallzahlen im Bereich der Ausländerbehörde ständig gestiegen, was die nachstehend aufgeführten Zahlen belegen:
Die steigenden Fallzahlen hatten in der Konsequenz auch einen erhöhten Stellenbedarf zur Folge, der im Rahmen einer Personalbemessung quantifiziert wurde. Die Bedarfsermittlung erfolgte auf der Grundlage eines Berechnungstools der KGSt für die Personalbemessung in Ausländerbehörden. Dieser Bedarf soll im Jahr 2019 im Stellenplan durch die Verlagerung von 0,7 Stellenanteilen aus dem Bereich der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Teilen entsprochen werden. Im Bereich der Leistungsgewährung
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die Fallzahlen hingegen rückläufig.
Die damit verbundene Personalbemessung führt zu einem reduzierten
Stellenbedarf von 0,7 Stellen. Diese Stellenanteile werden der
Ausländerbehörde aufgrund des oben geschilderten Personalbedarfs zur
Verfügung gestellt. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2019 |
1 |
Leistungsgewährung nach dem SGB II |
A 10 LBesG |
EG 9c TVöD |
2 |
Leistungsgewährung nach dem SGB II |
EG 9 b TVöD |
EG 9c TVöD |
3 |
Leistungsgewährung SGB XII |
EG 9b TVöD |
EG 9c TVöD |
4 |
Unterhaltsheranziehung SGB II/SGB XII |
EG 9b TVöD |
EG 9c TVöD |
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Aufgrund der Neueinstellung von
Angestellten im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II wurde eine Umwandlung
von Beamtenstellen in Stellen für Angestellte erforderlich. Es wurden somit
4,0 Stellenanteile von A 10 LBesG. in die EG 9c TVöD verschoben. |
zu 2 - 4: |
Am 12.06.2018 hat die
Bewertungskommission getagt und aufgrund der vorliegenden Stellenbeschreibungen
in den Aufgabenbereichen Leistungsgewährung nach dem SGB II und SGB XII sowie
der Unterhaltsheranziehung SGB II/SGB XII entschieden, dass die
Voraussetzungen zur Eingruppierung nach EG 9c TVöD vorliegen. Dieses betraf
in der Summe 8,86 Stellenanteile. In der Konsequenz findet (zusammen mit
den unter Punkt 1 erläuterten Änderungen) eine Verschiebung von 12,86
Stellenanteilen in die EG 9c TVöD statt. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 343/18 vom
26.09.2018
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialhilfeausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 25.09.2018 erforderlich:
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 |
A 9 m. D. LBesG. |
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Summe |
1,0 |
A 9 m. D. LBesG. |
Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
In der Zeit von
April bis Juni 2018 wurde in der hiesigen Ausländerbehörde (im Folgenden kurz
„ABH“ genannt) eine Organisationsentwicklung hinsichtlich der
Personalbemessung durchgeführt. Ziel der Organisationsentwicklung war eine
verlässliche Berechnung des Personalbedarfs für alle Aufgabenbereiche der
Ausländerbehörde und eine fundierte Personalbedarfsplanung. Grundlage für
die Personalbemessung war das von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) entwickelte Tool „Orientierungswerte
Stellenbedarf ABH“. Dieses Tool wurde im KGSt - Vergleichsring
„Ausländerwesen“ entwickelt und gilt als anerkannte
Grundlage für eine valide Personalbemessung. Das Tool
funktioniert in der Weise, dass die Gesamtaufgabe der ABH Rheine in 3 größere
Arbeitsbereiche („Aufenthalt“, „Asyl- &
Datenpflege“ sowie „Einbürgerungen & Verpflichtungserklärung“)
aufgeteilt wird. Anschließend
erfolgt eine Untergliederung dieser Arbeitsbereiche in einzelne
Arbeitsschritte (z. B. „ausgestellte Reiseausweise /Ausweisersatzdokumente“
oder „erteilte/verlängerte Duldungen“), denen dann von der KGSt vorgegebene
mittlere Bearbeitungszeiten (sog. „mBZ“) zugeordnet werden. Die
Multiplikation der mBZ mit den Fallzahlen in den einzelnen Arbeitsschritten
sowie die anschließende Aufsummierung in den o.a. beschriebenen 3
Arbeitsbereichen ergibt ein Zeitkontingent, dem anschließend noch ein von der
KGSt empfohlener Zuschlag für allgemeine Verwaltungsaufgaben („Teilnahme an
Fortbildungen“, „Betreuung & Ausbildung von Nachwuchskräften“ usw.)
hinzugerechnet wird. Abschließend
erfolgt eine Umrechnung in den erforderlichen Stellenbedarf innerhalb der
ABH. In der Praxis
wurde in dem Zeitraum von April bis Juni 2018 durch das fachbereichsinterne
Controlling in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/innen der ABH der
Stadt Rheine die Fallzahlen der einzelnen Arbeitsschritte erfasst und in das
Tool eingepflegt. In einigen
Einzelbereichen war die Anpassung des Tools auf spezielle Gegebenheiten der
ABH Rheine erforderlich, da beispielsweise der Aufgabenbereich „Einbürgerung
& Verpflichtungserklärung“ nicht abgebildet ist. Dieser Aufgabenbereich
ist häufig den Einwohnermeldeämtern zugeordnet und findet sich deshalb in dem
Tool nicht wieder. Zeitanteile für
den Arbeitsschritt „erforderliche Rufbereitschaft“ konnten ebenfalls in der
Berechnung bislang nicht erfasst werden, da eine abschließende Regelung in
der hiesigen ABH noch nicht getroffen wurde. Diesbezüglich wird
voraussichtlich in 2019 eine Kooperationsvereinbarung mit der ABH des Kreises
Steinfurt unterzeichnet werden, in Folge derer entsprechende Zeitkontingente
zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der
durchgeführten Organisationsentwicklung wurden folgende Zeitkontingente, in
Minuten angegeben, ermittelt: ·
Aufgabenbereich
„Aufenthalt“ 223.309 ·
Aufgabenbereich
„Asyl & Datenpflege“ 314.751 ·
Aufgabenbereich
„Einbürgerung & Verpflichtungserklärung“
31.637 ·
Zuschläge
für Fortbildung, Dienstbesprechung, Ausbildung
usw.
66.970 Summe insgesamt: 736.667 Unter Zugrundlegung
der von der KGSt ermittelten Nettoarbeitszeit einer Normalarbeitskraft von
88.020 Minuten ergibt sich ein Stellenbedarf von 8,37 Stellen für die ABH
Rheine. Dem
Stellenbedarf von 8,37 Stellen sind die im Stellenplan 2018 aufgeführten 6,83
Stellen gegenüber zu stellen, sodass sich eine Vakanz i. H. v. 1,54
Stellenanteilen ergibt. Durch
fachbereichsinterne Umorganisation konnte bereits ein Stellenanteil von 0,7
Stellenanteilen im gehobenen Dienst budgetneutral zur Verfügung gestellt
werden (s. Begründung unter Punkt 2 der Vorlage), sodass noch ein ungedeckter
Bedarf von 0,84 Stellenanteilen verbleibt. Unter
Berücksichtigung des bislang noch nicht berücksichtigten Zeitausgleichs für
die Rufbereitschaft, der aber spätestens ab 2019 zu berücksichtigen ist, wird
die Ausweitung des Stellenplans im Bereich der ABH um eine Stelle des
mittleren Dienstes aus Sicht des Fachbereiches 8 für dringend erforderlich
gehalten. Aufgrund einer Deckelung der Ausweitung des Stellenplan 2019 wurde
diese Stelle bisher nicht in den Stellenplan übernommen. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2019 |
1 |
Leistungsgewährung SGB II |
A 10 LBesG. |
EG 9c TVöD |
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Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Aufgrund der Neueinstellung von
Angestellten im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II (nach der
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für 2019 in den Rat am 25.09.2018)
wurde eine zusätzliche Umwandlung von Beamtenstellen in Stellen für
Angestellte erforderlich. Es sind somit weitere 2,0 Stellenanteile von A 10
LBesG. in die EG 9c TVöD zu verschieben |
4. Endgültige Version Fachbereichsstellenplan2019/
Produktgruppenstellenplan 2019
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichsstellenplan 2019, der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.12.2018 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 15.01.2019 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
1 |
Sozialarbeiter/innen für die Betreuung von Migranten/innen |
3,0 / SuE 12 TVöD |
sukzessive Überführung in den Stellenplan |
2 |
Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ Verwaltungskraft |
0,5 / A 10 LBesG. |
31.12.2019 |
3 4 |
Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ Verwaltungskraft Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ Verwaltungskraft |
0,5 / A 13 LBesG. 0,8 / SuE 12 TVöD |
31.12.2019 31.12.2019 |
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Summe |
4,8 |
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Anmerkung zu den befristeten Stellen Nr. 2 -4:
Das Förderprojekt „Einwanderung gestalten - NRW“ ist derzeit bis zum 31.03.2019 befristet, wird jedoch bis zum 31.12.2019 verlängert. Die Stadt Rheine hat den Verlängerungsantrag bereits gestellt und geht nach Rücksprache mit dem Ministerium von einer Bewilligung aus. Daher ist auch der Zeitraum der Stellenbefristungen von 24 auf 33 Monate angepasst werden.
5.2 zusätzliche befristete Stellen zum
HH-Jahr 2019
Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
1 |
Sonderprojekt „Rückkehrmanagement
/ strategische Aufarbeitung von Ausreisehindernissen bei
Duldungsinhabern“ |
0,5 / EG 12 TVöD |
24 Monate |
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Summe |
0,5 |
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Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:
zu 1: |
Die zeitliche Befristung der bereits im Jahr 2018 eingerichteten Stelle für das Sonderprojekt „Rückkehrmanagement - strategische Aufarbeitung von Ausreisehindernissen bei Duldungsinhabern“ soll bis zum 30.09.2019 verlängert werden. Auf eine Darstellung wurde bisher
in den Stellenplanvorlagen verzichtet. Dieses wird nunmehr - der
Vollständigkeit halber - nachgeholt. |
Anlage 1: Stellenplan 2019, Fachbereich 8 (Soziales, Migration und Integration)