Betreff
Neubaugebiet Eschendorfer Aue, Teilgebiet Ost – Verkehrstechnische Erschließung
(5951-041, 5951-042, 5951-047)
Offenlage
Vorlage
381/18
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanungen zur Kenntnis und beschließt deren Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

Die tatsächliche Durchführung der Offenlage wird in Abhängigkeit des Beschlusses zum Ausbau von Straßen im Zuge der Prioritätenliste zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, wenn 80 bis 90% der Grundstücke bebaut sind.


Begründung:

 

Das Teilgebiet Ost des Bebauungsplangebietes „Eschendorfer  Aue“ befindet sich zurzeit in der Erschließungsphase, bei der Kanalbauarbeiten und die Herstellung der Baustraßen erfolgen werden.

Im Zuge der Vermarktung der Grundstücke an die Interessenten wird im Folgenden die vorgesehene Entwurfsplanung vorgestellt. Die einzelnen Ausbaubreiten der Straßen sind bereits im Bebauungsplanverfahren festgelegt worden.

Nach Fertigstellung des Großteils der Bebauung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die tatsächliche Ausbauplanung der jeweiligen Straßen dem Bauausschuss zur Abwägung vorgestellt und die Herstellungsmerkmale beschlossen werden.

 

1.       Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straßen Schorlemerstraße (südlicher Teil), Storchenring und Eisvogelweg  befinden sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.339, Kennwort: „Eschendorfer Aue – Teilabschnitt Ost“.

 

2.       Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straße Schorlemerstraße (südlicher Teil) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße anzusehen.

          

           Der Ausbau ist als Tempo-30-Zone im Separationsprinzip (durch Bordanlagen getrennte Fahr- und Gehwegfläche) vorgesehen.

          

          Die Straßen Storchenring und Eisvogelweg sind aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als reine Anliegerstraße anzusehen.

           Es sind Straßen mit reiner Wohnbebauung.

 

          Der Ausbau dieser Straßen sollte als verkehrsberuhigten Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehwegfläche) erfolgen. Verkehrsberuhigende Maßnahmen werden durch den, wenn möglich, wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten erreicht.

 

3.       Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Schorlemerstraße, südlicher Teil (5951-047)

 

 Fahrbahn:

 

    Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Separationsprinzip (durch Bordanlagen getrennte Fahr- und Gehwegfläche) mit einer asphaltierten Fahrbahn der Belastungsklasse Bk 1,0 in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die durch eine Rinne und einen Rundbordstein r=5,0 cm eingefasst wird.

    Der Rundbordstein wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

           Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

Verkehrsgrün:

 

Wechselseitig der Fahrbahn werden Grünbeete zur Kennzeichnung und Unterbrechung  der Parkstreifen in einer Breite von 2,00  m angelegt, die wo es möglich ist, die Parkstreifen einrahmen und Unterbrechungen zwischen den Grundstückszufahrten bilden. 

  Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Rundbordsteine r=5,0 cm.  

 

Parkstreifen:

 

  Wechselseitig der Fahrbahn wird ein Parkstreifen in einer Breite von

  2,00 m in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d= 8 cm angelegt.

 

  Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Rundbordsteine r=2 cm.  

 

Gehwege:

 

     Beidseitig werden Gehwege angelegt. Die Gehwege weisen eine

     Breite von 2,00m auf.

      Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten

     d=8 cm, die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

Storchenring (Verkehrsberuhigter Bereich) (5951-041)

  Fahrbahn:

 Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehwegfläche) in einer Breite von 7,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen. Als Fahrbahnbelag ist Betonsteinpflaster vorgesehen.

              Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,50 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,50 m.

                Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

                 Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

                 Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

 

 

Eisvogelweg(Verkehrsberuhigter Bereich)(5951-042)

  Fahrbahn:

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehwegfläche) in einer Breite von 7,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen. Als Fahrbahnbelag ist Betonsteinpflaster vorgesehen.

               Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,50 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,50 m.

                Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

                 Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

                 Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

 

Geh- und Radwegverbindungen    

 

 Geh- und Radweg:

 

Die gemeinsamen Geh-/ Radwegeverbindungen werden in rotem Betonsteinpflaster hergestellt.   

 

4.       Beleuchtung:

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten aufgestellt. Die Lichtpunkthöhe wird in Abhängigkeit der Straßenbreite festgelegt.

 

5.       Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.

 

6.       Finanzierung:

         

Für die Maßnahmen sind folgende Aufwendungen/Investitionen geplant.

 

Storchenring (5951-041)      Investitionen: 811 T€ (davon in 2019: 565 T€)

 

Eisvogelweg (5951-042)       Investitionen: 406 T€ (davon in 2019: 89 T€)

 

Schorlemer Straße (südl. Teil) (5951-047) Investitionen: 696 T€ (davon in 2019: 206 T€)

 

Investitionsplan gesamt: 1.913 T€ (davon in 2019: 860 T€)

 

Bei diesen Maßnahmen fallen insgesamt auch 92 T€ Aufwendungen an, u.a. für Abschreibungen.

 

Die Finanzierung des Ausbaus erfolgt durch Ablösung der Erschließungsbeiträge (90% der aus heutiger Sicht beitragsfähigen Kosten) per Ablöseverträge, die im Zusammenhang mit den Grundstückskaufverträgen durch die späteren Anlieger abgeschlossen werden. Die restlichen Kosten (ca. 10 %) trägt die Stadt Rheine als Eigenanteil.

 

 


Anlagen:

 

          Anlage 1:  Anlage 1 Eschendorfer Aue Lageplan Straßenplanung Blatt 1

          Anlage 2:  Anlage 2 Eschendorfer Aue Lageplan Straßenplanung Blatt 2

          Anlage 3:  Anlage 3 Eschendorfer Aue Lageplan Straßenplanung Blatt 4

          Anlage 4:  Anlage 4 Querschnitte-Planstraße Eschendorfer Aue

          Anlage 5:  Anlage 5 Querschnitte-Schorlemerstraße