Betreff
Beleuchtung Geh- und Radweg im Grünzug "Am Schultenhof", Mesum
(53014-5732)
Vorlage
382/18
Aktenzeichen
-TBR/ meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bauausschuss beschließt im Bereich der Grünanlage „Am Schultenhof“ eine Erweiterung der Wegebeleuchtung mit Mastleuchten vorzunehmen.

 


Begründung:

 

  1. Anlass

 

Der Stadtteilbeirat Mesum hat zu Beginn dieses Jahres einen „Antrag auf Errichtung einer Beleuchtung des Fuß- und Radweges in der Parkanlage Am Schultenhof in Mesum“ an die Stadt übergeben (s. Anlage).

Es sei eine hohe Frequentierung des Weges unter anderem auch durch Schul- und Kindergartenkinder zu beobachten, die den Weg aufgrund der hohen Verkehrssicherheit wählen. Diese Sicherheit geht durch die Dunkelheit verloren, so dass der Weg in der dunklen Jahreszeit nur eingeschränkt genutzt wird.

Da es sich bei der betroffenen Fläche um eine Grünfläche innerhalb bebauter Gebiete mit unmittelbar angrenzender lückenloser Bebauung handelt, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, zusätzlich in der Grünfläche Leuchten aufzustellen. Die Ausstattung soll vergleichbaren Grünzügen mit Wegen innerhalb bebauter Gebiete entsprechen, die ebenfalls beleuchtet werden.

Nach Rücksprache mit der Abteilung Grün der TBR steht der Anordnung von Leuchten auch aus baumschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen.

 

Die Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises hat ergeben, dass grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wenn einige Empfehlungen, wie insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel und Beleuchtungsabstände, die auch Dunkelräume ermöglichen, berücksichtigt werden. Zusätzlich sind die Lichtpunkthöhen möglichst niedrig zu wählen und der Leuchtenkopf sollte so ausgebildet sein, dass Blendwirkungen in angrenzende Gehölzbestände vermieden werden. Die Beleuchtungsdauer sollte auf das notwendige Maß begrenzt werden.

 

Es ist bei den Verlegungsarbeiten für die Verkabelung und beim Aufstellen der Leuchten auf die vorhandene Vegetation –insbesondere Wurzel- und Kronenbereiche der Bäume- Rücksicht zu nehmen.

 

 

  1. Planung

 

Um die Eingriffe in das Wurzelwerk der nahezu im gesamten Bereich vorhandenen Bäume gering zu halten, soll die Kabelverlegung nach Möglich­keit nahe am Weg in offener Bauweise erfolgen. Die Standorte der Leuchten werden auf der etwa 150 m langen Strecke in Abhängigkeit vom vorhandenen Baumbestand gewählt werden.

Da es sich im betrachteten Bereich nicht um klassifizierte Verkehrsflächen handelt, wird keine normgerechte Beleuchtung vorgesehen, so dass Dunkelräume entstehen können. Es sollen auf der ganzen Länge fünf Leuchten in einem Abstand von jeweils etwa 30 m angeordnet werden.

Die Leuchten sollen auf geraden Masten mit einer Höhe von 4,50 m montiert werden und werden mit LED mit insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln bestückt werden. Die vorgesehenen Leuchtenköpfe gewährleisten eine gezielte Ausleuchtung des Weges und vermeiden Blendwirkungen in die Umgebung.

Die geplanten Leuchten werden in das Stromnetz der übrigen Leuchten des Wohngebietes eingebunden, so dass auch für die neuen Leuchten die Nachtabschaltung gelten wird.

 

Die Kosten für diese Variante mit fünf Leuchtenstandorten liegen bei ca. 15.000 €.

 

 

  1. Finanzierung

 

Die Kosten werden sich für die Ausleuch­tung mit Mastleuchten  nach einem aktuellen Angebot auf etwa 15.000 € belaufen. Die Deckung erfolgt außerplanmäßig über Minderausgaben bei der Position 53014 „Planungsleistungen“. Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW fallen nicht an, da keine abrechnungsfähige Anlage gegeben ist.

 

  1. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau soll zeitnah erfolgen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag des Stadtteilbeirates Mesum

Anlage 2: Lageplan