Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2019 - 2022,
Sonderbereich 0 - Verwaltungsführung - Büro des Bürgermeisters,
Produktgruppen 02 - 05
Vorlage
140/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereich 0 –Verwaltungsführung – Büro des Bürgermeisters (Produktgruppen 02 – 05) unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Sitzung des Rates am 25. September 2018 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2019 – 2022.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereich 0 –Verwaltungsführung – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppen 02 - 05. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2019 weist einen Überschuss von 156 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2020 – 2022 wird ein Überschuss erzielt.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,796 Mio. Euro bis zum Ende 2019 gerechnet. Das sind 27,2 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Für den Sonderbereich 0 –Verwaltungsführung – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppen 02 – 05 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf sind für den Sonderbereich 0 –Verwaltungsführung – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppen 02 – 05 weder für den Ergebnisplan noch für den Investitionsplan Änderungen vorgesehen.