Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des
Fachbereichs 8 – Soziales, Migration und Integration unter Berücksichtigung der
beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und
Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Sitzung des Rates am
25. September 2018 eingebracht.
Der Rat der Stadt
hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019
zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 wurde den zuständigen
Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im
Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan
2019 – 2022.
Diesem
Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in
seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches – Soziales, Migration und
Integration. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu
erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2019 weist einen Überschuss von 156
TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2020 – 2022 wird ein Überschuss erzielt.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des
Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von
94,796 Mio. Euro bis zum Ende 2019 gerechnet. Das sind 27,2 % des ursprünglichen
Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen
der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
· Es
dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
· Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
· Sind
sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an
anderer Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich
Soziales, Migration und Integration im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 303.000
Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 8101 – Unterbringung,
Beratung und Begleitung von Zuwanderern
Erträge
Das ursprünglich bis zum 31.03.2018 befristete Modellprojekt
„Einwanderung gestalten NRW“ wird bis zum 31.12.2019 fortgeführt. Der
Verlängerungsantrag ist gestellt und von einer Bewilligung ist auszugehen. Die
90%ige Förderung umfasst die projektbezogenen Ausgaben sowie die Personalkosten
für 1,8 Stellenanteile.
Sonstige
Transfererträge - Berichtszeile 3 |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Zuwendungen
Projekt „Einwanderung gestalten“ |
alt |
32.900 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
149.000 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
116.100 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen
Für den 10%ige Eigenanteil der Stadt Rheine ist der Ansatz der
Aufwendungen im Jahr 2019 anzupassen.
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen - Berichtszeile 13 |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Aufwendungen
für das Projekt „Einwanderung gestalten“ |
alt |
4.300 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
17.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
12.700 |
0 |
0 |
0 |
Information:
Durch die durch das Land weitergegebene Integrationspauschale in Höhe
von insgesamt 100 Mio Euro an die Kommunen hat die Stadt Rheine im Jahr 2018
eine Mehreinnahme von 230 TEUR erhalten.
Bei ihrem Besuch in Rheine im Rahmen des Projektes „Einwanderung
gestalten NRW“ im Oktober 2018 stellte die Staatssekretärin Frau Güler in
Aussicht, dass auch im Jahr 2019 mit einer zusätzlichen Integrationspauschale
zu rechnen sei. Eine verlässliche Information zur Höhe bzw. zum
Zahlungszeitpunkt ist allerdings noch nicht vorhanden.
Produkt 8103 – Hilfen für
Asylbewerber
Erträge
Die Hochrechnung der bisherigen Landeserstattungen FlüAG 2018
prognostiziert für das Jahr 2019 eine geringere Erstattung als im
Haushaltsplanentwurf veranschlagt. Eine Steigerung der Anzahl von
abrechnungsfähigen Personen ist zur Zeit nicht absehbar.
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen - Berichtszeile 2 |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Landeserstattung
für die in Rheine lebenden Asylbewerber |
alt |
1.000.000 |
850.000 |
850.000 |
850.000 |
|
neu |
900.000 |
800.000 |
800.000 |
800.000 |
Verschlechterung |
|
100.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
Aufwendungen
Mit Sicht auf die Entwicklung der Fallzahlen der
Asylbewerberleistungsempfänger ist von einer weiteren Verringerung der
erwarteten Leistungsempfänger von 220 auf 200 auszugehen. Auch beim Solidarfond
Krankenhilfe ist ausgehend von der Berechnungsbasis des Mittelwertes aus dem
Jahr 2018 mit geringeren Aufwendungen zu rechnen. Die Transferaufwendungen
werden entsprechend angepasst.
Transferaufwendungen
– Berichtszeile 15 |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Asylbewerberleistungen
ohne Krankenhilfeleistungen |
alt |
850.000 |
800.000 |
750.000 |
700.000 |
|
neu |
750.000 |
705.000 |
663.000 |
623.000 |
Solidarfond
Krankenhilfe AsylG |
alt neu |
700.000 500.000 |
600.000 470.000 |
500.000 440.000 |
400.000 410.000 |
Verbesserung |
|
300.000 |
225.000 |
147.000 |
67.000 |
II. Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 8
im Investitionsplan keine Änderungen.
B) Produktbeschreibungen und Einbindung
des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen
eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den
Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen
aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten
dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der
erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung
unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer
Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.
C) Informationen zum
Teiljahresabschluss
Zum Haushalts
2018 wurden die Produkte „Hilfen nach dem SGB II“, „Hilfen nach dem SGB XII“
und „Andere Hilfen und Unterstützungsleistungen“ (ehemals Bestandteile des
Produktes 220 – Leistungen zur Grundversorgung) in das Produkt 83 „Soziale
Transferleistungen“ sowie das Produkt „Soziale Einrichtungen“ (ehemals Produkt
2206) in das Produkt 84 überführt und dem FB 8 zugeordnet.