Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2019 - 2022, Fachbereich 8 - Soziales, Migration und Integration
Vorlage
389/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 8 – Soziales, Migration und Integration unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Sitzung des Rates am 25. September 2018 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2019 – 2022.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches – Soziales, Migration und Integration. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2019 weist einen Überschuss von 156 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2020 – 2022 wird ein Überschuss erzielt.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,796 Mio. Euro bis zum Ende 2019 gerechnet. Das sind 27,2 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich Soziales, Migration und Integration im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 303.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 8101 – Unterbringung, Beratung und Begleitung von Zuwanderern

 

Erträge

Das ursprünglich bis zum 31.03.2018 befristete Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ wird bis zum 31.12.2019 fortgeführt. Der Verlängerungsantrag ist gestellt und von einer Bewilligung ist auszugehen. Die 90%ige Förderung umfasst die projektbezogenen Ausgaben sowie die Personalkosten für 1,8 Stellenanteile.

 

Sonstige Transfererträge - Berichtszeile 3

 

2019

2020

2021

2022

Zuwendungen Projekt „Einwanderung gestalten“

alt

32.900

0

0

0

 

neu

149.000

0

0

0

Verbesserung

 

116.100

0

0

0

 

 

Aufwendungen

Für den 10%ige Eigenanteil der Stadt Rheine ist der Ansatz der Aufwendungen im Jahr 2019 anzupassen.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Berichtszeile 13

 

2019

2020

2021

2022

Aufwendungen für das Projekt „Einwanderung gestalten“

alt

4.300

0

0

0

 

neu

17.000

0

0

0

Verschlechterung

 

12.700

0

0

0

 

 

Information:

Durch die durch das Land weitergegebene Integrationspauschale in Höhe von insgesamt 100 Mio Euro an die Kommunen hat die Stadt Rheine im Jahr 2018 eine Mehreinnahme von 230 TEUR erhalten.

Bei ihrem Besuch in Rheine im Rahmen des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ im Oktober 2018 stellte die Staatssekretärin Frau Güler in Aussicht, dass auch im Jahr 2019 mit einer zusätzlichen Integrationspauschale zu rechnen sei. Eine verlässliche Information zur Höhe bzw. zum Zahlungszeitpunkt ist allerdings noch nicht vorhanden.

 

 

Produkt 8103 – Hilfen für Asylbewerber

 

Erträge

Die Hochrechnung der bisherigen Landeserstattungen FlüAG 2018 prognostiziert für das Jahr 2019 eine geringere Erstattung als im Haushaltsplanentwurf veranschlagt. Eine Steigerung der Anzahl von abrechnungsfähigen Personen ist zur Zeit nicht absehbar.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile 2

 

2019

2020

2021

2022

Landeserstattung für die in Rheine lebenden Asylbewerber

alt

1.000.000

850.000

850.000

850.000

 

neu

900.000

800.000

800.000

800.000

Verschlechterung

 

100.000

50.000

50.000

50.000

 

 

Aufwendungen

Mit Sicht auf die Entwicklung der Fallzahlen der Asylbewerberleistungsempfänger ist von einer weiteren Verringerung der erwarteten Leistungsempfänger von 220 auf 200 auszugehen. Auch beim Solidarfond Krankenhilfe ist ausgehend von der Berechnungsbasis des Mittelwertes aus dem Jahr 2018 mit geringeren Aufwendungen zu rechnen. Die Transferaufwendungen werden entsprechend angepasst.

 

Transferaufwendungen – Berichtszeile 15

 

2019

2020

2021

2022

Asylbewerberleistungen ohne Krankenhilfeleistungen

alt

850.000

800.000

750.000

700.000

 

neu

750.000

705.000

663.000

623.000

Solidarfond Krankenhilfe AsylG

 

alt

neu

700.000

500.000

600.000

470.000

500.000

440.000

400.000

410.000

Verbesserung

 

300.000

225.000

147.000

67.000

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 8 im Investitionsplan keine Änderungen.

 

 

B) Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.

 

 

C) Informationen zum Teiljahresabschluss

 

Zum Haushalts 2018 wurden die Produkte „Hilfen nach dem SGB II“, „Hilfen nach dem SGB XII“ und „Andere Hilfen und Unterstützungsleistungen“ (ehemals Bestandteile des Produktes 220 – Leistungen zur Grundversorgung) in das Produkt 83 „Soziale Transferleistungen“ sowie das Produkt „Soziale Einrichtungen“ (ehemals Produkt 2206) in das Produkt 84 überführt und dem FB 8 zugeordnet.