Betreff
Erweiterte Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer
Vorlage
394/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der  Bauausschuss beschließt, die Regelung der erweiterten Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verwaltung unterrichtet den Bauausschuss wenn die Regelung nach Ablauf der Erprobung nicht unbefristet übernommen wird .  


Begründung:

 

Größere Bereiche der Fußgängerzone sind seit September 2017 für Radfahrer freigegeben. Die Regelung wurde vorübergehend auf ein Jahr befristet um Erfahrungen zu sammeln.

 

Die Öffnung wird durch die Verwaltung grundsätzlich positiv gesehen und wird auch durch Radfahrer angenommen.

 

Nach Auskunft der Polizei sind seit Inkrafttreten der Regelung im September 2017 keine Fahrradunfälle in der Fußgängerzone aufgenommen worden.

 

Zusätzlich wurden mittels Stichprobenbefragungen im Mai und Juni 2018 Passanten in der Fußgängerzone zu ihren subjektiven Erfahrungen befragt.

 

Die Befragungen zeigen jedoch auch auf, dass eine Unsicherheit bzw. eine Unkenntnis in Bezug auf das Radfahren in der Fußgängerzone vorherrscht. So ergab die Auswertung der Stichproben zum einen, dass sehr viele Befragte nicht wussten, dass große Teile der Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben wurde. Ebenso wussten viele der Befragten nicht, in welchen Bereichen der Fußgängerzone Radfahren erlaubt ist.

 

Die Mehrheit der Befragten ist selber schon mit dem Rad durch die Fußgängerzone gefahren. Bei der Frage, ob das faire Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Radfahrern und Fußgängern funktioniert, sind die Angaben geteilt. Es wurden  jedoch zu hohe Geschwindigkeiten der Radfahrer als Problem benannt und Befragte haben schon Beinahe-unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern beobachtet.

 

Es sprechen keine zwingenden Gründe dafür, die erweiterte Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer zurückzunehmen. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass der bestehenden Unsicherheit und Unkenntnis, sowie der teilweise unangemessenen Geschwindigkeit von Radfahrern begegnet werden sollte.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Regelung bis September 2019 zu verlängern.

 

Über diesen Zeitraum  sollte die Regelung dann jedoch von einer Kampagne begleitet werden, die zum Ziel hat die Unkenntnis zu reduzieren, die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern und das Gefährdungspotenzial zu senken.

Die Kampagne muss herausstellen, dass:

 

-          Fußgänger Vorrang haben und nicht behindert oder gefährdet werden dürfen

-          Radfahrer zu Gast (!)  in der Fußgängerzone sind und sich entsprechend rücksichtsvoll verhalten müssen

-          Schrittgeschwindigkeit gilt und Radfahrer im Zweifel absteigen müssen.

 

Diese „Verhaltensregeln“ könnten auf Banner gedruckt werden. Diese sollten für einen längeren Zeitraum an den Einfahrstellen zur Fußgängerzone aufgestellt und eine Verhaltensänderung insbesondere von Radfahrern herbeiführen.

Dieses Vorgehen ist mit dem Arbeitskreis Verkehr abgestimmt.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Durchführung dieser Maßnahme sich positiv auf das faire Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Radfahrern und Fußgängern auswirkt, so dass die Regelung nach Abschluss der verlängerten Probephase mit Zustimmung der Verkehrsbehörde unbefristet übernommen werden kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verwaltung den Bauausschuss darüber nach Ablauf der Probezeit unterrichten.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Infoflyer Radverkehr Innenstadt