Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt, die Regelung der erweiterten Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verwaltung unterrichtet den Bauausschuss wenn die Regelung nach Ablauf der Erprobung nicht unbefristet übernommen wird .
Begründung:
Größere
Bereiche der Fußgängerzone sind seit September 2017 für Radfahrer freigegeben.
Die Regelung wurde vorübergehend auf ein Jahr befristet um Erfahrungen zu
sammeln.
Die Öffnung
wird durch die Verwaltung grundsätzlich positiv gesehen und wird auch durch
Radfahrer angenommen.
Nach Auskunft
der Polizei sind seit Inkrafttreten der Regelung im September 2017 keine
Fahrradunfälle in der Fußgängerzone aufgenommen worden.
Zusätzlich
wurden mittels Stichprobenbefragungen im Mai und Juni 2018 Passanten in der
Fußgängerzone zu ihren subjektiven Erfahrungen befragt.
Die
Befragungen zeigen jedoch auch auf, dass eine Unsicherheit bzw. eine Unkenntnis
in Bezug auf das Radfahren in der Fußgängerzone vorherrscht. So ergab die
Auswertung der Stichproben zum einen, dass sehr viele Befragte nicht wussten,
dass große Teile der Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben wurde. Ebenso
wussten viele der Befragten nicht, in welchen Bereichen der Fußgängerzone
Radfahren erlaubt ist.
Die Mehrheit
der Befragten ist selber schon mit dem Rad durch die Fußgängerzone gefahren.
Bei der Frage, ob das faire Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme
zwischen Radfahrern und Fußgängern funktioniert, sind die Angaben geteilt. Es
wurden jedoch zu hohe Geschwindigkeiten
der Radfahrer als Problem benannt und Befragte haben schon Beinahe-unfälle
zwischen Radfahrern und Fußgängern beobachtet.
Es sprechen
keine zwingenden Gründe dafür, die erweiterte Öffnung der Fußgängerzone für
Radfahrer zurückzunehmen. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass der
bestehenden Unsicherheit und Unkenntnis, sowie der teilweise unangemessenen
Geschwindigkeit von Radfahrern begegnet werden sollte.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die bestehende Regelung bis September 2019 zu verlängern.
Über diesen
Zeitraum sollte die Regelung dann jedoch
von einer Kampagne begleitet werden, die zum Ziel hat die Unkenntnis zu
reduzieren, die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern und das
Gefährdungspotenzial zu senken.
Die Kampagne
muss herausstellen, dass:
-
Fußgänger Vorrang haben und nicht behindert oder
gefährdet werden dürfen
-
Radfahrer zu Gast (!) in der Fußgängerzone sind und sich
entsprechend rücksichtsvoll verhalten müssen
-
Schrittgeschwindigkeit gilt und Radfahrer im Zweifel
absteigen müssen.
Diese
„Verhaltensregeln“ könnten auf Banner gedruckt werden. Diese sollten für einen
längeren Zeitraum an den Einfahrstellen zur Fußgängerzone aufgestellt und eine
Verhaltensänderung insbesondere von Radfahrern herbeiführen.
Dieses
Vorgehen ist mit dem Arbeitskreis Verkehr abgestimmt.
Die Verwaltung
geht davon aus, dass die Durchführung dieser Maßnahme sich positiv auf das
faire Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Radfahrern und
Fußgängern auswirkt, so dass die Regelung nach Abschluss der verlängerten
Probephase mit Zustimmung der Verkehrsbehörde unbefristet übernommen werden
kann.
Sollte dies
nicht der Fall sein, wird die Verwaltung den Bauausschuss darüber nach Ablauf
der Probezeit unterrichten.
Anlagen:
Anlage 1: Infoflyer Radverkehr Innenstadt