Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine zum
Ausgleich der entstehenden Mehrkosten für Energie- und Treibstoffe in den Jahren 2007 bis 2009 jeweils 150.000 € zusätzlich bereitzustellen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 6 –Technische Betriebe- unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Bau- und Betriebsauschuss hat die Vorlage zur Haushaltsplanberatung des FB 6 -Technische Betriebe- mit der Vorlage Nr. 047/07 nicht beschlossen, sondern zurückgestellt und zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Bezüglich der Begründung der Mehrkosten für Energie und Treibstoffe wird auf die Vorlage Nr. 047/07 verwiesen.
Ergänzende Erläuterungen:
Die Abweichungen des Haushaltsplanentwurfes gegenüber dem Eckdatenbeschluss (2007-2009 jeweils +110.000 €) beziehen sich ausschließlich auf Personalaufwendungen.
Hierzu muss allerdings folgende Erläuterung gegeben werden:
Der Gesamtpersonalaufwand für die Stadt Rheine wurde zum Eckdatenbeschluss auf 33,8 Mio. € festgelegt. Eine Zuordnung auf die Fachbereiche wurde auf Grund der globalen Betrachtung der Personalaufwendungen zum Zeitpunkt der Eckdatenfestlegung nicht vorgenommen. Stattdessen wurden für die Fachbereiche die Personalaufwendungen des ehemaligen Finanzplanungsjahres 2007 übernommen. Erkenntnisse des Jahres 2006 sowie gesetzlich, tariflich oder persönlich begründete Änderungen wurden erst nach dem Eckdatenbeschluss fachbereichsgenau zugeordnet.
Die Erhöhung der Personalaufwendungen im Fachbereich 6 hat somit keine Auswirkungen auf den im Eckdatenbeschluss festgelegten Gesamtpersonalaufwand der Stadt Rheine in Höhe von 33,8 Mio. €.
Für 2010 beträgt die Abweichung gegenüber dem Eckdatenbeschluss 671 T€. Neben den zuvor bereits angesprochenen Abweichungen bei den Personalaufwendungen ist eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens und sonstige ordentliche Aufwendungen. An dieser Stelle verweisen wir auf die detaillierten Ausführungen in der Vorlage 047/07.
Eine Budgetanpassung ist für die vorgenannten Abweichungen nicht notwendig, da sie bereits Gegenstand des Haushaltsplanentwurfes sind.
Anlage 3:
Verpflichtungsermächtigungen des Fachbereichs 6
–Technische Betriebe-
Produkt /Projekt Nr. |
Projektbezeichnung |
Ansatz 2007 1.000 € |
Voraussichtl. Kassenwirk- samkeit 2008 1.000 € |
Voraussichtl. Kassenwirk- samkeit 2009 1.000 € |
Voraussichtl. Kassenwirk- samkeit 2010 1.000 € |
6202-226 |
Kanalvergr. Darbrockstr. |
85 |
85 |
0 |
0 |
6202-903 |
Entwurfsbearb. Stadtentw. |
60 |
60 |
0 |
0 |
6202-905 |
Erstellung v. Haustanschl. |
75 |
75 |
0 |
0 |
6202-804 |
Kanalsanierungsplanung |
90 |
90 |
0 |
0 |
6202-116 |
Kanalvergr. Elter Str. |
140 |
140 |
0 |
0 |
|
Summe: |
450 |
450 |
0 |
0 |